Benachrichtigung über eine Adressänderung

Was ist das?

  • Wenn Sie in diese Gemeinde oder innerhalb dieser Gemeinde umziehen, müssen Sie diese Gemeinde informieren.
  • Tun Sie dies spätestens fünf Tage nach Ihrem Umzug.

Eine verspätete Meldung kann sich zum Beispiel auf die Mietzulage, die Studienfinanzierung, den Parkausweis, die Kommunalsteuer oder die Sozialleistungen auswirken.

Online umziehen

Umzug ins Ausland

Wenn Sie aus der Gemeinde ins Ausland ziehen, müssen Sie dies der Gemeinde mindestens 5 Tage vor Ihrer Abreise mitteilen. Sie melden dann die Auswanderung an. Für die Auswanderung gelten andere Regeln. Im Abschnitt Umzug ins Ausland erfahren Sie, was Sie tun müssen.

Wie funktioniert das?

Die folgenden Personen können einen Umzug melden:

  • jeder ab 16 Jahren für sich selbst
  • zusammenlebende Ehegatten/eingetragene Partner füreinander (nur wenn sie gemeinsam von einer Adresse zur anderen ziehen)
  • die Eltern, der Vormund oder der Pfleger minderjähriger Kinder
  • Elternteil(e) für ortsansässige erwachsene Kinder (nur wenn sie gemeinsam von einer Adresse zur anderen ziehen)
  • erwachsene Kinder für den/die ansässigen Elternteil(e) (nur wenn sie gemeinsam von einer Adresse zur anderen ziehen)
  • der Treuhänder für eine unter Vormundschaft stehende Person
  • der Leiter der Einrichtung für Personen, die in einer Einrichtung wohnen
  • jemand, den Sie ermächtigt haben, den Umzug für Sie weiterzuleiten

Jemanden bevollmächtigen

Für eine Genehmigung schreiben Sie ein Schreiben, das folgende Informationen enthält:

Ich bevollmächtige hiermit (Ihre Initialen, Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie Anschrift), die unten genannte Person (Initialen, Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie Anschrift der von Ihnen bevollmächtigten Person), mir meinen Umzug von (alte Anschrift) nach (neue Anschrift) mitzuteilen.

Unterschreiben Sie dieses Schreiben und geben Sie es dem Bevollmächtigten.

Am Schalter muss der Bevollmächtigte Folgendes vorweisen:

  • sein gültiges Ausweisdokument
  • (eine Kopie) Ihres gültigen Personalausweises
  • einen Nachweis über Ihre neue Adresse, z. B. einen Kauf- oder Mietvertrag oder die Erlaubnis des Hauptmieters, wenn Sie bei einer anderen Person wohnen werden
  • das unterzeichnete Genehmigungsschreiben

Behörden, die Details zu Ihrem Umzug benötigen

Die Gemeinde gibt Ihren Umzug an die Stellen weiter, die diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.

Was sollte ich tun?

Melden Sie Ihren Umzug bei der neuen Gemeinde. Tun Sie dies spätestens 5 Tage nach Ihrem Umzug. Wenn Sie den Umzug früher melden möchten, können Sie dies bis zu 4 Wochen vor dem Umzugstermin tun.

Anmerkung:

Wenn Sie nach Ihrem Umzug eine Adressänderung angeben, gilt das Datum des Umzugs als Datum der Adressänderung. Dies muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Umzug erfolgen.

  • Wenn Sie sich später melden, gilt das Datum, an dem Sie der Gemeinde die Änderung mitteilen, als offizielles Datum der Adressänderung.
  • Wenn Sie in der Zukunft umgezogen sind, aktualisiert die Gemeinde die Adressdaten an dem Tag, an dem Sie umziehen. Dies ist dann das Datum der Adressänderung.

Achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben machen, die die Gemeinde benötigt. Andernfalls wird die Gemeinde Ihre Adressdaten nicht aktualisieren.

Was benötige ich?

Online einreichen

  • Sie melden Ihren Umzug online mit DigiD an. Wenn Sie noch kein DigiD haben, können Sie es über DigiD.nl beantragen. Den DigiD-Login-Code erhalten Sie innerhalb weniger Tage.

DigiDUmzug online

Persönlich weitergeben

  • Ihr gültiges Ausweisdokument

Vereinbaren Sie einen Termin

eRecognitionStandortwechsel über E-Recognition für Gesundheitseinrichtungen

Schriftlich kommunizieren

  • das Umzugsformular der Gemeinde
  • Ihre Unterschrift auf dem Formular
  • eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises

Wie lange wird es dauern?

Die Stadtverwaltung wird Ihre Adressdaten innerhalb von 5 Arbeitstagen aktualisieren.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie mit einer anderen Person zusammenziehen oder in einer Lebensgemeinschaft leben, müssen Sie der Gemeinde außerdem die folgenden Unterlagen vorlegen:

Wenn Sie Fragen zur Anmeldung aus dem Ausland haben, senden Sie bitte eine E-Mail an vestigingen@kerkrade.nl oder rufen Sie die Nummer 14 045 (0031-455676767) an und fragen Sie nach den Bar-Filialen im Ausland.

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