Wahlen, Wahl in einer anderen Gemeinde
Was ist das?
Wählen Sie in einer anderen Gemeinde als der, in der Sie wohnen? Dann brauchen Sie eine Wählerkarte.
In welcher anderen Gemeinde kann ich mit einer Wählerkarte wählen?
Das hängt von der jeweiligen Wahl ab:
- Provinzwahlen: in einer Gemeinde in derselben Provinz.
- Wahlen zum Wasserverband: in einer Gemeinde desselben Wasserverbandes.
- Wahlen zur Abgeordnetenkammer, Europawahlen oder andere Volksabstimmungen: in jeder niederländischen Gemeinde.
Hinweis: Bei Kommunalwahlen können Sie keine Wählerkarte beantragen.
Wählerkarte beantragen
Sie beantragen Ihren Wählerausweis bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind. Sie können dies auf zwei Arten tun: schriftlich oder persönlich.
Bewahren Sie Ihre Wählerkarte sicher auf. Wenn Sie Ihre Wählerkarte verlieren, erhalten Sie keinen neuen Ausweis.
Schriftlicher Antrag
- Füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es an die Gemeinde. Dies muss spätestens 5 Tage vor dem Wahltag geschehen.
- Senden Sie Ihre Wahlkarte zusammen mit dem Antrag ein.
Persönliche Anfrage
Sie können Ihre Wählerkarte bis spätestens 1 Tag vor den Wahlen persönlich bei der Gemeinde beantragen. Tun Sie dies vor dem Mittag. Bringen Sie Folgendes mit:
- Ihr gültiges Ausweisdokument
- Ihre Wahlbenachrichtigung
Zusätzliche Informationen
Bürgerplatz Gemeinde Kerkrade
Markt 33,6461 EG Kerkrade
Postbus 600, 6460 AP Kerkrade
14 045
gemeentehuis@kerkrade.nl