Beglaubigung einer Kopie oder Abschrift

Was ist das?

Die Gemeinde kann beglaubigte Kopien von bestimmten Dokumenten ausstellen. Zum Beispiel von Ihrem Reisepass oder Führerschein. Mit der Beglaubigung erklärt der Beamte, dass die Kopie genauso aussieht wie das Original.

Möglicherweise benötigen Sie eine beglaubigte Kopie oder eine beglaubigte Abschrift für:

  • formale Transaktionen, wie der Kauf eines Hauses
  • Fälle, in denen Sie das Originaldokument nicht aushändigen wollen, z. B. bei einer Kopie eines Ausweises

Hinweis

Kopien von Diplomen und Zeugnissen werden von der Gemeinde nicht beglaubigt. Wenden Sie sich dazu bitte an die Bildungseinrichtung, bei der Sie das Diplom oder Zeugnis erworben haben. Dokumente, die einer Kirche angehören, werden von der Gemeinde ebenfalls nicht beglaubigt.

Was sollte ich tun?

Um eine Kopie oder Abschrift zu beglaubigen, müssen Sie persönlich bei der Gemeinde vorsprechen.

Einen Termin vereinbaren

Was benötige ich?

  • das Originaldokument
  • ein gültiges Ausweisdokument

Wie lange wird es dauern?

Sie erhalten die beglaubigte(n) Kopie(n) unverzüglich.

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