Vorrang für Stromkapazität: Melden Sie Wohnungsbau- und Bildungsprojekte an

Das Stromnetz in den Niederlanden ist ausgelastet. Dies wird als Netzengpass bezeichnet. Aus diesem Grund können neue Wohnungen und Schulen nicht immer rechtzeitig an das Stromnetz angeschlossen werden.

Die Gemeinde Kerkrade setzt alles daran, Wohnungsbau- und Bildungsprojekte zu ermöglichen. Aus diesem Grund macht die Gemeinde von der landesweiten Regelung „Eerder Aanvragen“ Gebrauch. Mit dieser Regelung kann für diese Projekte eine Vorrangstellung im Stromnetz beantragt werden. 

Inwiefern unterstützt Kerkrade den Wohnungsbau und das Bildungswesen?

Im Stromnetz ist nicht genügend Kapazität für alle neuen Projekte vorhanden. Deshalb erstellt die Gemeinde eine Liste mit Projekten, die für eine vorrangige Behandlung in Frage kommen. Wir prüfen alle Anträge gemäß den Richtlinien zur Priorisierung von Transportkapazitäten bei raumplanerischen Entscheidungen.

Bitte beachten Sie: Ein Platz auf der Liste ist keine Garantie für einen Stromanschluss. Der Netzbetreiber entscheidet letztendlich, ob und wann Kapazitäten verfügbar sind.

Warum bleibt so wenig Zeit?

Die erste Antragsrunde folgt einem landesweiten Zeitplan der Regierung, der ACM und der Netzbetreiber. Kerkrade beteiligt sich sofort daran, damit Wohnbauten und Schulen so schnell wie möglich angemeldet werden können.

Wann können Sie ein Projekt anmelden?

Ihr Projekt muss:

  • in der Gemeinde Kerkrade liegen;
  • sich auf den Wohnungsbau oder eine Schule beziehen;
  • spätestens 2036 fertig sein;
  • noch nicht über ausreichende Stromkapazitäten verfügen.

Wie melden Sie ein Projekt an?

Bitte senden Sie bis spätestens Sonntag, den 6. September 2026, eine E-Mail an gemeentehuis@kerkrade.nl

Geben Sie als Betreff an: Antrag auf Vorrang im Stromnetz. Geben Sie in der E-Mail Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihre E-Mail-Adresse an. Anschließend wird sich ein Mitarbeiter der Gemeinde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wie bewerten wir Projekte?

Wir prüfen alle Anträge gemäß den festgelegten Richtlinien. Dabei prüfen wir unter anderem, ob das Projekt durchführbar ist, inwieweit es zur Lösung der Herausforderungen im Wohnungsbau oder im Bildungswesen beiträgt und wie effizient es das Stromnetz nutzt. 

Was passiert nach dem 6. September?

  • 7. und 8. September: Wir prüfen die Anträge und erstellen eine vorläufige Liste.
  • 16. September: Wir veröffentlichen die vorläufige Liste.
  • 17. bis 24. September: Sie können zu dem Entwurf Stellung nehmen.
  • 25. und 28. September: Wir bearbeiten die Rückmeldungen.
  • Ab dem 1. Oktober: Wir reichen die Anträge beim Netzbetreiber ein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur landesweiten Vorgehensweise „Früher beantragen“: