Das Vorkaufsrecht der Kommune
Was ist das?
Vorzugsrecht bedeutet, dass die Gemeinde eine Immobilie zuerst kaufen darf. Wenn Sie Ihr Haus, Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück, an dem ein Vorzugsrecht besteht, verkaufen möchten, müssen Sie der Gemeinde Ihre Immobilie zuerst zum Kauf anbieten. Die Gemeinde hat dann das Recht auf den ersten Kauf. Auch andere Behörden können ein Vorzugsrecht haben.
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