Beantragung einer Verkehrsfreigabe

Was ist das?

Manchmal brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung, wenn Sie etwas auf oder an der öffentlichen Straße tun wollen. Zum Beispiel, wenn Sie einen Umzugswagen oder einen Kran auf die Straße stellen (teilweise Sperrung der Straße), Aufbauten errichten, Fahrradtouren oder veranstaltungen organisieren wollen. Dafür beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde.

Bei wem muss ich einen Antrag auf Befreiung stellen?

  • für Nationalstraßen: Ministerium für Infrastruktur und Umwelt
  • Für provinziale Straßen: Provinziale Exekutive
  • für die von der Wasserbehörde verwalteten Straßen: die Wasserbehörde
  • für andere öffentliche Straßen: die Gemeinde
  • für Fahrzeuganforderungen: die RDW

Was sollte ich tun?

Stehen die Straßen unter der Verwaltung der Gemeinde? Dann beantragen Sie die Befreiung bei der Gemeinde. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die folgenden Informationen bei:

  • Ort, Datum und Uhrzeit Ihrer Tätigkeit
  • Grund und Notwendigkeit der Befreiung
  • wie lange Sie die Befreiung benötigen

Was sollte ich mitbringen?

  • Ihr gültiges Ausweisdokument

Was kostet das?

Die Tarife für eine nach dem Straßenverkehrsgesetz erteilte Ausnahmegenehmigung haben eine Gültigkeitsdauer:

Dauer der Gültigkeit

Tarif 2025

von einem Monat oder weniger:€ 20,60
mehr als einen Monat und bis zu sechs Monaten:€ 35,65
mehr als sechs Monate und bis zu einem Jahr:€ 50,60