Wahlen, Abstimmungen aus dem Ausland
Was ist das?
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt von Wahlen in den Niederlanden vorübergehend im Ausland aufhalten und noch in einer niederländischen Gemeinde gemeldet sind, können Sie trotzdem wählen. Denken Sie an die Ferien oder wenn Sie für Ihr Studium oder Ihre Arbeit im Ausland sind.
Wählen, wenn Sie im Ausland leben
Wenn Sie im Ausland wohnen und nicht mehr in einer niederländischen Gemeinde, auf Bonaire, Sint Eustatius oder Saba gemeldet sind, können Sie nur an Wahlen für beratende Volksabstimmungen, die Abgeordnetenkammer und das Europäische Parlament teilnehmen.
Wie funktioniert das?
Die Gemeinde Den Haag organisiert die Wahlen für alle Wähler außerhalb der Niederlande. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Gemeinde Den Haag auf der Seite für Wähler außerhalb der Niederlande.
Was sollte ich tun?
Vorübergehend im Ausland?
Wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten, während in den Niederlanden Wahlen stattfinden, können Sie trotzdem wählen.
Bevollmächtigen Sie jemanden, für Sie zu stimmen- Sie füllen ein Genehmigungsformular der Gemeinde aus.
- Sie und die von Ihnen bevollmächtigte Person unterschreiben beide das Vollmachtsformular.
- Sie reichen das Vollmachtsformular spätestens 5 Tage vor den Wahlen bei Ihrer Gemeinde ein.
- Die Gemeinde schickt Ihnen eine Mitteilung, dass Ihr Antrag genehmigt wurde.
- Die Gemeinde sendet der von Ihnen bevollmächtigten Person eine Vollmachtsurkunde zu. Mit dieser Vollmachtskarte kann diese Person für Sie abstimmen.
- Bei Kommunal-, Provinzialrats- und Wasserratswahlen können Sie nur eine andere Person bevollmächtigen, für Sie zu stimmen. Briefwahl ist bei diesen Wahlen nicht möglich.
- Füllen Sie das Formular aus, um sich zu registrieren und einen Briefwahlschein zu beantragen. Dieses Formular finden Sie 6 Monate vor den Wahlen auf der Website der Gemeinde Den Haag.
- Unterschreiben Sie das Formular.
- Laden Sie das Formular zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Personalausweises bei der Wahlabteilung der Gemeinde Den Haag hoch.
Wählen, wenn Sie im Ausland leben
- Sie melden sich einmalig bei der Gemeinde Den Haag an.
- Die Unterlagen, mit denen Sie wählen können, werden Ihnen bei jeder Wahl für die konsultativen Referenden, die Abgeordnetenkammer und das Europäische Parlament automatisch per Post zugesandt. Es ist also nicht notwendig, sich für jede Wahl neu zu registrieren.
Wahlrecht und vorübergehender Aufenthalt im Ausland
Für einen Wähler, der sich z. B. aus beruflichen Gründen oder zum Studium vorübergehend im Ausland aufhält, gibt es 2 Möglichkeiten der Stimmabgabe. Der Wähler kann seine Stimme durch eine schriftliche Vollmacht abgeben. Der Antrag hierfür (Muster L 8) wird über die eigene Gemeinde des Wählers gestellt. Das Formular kann hierheruntergeladen werden: .
Die andere Möglichkeit, die dem Wähler zur Verfügung steht, ist die persönliche Stimmabgabe per Post. Dieser Wähler muss eine ausländische Postanschrift haben. Der Wähler stellt einen Antrag bei der Gemeinde Den Haag. Dies kann mit einem Formular (Muster M 3) auf unserer Website geschehen: Den Haag - Vorübergehend im Ausland während der Wahlen zur Abgeordnetenkammer. Der Wähler muss dafür sorgen, dass der vollständige, unterschriebene Antrag mit einer Kopie des gültigen niederländischen Ausweises bis spätestens 25. Oktober 2023 bei der Gemeinde Den Haag eingeht.
Wir (die Gemeinde Den Haag) prüfen den Antrag und schicken dem Wähler einen Briefwahlschein an die vorübergehende ausländische Adresse. Anschließend informieren wir die Wohngemeinde per E-Mail. Wenn es sich um einen in Ihrer Gemeinde registrierten Wähler handelt, ist es Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass dieser Wähler keinen Wahlschein mehr erhält oder dass dieser für ungültig erklärt wird. Auch sollte der Wähler nicht in der Lage sein, die Stimme durch einen Bevollmächtigten oder mit einem Wählerausweis abzugeben.
NB: Der Wähler bleibt natürlich unter der Adresse der niederländischen Wohnsitzgemeinde registriert.
Zusätzliche Informationen
Sind Sie im Ausland als Wähler registriert und ziehen Sie an eine andere Adresse im Ausland, melden Sie dies bitte der Gemeinde Den Haag unter . Auf diese Weise bleibt Ihre Adresse aktuell.