Umzug in die Niederlande
Ziehen Sie in die Niederlande? Melden Sie sich bei der Gemeinde an, in der Sie wohnen werden.
- Haben Sie noch nie in den Niederlanden gewohnt? Dann vereinbaren Sie einen Termin "Ansiedlung aus dem Ausland".
- Haben Sie vorher in den Niederlanden gewohnt? Dann vereinbaren Sie einen Termin zur "Wiederansiedlung".
Was ist das?
Wenn Sie in die Niederlande ziehen, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden. Das gilt auch dann, wenn Sie schon vorher in den Niederlanden gewohnt haben.
Wie funktioniert das?
Wenn Sie innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten mindestens 4 Monate in den Niederlanden wohnen, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden.
Sie können sich bei der Gemeinde anmelden, wenn Sie sich legal in den Niederlanden aufhalten.
Dies wird als rechtmäßiger Wohnsitz bezeichnet.
In den folgenden Fällen ist Ihr Aufenthalt rechtmäßig:
- Sie haben vorher nicht in den Niederlanden gewohnt oder sich vor Oktober 1994 im Ausland abgemeldet.
- Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit.
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union.
- Sie sind Staatsangehörige von Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz.
- Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Haben Sie noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt? Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND). - Sie können die Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden abwarten.
Was sollte ich tun?
- Gehen Sie persönlich zur Gemeinde und melden Sie sich an. Tun Sie dies innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden.
- Melden Sie sich an Ihrem ständigen Wohnsitz an.
- Wenn Ihr Partner ebenfalls in die Niederlande gekommen ist, muss Ihr Partner mit Ihnen zur Gemeinde kommen.
- Wenn Ihre Kinder auch in die Niederlande gekommen sind, müssen sie mit Ihnen zur Gemeinde kommen.
- Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Diese Nummer benötigen Sie für den Kontakt mit den Behörden. Zum Beispiel, um Leistungen zu beantragen.
Sie wohnen seit weniger als 4 Monaten in den Niederlanden
Wenn Sie weniger als 4 Monate in den Niederlanden wohnen, müssen Sie sich nicht bei der Gemeinde anmelden. Sie melden sich dann als Nichtansässiger im BRP an. Dies tun Sie mit Ihrer Adresse im Ausland. Dies wird als "Non-Resident Registration" (RNI) bezeichnet.
Einen Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Mitarbeiter der Gemeinde Kerkrade, der für ausländische Niederlassungen zuständig ist.
Vereinbaren Sie einen Termin für sich und alle mit Ihnen umziehenden Familienangehörigen bei der Gemeinde.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um in den Niederlanden registriert zu werden?
1. Zulassung in den Niederlanden.
- Sie haben die niederländische Staatsangehörigkeit.
- Sie haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union.
- Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Sie können die Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden abwarten.
Haben Sie jemals in den Niederlanden gelebt?
Wenn Sie die Niederlande vor dem 1. Oktober 1994 verlassen haben, handelt es sich ebenfalls um eine Erstanmeldung in den Niederlanden, und Sie sollten den Vermerk "Ich habe nie in den Niederlanden gewohnt" anbringen.
Was benötige ich?
- Ein gültiges Reisedokument oder ein anderes Dokument zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit.
- Dokumente, die belegen, dass Sie hier wohnen. Zum Beispiel einen Mietvertrag, einen Eigentumsnachweis, eine Erklärung des Hauptmieters oder eine Erklärung des Vermieters der Immobilie.
- Offizielle Dokumente aus Ihrer Zeit im Ausland. Zum Beispiel eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Anerkennungsurkunde oder Scheidungsurkunde. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente, wenn sie nicht in Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch abgefasst sind, zunächst übersetzt und beglaubigt werden müssen. Tun Sie dies, bevor Sie in die Niederlande kommen.
- Wenn Sie von Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius oder Sint Maarten in die Niederlande kommen, benötigen Sie einen Nachweis der Abmeldung.
- Falls zutreffend: Ihre gültige Aufenthaltsgenehmigung oder der Nachweis, dass sie beantragt wurde.
Wie lange wird es dauern?
Die Gemeinde wird Sie so schnell wie möglich anmelden. Dies dauert höchstens 4 Wochen.
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, beantragen Sie zunächst eine Postanschrift bei der Gemeinde. Zum Beispiel, wenn Sie ein Binnenschiffer sind oder in einer Einrichtung wohnen.
Für weniger als 4 Monate in den Niederlanden zum Studium oder zur Arbeit angemeldet sein
Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten oder studieren, benötigen Sie eine Bürgerdienstnummer (BSN). Diese Nummer erhalten Sie nach der Registrierung in der Basisregistratie PersonenBRP).
- Sie wohnen nicht in den Niederlanden oder Sie wohnen seit weniger als 4 Monaten in den Niederlanden. Melden Sie sich als Nichtansässiger bei einer der Gemeinden in den Niederlanden an, in denen dies möglich ist (in Limburg, Heerlen oder Venlo). Sie erhalten dann eine Bürgerservicenummer. Diese Nummer ist persönlich und für den Kontakt mit der niederländischen Regierung bestimmt. Zum Beispiel, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten oder studieren möchten oder wenn Sie eine niederländische Rente beziehen, aber im Ausland wohnen.
- Sie bleiben länger als 4 Monate in den Niederlanden. Dann melden Sie sich als Einwohner in der Gemeinde an, in der Sie wohnen.
Sie können sich an die folgenden RNI-Gemeinden wenden:
- Alkmaar
- Almelo
- Amsterdam
- Breda
- Den Haag
- Doetinchem
- Eindhoven
- Groningen
- Geht
- Heerlen
- Leeuwarden
- Leiden
- Nijmegen
- Rotterdam
- Terneuzen
- Utrecht
- Venlo
- Westland
- Zwolle
Sie müssen selbst einen Termin bei einer RNI-Gemeinde für die Anmeldung vereinbaren.
Bitte bringen Sie Ihren gültigen Ausweis mit.