Zünden von Feuerwerkskörpern

Was ist das?

Um den Jahreswechsel herum werden viele Feuerwerkskörper von Privatpersonen gezündet. Dabei handelt es sich um Verbraucherfeuerwerk. Die Gemeinde sorgt dafür, dass Sie legales Feuerwerk nur zu bestimmten Zeiten und bei zugelassenen Händlern kaufen können. Die Gemeinde achtet auch auf die Einhaltung der Vorschriften für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Wie funktioniert das?

Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist von 18 Uhr am 31. Dezember bis 02 Uhr am 1. Januar erlaubt. Zu den anderen Zeiten ist das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten. Nur professionelle Unternehmen sind zugelassen.

An den letzten 3 Werktagen des Jahres können Sie Feuerwerkskörper bei einem zugelassenen Händler kaufen. Jedes Feuerwerksprodukt muss eine gute Gebrauchsinformation in niederländischer Sprache haben.

Wollen Sie außerhalb des Jahreswechsels ein Feuerwerk abbrennen? Dann brauchen Sie eine Anwendungslizenz. Diese ist für die Verwendung von professionellen Feuerwerkskörpern bestimmt.

  • Wenn Ihr Unternehmen Feuerwerkskörper abbrennen möchte, benötigen Sie eine Genehmigung. Außerdem müssen Sie jedes Mal, wenn Sie ein Feuerwerk abbrennen wollen, die Gemeinde oder die Provinz informieren:
    • Bei weniger als 200 Kilo Feuerwerkskörpern ist eine Meldung an die Gemeinde zu machen.
    • Für mehr als 200 Kilo Feuerwerkskörper müssen Sie bei der Provinz eine Genehmigung zum Zünden beantragen.
  • Wenn Sie ein professionelles Feuerwerk, zum Beispiel bei einer Veranstaltung, verwenden möchten.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen die Anwendungslizenz bei der Melde- und Informationsstelle des Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft. Haben Sie einen Antrag und wollen Sie Feuerwerkskörper abbrennen? Wenn Sie maximal 200 Kilo Feuerwerkskörper abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der Gemeinde melden. Wenn Sie mehr abbrennen wollen, müssen Sie dies der Provinz melden. Außerdem müssen Sie bei der Provinz eine Anzündgenehmigung beantragen.

Um eine Anwendungslizenz zu beantragen, benötigen Sie:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • eventuell Angaben zu Ihrem Unternehmen
  • Angaben, aus denen hervorgeht, dass Sie den Antrag für dieses Unternehmen stellen
  • einen gültigen Befähigungsnachweis
  • Informationen über die Art des Feuerwerks, das Sie abbrennen wollen
  • ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)

Haben Sie eine Anwendungslizenz? Jedes Mal, wenn Sie weniger als 200 Kilo Feuerwerkskörper abbrennen wollen, müssen Sie dies der Gemeinde melden. Sie müssen sich dann melden:

  • warum Sie ein Feuerwerk zünden wollen
  • die Größe des Feuerwerks
  • was für ein Feuerwerk es ist
  • wo Sie ihn auslösen wollen
  • wann und zu welcher Uhrzeit Sie es machen wollen
  • wie groß der Abstand zwischen dem Feuerwerk und dem Publikum sein wird

Zusätzliche Informationen

Legale Feuerwerkskörper sind an der Angabe "für den privaten Gebrauch" zu erkennen. Auf dem Etikett muss Folgendes angegeben sein:

  • eine Angabe oder Abbildung der Art des Feuerwerks mit den zu erwartenden Auswirkungen
  • den (Handels-)Namen und die Anschrift des in den Niederlanden ansässigen Herstellers, Importeurs oder Händlers
  • die Teilenummer des Herstellers und das Jahr der Herstellung
  • ein gutes Benutzerhandbuch auf Niederländisch
  • das Mindestalter der Person, an die die Feuerwerkskörper verkauft werden dürfen
  • der Satz: nur für den Gebrauch im Freien
  • die NEM: die Gesamtmenge des im Erzeugnis enthaltenen pyrotechnischen Stoffes

Erfüllen Feuerwerkskörper nicht alle der oben genannten Kriterien? Dann ist es illegal. Es ist nicht erlaubt, illegale Feuerwerkskörper zu kaufen oder abzubrennen. Kaufen Sie Feuerwerkskörper immer bei einem Händler mit einer gültigen Genehmigung. Dann können Sie sicher sein, dass die Feuerwerkskörper legal sind. Diese Händler haben ein Schild im Schaufenster, auf dem steht: "Verkauf von Feuerwerkskörpern. Rauchen und offenes Feuer verboten".