Das Vorkaufsrecht der Kommune

Was ist das?

Vorzugsrecht bedeutet, dass die Gemeinde eine Immobilie zuerst kaufen darf. Wenn Sie Ihr Haus, Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück, an dem ein Vorzugsrecht besteht, verkaufen möchten, müssen Sie der Gemeinde Ihre Immobilie zuerst zum Kauf anbieten. Die Gemeinde hat dann das Recht auf den ersten Kauf. Auch andere Behörden können ein Vorzugsrecht haben.

Was sollte ich tun?

  • Sie teilen der Gemeinde mit, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Geben Sie dabei die Katasterangaben und die Flächen an.
  • Die Gemeinde muss Ihnen innerhalb von 6 Wochen mitteilen, ob sie kaufen möchte. Wenn die Gemeinde Ihnen nicht innerhalb dieser 6 Wochen Bescheid gibt, können Sie noch bis zu 3 Jahre danach frei verkaufen.
  • Wenn die Gemeinde nicht kaufen will, können Sie Ihr Eigentum 1 bis 3 Jahre nach dieser Entscheidung an eine andere Person verkaufen.
  • Einigen Sie sich mit der Gemeinde? Dann schließen Sie einen Kaufvertrag mit der Gemeinde ab.

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