Bekämpfung von Untergrabungen in Gewerbegebieten in Kerkrade
Die Gemeinde Kerkrade setzt sich aktiv für die Bekämpfung von Untergrabungen in Gewerbegebieten ein. Wir tun dies zum Teil aufgrund von Hinweisen besorgter Unternehmer. Denn die Untergrabung beeinträchtigt nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch das Lebensumfeld unserer Einwohner.
Mehr Unternehmenskontrollen und geänderte APV
Zur Bekämpfung von Untergrabungstätigkeiten hat die Gemeinde die Zahl der Unternehmenskontrollen erhöht. Darüber hinaus wurde Ende letzten Jahres die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (APV) geändert. Dank dieser Anpassungen können wir nun besser gegen untergrabende Aktivitäten in und um Geschäftsräume vorgehen.
Erste erfolgreiche Schließung durch den Einsatz neuer Werkzeuge
Wir haben diese neuen Möglichkeiten kürzlich genutzt. Ein Grundstück an der Locht in Kerkrade wurde 12 Wochen lang gesperrt, weil dort entwendete und gestohlene Autoteile gefunden wurden.
Diese neuen Instrumente stehen im Einklang mit den Zielen des Integralen Sicherheitsplans (ISP) und verstärken unser Vorgehen gegen Unterwanderung. Damit wollen wir deutlich machen, dass kriminelle Aktivitäten keinen Platz in Kerkrade haben und dass wir uns für ein sicheres Lebens- und Arbeitsumfeld einsetzen.
APV-Artikel zur Bekämpfung von Belästigung und Missbrauch
Die geänderte APV bietet mehr Möglichkeiten, um gegen Belästigung oder kriminelle Handlungen in Geschäftsräumen vorzugehen.
Die neuen Artikel:
Artikel 2:129 - Schließung von öffentlich zugänglichen Gebäuden, die eine Belästigung darstellen: Der Bürgermeister kann zum Schutz der öffentlichen Ordnung und des Wohn- und Lebensumfelds die Schließung eines Gebäudes anordnen, in dem eine schwere Belästigung vorliegt.
Artikel 2:130 - Schließung von öffentlich zugänglichen Gebäuden bei Straftaten: Wenn in einem öffentlichen Gebäude beispielsweise durch Straftaten erlangte Güter gelagert werden, kann der Bürgermeister auch die Schließung des Gebäudes beschließen.