Benachrichtigung über eine Adressänderung
Was ist das?
- Wenn Sie in diese Gemeinde oder innerhalb dieser Gemeinde umziehen, müssen Sie diese Gemeinde informieren.
- Tun Sie dies spätestens fünf Tage nach Ihrem Umzug.
Eine verspätete Meldung kann sich zum Beispiel auf die Mietzulage, die Studienfinanzierung, den Parkausweis, die Kommunalsteuer oder die Sozialleistungen auswirken.
Umzug ins Ausland
Wenn Sie aus der Gemeinde ins Ausland ziehen, müssen Sie dies der Gemeinde mindestens 5 Tage vor Ihrer Abreise mitteilen. Sie melden dann die Auswanderung an. Für die Auswanderung gelten andere Regeln. Im Abschnitt Umzug ins Ausland erfahren Sie, was Sie tun müssen.
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