Beantragung einer Verkehrsfreigabe

Was ist das?

Manchmal brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung, wenn Sie etwas auf oder an der öffentlichen Straße tun wollen. Zum Beispiel, wenn Sie:

  • einen Umzugswagen oder einen Kran auf die Straße stellen wollen (bei teilweiser Sperrung der Straße)
  • Gebäude
  • organisiert Radtouren oder veranstaltungen

Hierfür beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung.

Wo sollte ich eine Befreiung beantragen?

  • für Nationalstraßen: Ministerium für Infrastruktur und Umwelt
  • Für provinziale Straßen: Provinziale Exekutive
  • für die von der Wasserbehörde verwalteten Straßen: die Wasserbehörde
  • für andere öffentliche Straßen: die Gemeinde
  • für Fahrzeuganforderungen: die RDW

Was sollte ich tun?

Wenn die Straßen von der Gemeinde verwaltet werden, müssen Sie die Befreiung bei der Gemeinde beantragen. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die folgenden Informationen bei:

  • Ort, Datum und Uhrzeit Ihrer Tätigkeit
  • Grund und Notwendigkeit der Befreiung

Was benötige ich?

  • Ihr gültiges Ausweisdokument

Was es kostet

Die Tarife für eine nach dem Straßenverkehrsgesetz erteilte Ausnahmegenehmigung haben eine Gültigkeitsdauer:

Dauer der GültigkeitTarif 2025
von einem Monat oder weniger:€ 20,60
mehr als einen Monat und bis zu sechs Monaten:€ 35,65
mehr als sechs Monate und bis zu einem Jahr:€ 50,60

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