Führungszeugnis (VOG)

Was ist das?

Ein Führungszeugnis (VOG) ist ein Nachweis für gutes Verhalten. Arbeitgeber oder Organisationen können ein VOG verlangen. Zum Beispiel, wenn Sie eine Tätigkeit in der Kinderbetreuung oder im Bildungswesen aufnehmen, aber auch, wenn Sie einen Waffenschein beantragen.

Wie funktioniert das?

Lehrer, Taxifahrer und Personen, die in der Kinderbetreuung arbeiten, müssen einen VOG haben. Sie brauchen vielleicht auch einen VOG, weil:

  • ein künftiger Arbeitgeber danach fragt
  • Sie sind selbständig und ein Kunde bittet Sie darum
  • Sie möchten sich freiwillig engagieren und die Organisation bittet Sie darum
  • Sie ein Visum beantragen
  • Sie möchten Mitglied in einem Schützenverein werden
  • Sie ziehen ins Ausland

Justis ist die staatliche Organisation, die alle Anträge auf ein VOG bearbeitet. Wenn Sie keine Straftaten begangen haben, erhalten Sie das VOG. Wenn Sie Straftaten begangen haben, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Justis prüft, ob die Straftaten für den Antrag von Bedeutung sind. Wenn sie nicht wichtig sind, wird Ihnen trotzdem das VOG ausgestellt.

Was sollte ich tun?

Sie können ein VOG auf drei Arten beantragen.

Beantragung eines VOG über die Gemeinde

  • Sie erhalten ein Formular von Ihrem Arbeitgeber oder einer anderen Organisation.
  • Sie reichen dieses vollständig ausgefüllte Formular bei der Gemeinde ein, in der Sie gemeldet sind.

VOG online beantragen

Sie können einen VOG-Antrag nur dann online stellen, wenn der Antrag von Ihrem Arbeitgeber oder einer anderen Organisation online vorbereitet wurde.

  • Sie erhalten eine E-Mail, dass Sie einen VOG benötigen.
  • Über einen Link in dieser E-Mail können Sie sich mit Ihrem DigiD anmelden.
  • Sie prüfen die Daten.
  • Sie bestätigen, dass die Angaben korrekt sind.

Beantragen Sie einen VOG direkt bei Justis

Sie müssen den VOG direkt bei Justis beantragen, wenn Sie:

  • erscheint nicht in der Basisregistrierung von Personen (BRP) oder
  • wenn Sie keinen festen Wohnsitz oder Aufenthaltsort haben

Jemand anderen bevollmächtigen

Auch eine andere Person kann den VOG in Ihrem Namen beantragen. Wir nennen dies Vollmacht.

  • Geben Sie in einem Schreiben an, wen Sie bevollmächtigen und unterschreiben Sie das Schreiben.
  • Mit diesem Schreiben wendet sich die bevollmächtigte Person an die Gemeinde.
  • Diese Person muss ein Ausweisdokument von Ihnen (oder eine Kopie davon) mit sich führen.
  • Die Person muss auch in der Lage sein, sich auszuweisen.

Beantragung von VOG RP für Unternehmen, Verein oder Stiftung

Ein Unternehmen, ein Verein oder eine Stiftung kann bei Justis einen VOG für juristische Personen (VOG RP) beantragen. Dies kann nicht bei der Gemeinde geschehen.

Online bewerben

Sie können die VOG Particulieren der Gemeinde Kerkrade digital mit Ihrem DigiD beantragen. 

Laden Sie zunächst das Antragsformular VOG NP vom Dienst Justis herunter (manchmal erhalten Sie das Formular bereits von Ihrem künftigen Arbeitgeber). Füllen Sie es vollständig aus und scannen Sie es ein oder machen Sie gut lesbare Digitalfotos davon. Diese Dateien können Sie dann als Anhänge mit Ihrer Bewerbung versenden. Bitte beachten Sie: Ihre Anhänge dürfen zusammen nicht größer als 10 MB sein.

Wenn Sie sich online oder im Rathaus bewerben, müssen Sie ein vollständig ausgefülltes Führungszeugnis vorlegen.

DigiDSofort online bewerben

Vereinbaren Sie einen Termin für einen Antrag am Schalter.

Die Gebühr beträgt 41,35 €.

Was benötige ich?

Wenn Sie den VOG über die Gemeinde beantragen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • alle Unterlagen, die Sie gemäß dem Bewerbungsformular beifügen müssen
  • gültiges Ausweisdokument

Jemand anderen bevollmächtigen

Wenn Sie eine andere Person beauftragen, den VOG für Sie bei der Gemeinde zu beantragen, muss diese Person folgende Unterlagen mitbringen:

  • ausgefülltes Antragsformular mit allen erforderlichen Unterlagen
  • Genehmigungsschreiben
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • seinen eigenen Personalausweis

Wie lange wird es dauern?

  • VOG: Sie werden innerhalb von 4 Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung benachrichtigt.
  • VOG RP: Sie werden innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihrer Bewerbung benachrichtigt.

Zusätzliche Informationen

Freiwilligenorganisationen, die mit Kindern oder Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten, können ein kostenloses VOG beantragen.

Ablehnen

Wenn Justis kein VOG ausstellen kann, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Sie können mit einem Schreiben Einspruch erheben. In diesem Schreiben wird erläutert, warum das VOG ausgestellt werden sollte. Nach Eingang Ihres Einspruchs trifft Justis eine endgültige Entscheidung. Im Falle einer Ablehnung können Sie einen neuen Widerspruch einlegen. Falls erforderlich, können Sie gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Auswanderung, Visum oder ausländische Arbeitserlaubnis

Wenn Sie im Ausland leben oder arbeiten wollen und dafür ein VOG benötigen, bitten Sie die Botschaft, das Konsulat oder den Arbeitgeber um ein offizielles Dokument. Dieses Dokument sollte alle im Antragsformular verlangten Informationen enthalten.

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