Umzug in die Niederlande

Was ist das?

Wenn Sie in die Niederlande ziehen, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden. Das gilt auch dann, wenn Sie schon vorher in den Niederlanden gewohnt haben.

Wie funktioniert das?

Wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten mindestens 4 Monate in den Niederlanden wohnen, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden.

Sie können sich bei der Gemeinde anmelden, wenn Sie sich legal in den Niederlanden aufhalten. Dies wird als rechtmäßiger Wohnsitz bezeichnet. In den folgenden Fällen ist Ihr Aufenthalt rechtmäßig:

  • Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit.
  • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union.
  • Sie sind Staatsangehörige von Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz.
  • Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können die Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden abwarten.

Was sollte ich tun?

  • Gehen Sie persönlich zur Gemeinde und melden Sie sich an. Tun Sie dies innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden.
  • Melden Sie sich an Ihrem ständigen Wohnsitz an.
  • Wenn Ihr Partner ebenfalls in die Niederlande gekommen ist, muss Ihr Partner mit Ihnen zur Gemeinde kommen.
  • Wenn Ihre Kinder auch in die Niederlande gekommen sind, müssen sie mit Ihnen zur Gemeinde kommen.
  • Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Diese Nummer brauchen Sie für den Kontakt mit den Behörden. Zum Beispiel, um Leistungen zu beantragen.

Sie wohnen seit weniger als 4 Monaten in den Niederlanden

Wenn Sie weniger als 4 Monate in den Niederlanden wohnen, müssen Sie sich nicht bei der Gemeinde anmelden. Sie melden sich dann unter als Nichtansässiger im BRP an. Sie tun dies mit Ihrer Adresse im Ausland. Dies nennt man die Non-Resident Registration (RNI).

Was benötige ich?

  • Ihr gültiger Identitätsnachweis.
  • Ein Reisedokument oder ein anderes Dokument zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Dokumente, die belegen, dass Sie hier wohnen. Zum Beispiel einen Mietvertrag, einen Eigentumsnachweis oder eine Erklärung des Hauptbewohners der Immobilie.
  • Offizielle Dokumente aus Ihrer Zeit im Ausland. Zum Beispiel eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Anerkennungsurkunde oder Scheidungsurkunde. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente, wenn sie nicht in Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch abgefasst sind, zunächst übersetzt und beglaubigt werden müssen . Tun Sie dies, bevor Sie in die Niederlande kommen.
  • Wenn Sie mit einer anderen Person zusammenziehen oder in einer Lebensgemeinschaft leben, benötigen Sie die schriftliche Genehmigung des Hauptwohnsitzes an dieser Adresse.
  • Wenn Sie von Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius oder Sint Maarten in die Niederlande kommen, benötigen Sie einen Nachweis der Abmeldung.
  • Falls zutreffend: Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung oder der Nachweis, dass sie beantragt wurde.

Wie lange wird es dauern?

Die Gemeinde wird Sie so schnell wie möglich anmelden. Dies dauert höchstens 4 Wochen.

Ich habe noch nie in den Niederlanden gelebt

Geben Sie Ihre Daten zunächst über eine Vorregistrierung (auf Englisch) bekannt. Nach Abschluss Ihrer Vorregistrierung erhalten Sie eine E-Mail. Mit dieser können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren, um Ihre Registrierung abzuschließen. Nach Ihrem persönlichen Termin erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Wir werden Ihnen Ihre BSN so bald wie möglich per Post zusenden.

Wenn Sie nach dem 1. Oktober 1994 aus dem Ausland wieder in die Niederlande einreisen, müssen Sie sich in den Niederlanden neu anmelden. Wir nennen dies Wiedereinwanderung aus dem Ausland. 

Vorregistrierung

Sie möchten sich nicht vorregistrieren? Dann vereinbaren Sie einen regulären Termin.

Einen Termin vereinbaren

*Es kann dann länger dauern, bis Sie zugelassen werden. 

Sind Sie ein Asylbewerber oder ein Statusinhaber? Dann können Sie sich nicht bei uns registrieren. Sie müssen sich bei einerBRP" anmelden. Die WEG wird Ihnen mitteilen, wo und wann Sie sich anmelden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der WEG.

Ich habe schon einmal in den Niederlanden gewohnt und möchte mich wieder anmelden

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin zur Rückmeldung.

Hinweis! Waren Sie vor 1994 in den Niederlanden gemeldet? Und haben Sie seither nicht mehr in den Niederlanden gewohnt? Dann betrachten wir Ihre Anmeldung als eine Erstanmeldung. Klicken Sie auf "Ich habe noch nie in den Niederlanden gewohnt", um herauszufinden, wie Sie Ihre Anmeldung vornehmen können.

Vereinbarung eines Termins für die Neuansiedlung aus dem Ausland

Für weitere Informationen oder Unterlagen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen, verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse vestigingen@kerkrade.nl.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, beantragen Sie zunächst eine Postanschrift bei der Gemeinde. Zum Beispiel, wenn Sie ein Binnenschiffer sind oder in einer Einrichtung wohnen.

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