Haben Sie noch Feuerwerkskörper zu Hause? Geben Sie diese sicher und kostenlos ab
Der Jahreswechsel sieht ab diesem Jahr anders aus. Seit dem 1. August 2026 gilt in den gesamten Niederlanden ein Verbot von Feuerwerkskörpern für Privatpersonen. Lediglich Feuerwerkskörper der Klasse F1, wie z. B. Sternchen und Knallbonbons, sind weiterhin erlaubt. Auch in Kerkrade dürfen daher keine Feuerwerkskörper für Privatpersonen mehr gezündet werden.
Warum ein Feuerwerksverbot?
Bei früheren Silvesterfeiern wurden in den Niederlanden viele Menschen durch Feuerwerkskörper verletzt. Ein großer Teil der Opfer hatte selbst keine Feuerwerkskörper gezündet. Auch Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst wurden während der Silvesterfeierlichkeiten regelmäßig mit Gewalttätigkeiten konfrontiert.
Mit dem landesweiten Feuerwerksverbot möchte die Regierung zu einem sichereren Jahreswechsel beitragen, mit weniger Unfällen, Schäden und Belästigungen für Menschen, Tiere und die Umwelt.
Wir verstehen, dass Feuerwerk für viele Menschen eine schöne und liebgewonnene Tradition ist. Dennoch wurde beschlossen, den Jahreswechsel künftig ohne Feuerwerkskörper für Privatkunden zu feiern. Durch eine einheitliche landesweite Regelung ist zudem für alle klar, was erlaubt ist und was nicht.
Was ist noch erlaubt?
Nicht alle Feuerwerkskörper sind verboten. F1-Feuerwerkskörper sind weiterhin erlaubt. Dabei handelt es sich um leichte Feuerwerkskörper mit geringem Risiko. Beispiele hierfür sind Sternchen, Knallbonbons, Zündschnüre und Zierfontänen. F1-Feuerwerkskörper erkennen Sie an der Aufschrift „F1“ auf der Verpackung.
Andere Arten von Feuerwerkskörpern für den privaten Gebrauch, wie beispielsweise Feuerwerkskuchen, Bodenwirbel und römische Kerzen, dürfen nicht mehr gezündet und auch nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden. Feuerwerkskörper, die zuvor oder im Ausland gekauft wurden, fallen ebenfalls unter das Verbot.
Haben Sie noch verbotene Feuerwerkskörper zu Hause?
Hast du noch Feuerwerkskörper zu Hause, die seit dem Verbot nicht mehr erlaubt sind? An den landesweiten Rückgabetagen im September und Oktober kannst du diese kostenlos, sicher und anonym abgeben.
Es ist wichtig, verbotene Feuerwerkskörper nicht zu Hause aufzubewahren. Feuerwerkskörper können eine Brandgefahr darstellen, und im Schadensfall zahlt Ihre Versicherung möglicherweise nicht. Werfen Sie Feuerwerkskörper außerdem niemals in den Hausmüll oder auf die Straße. Das kann für Menschen, Tiere und die Umgebung gefährlich sein.
Im Rahmen der Rückgabeaktion werden die Feuerwerkskörper auf sichere Weise entsorgt.
Abgabestelle
Parkplatz Paul-Henri-Spaak-Allee 2, Maastricht
5. September 2026, von 8.00 bis 17.30 Uhr
Eine Übersicht über alle Rückgabestellen in den Niederlanden findest du unter www.leverjevuurwerkin.nl/inleveractie
Weitere Informationen
Möchtest du wissen, welche Feuerwerkskörper noch erlaubt sind und was das Feuerwerksverbot genau bedeutet? Dann schau mal unter www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/vuurwerk
