Die Fußgängerzone im Zentrum von Kerkrade wird saniert: Radfahren wird dort künftig nicht mehr erlaubt sein
Die Gemeinde Kerkrade wird die Fußgängerzone im Stadtzentrum wiederherstellen. Das bedeutet, dass das Radfahren innerhalb der Fußgängerzone künftig nicht mehr erlaubt sein wird. Das Verbot gilt den ganzen Tag über, also auch außerhalb der Öffnungszeiten der Geschäfte. Auch Mopeds und Mofas fallen darunter.
Derzeit ist es in Teilen der Fußgängerzone erlaubt, außerhalb der Ladenöffnungszeiten mit dem Fahrrad zu fahren. Das Stadtzentrum ist jedoch nicht nur während der Ladenöffnungszeiten ein stark frequentierter Bereich. Auch zu anderen Zeiten nutzen Anwohner, Besucher und Gäste der Gastronomie das Stadtzentrum in vollem Umfang.
Eine sichere und angenehme Umgebung für Fußgänger steht dabei im Vordergrund. Indem die Fußgängerzone wieder als vollwertiger Fußgängerbereich gestaltet wird, möchte die Gemeinde mehr Klarheit für alle Nutzer schaffen und mögliche unsichere Situationen vermeiden.
Die Fußgängerzone erstreckt sich dann über die Niersprinkstraat, die Sibiliuspassage, die Verdipassage, die Theaterpassage Markt, die Einderstraat, die Marktstraat und einen Teil der Hoofdstraat.
Neue Verkehrsverordnung
Um die Änderung zu ermöglichen, erlässt das „ Kollegium “ (Amt für Stadtentwicklung und Verkehr) unter der Leitung von Bürgermeister und „ beigeordnete “ einen neuen Verkehrsbeschluss. Die früheren Verkehrsbeschlüsse aus den Jahren 2024 und 2025 treten damit außer Kraft.
Nach der Veröffentlichung des Verkehrsbeschlusses haben die Betroffenen sechs Wochen Zeit, Einspruch einzulegen.
Mit dieser Maßnahme möchte die Gemeinde zu einem sicheren, barrierefreien und angenehmen Stadtzentrum für alle beitragen.
