Genehmigungsprüfung und Vorabkonsultation

Wenn Sie eine Genehmigung benötigen, können Sie diese direkt über das Omgevingsloket beantragen. Die Gesamtbearbeitungszeit für einen offiziellen Genehmigungsantrag hat sich seit dem Inkrafttreten des Omgevingswet verkürzt, aber einige Pläne bedürfen immer noch der Genehmigung durch eine Provinz oder unsere Gemeindeverwaltung. Dies bedeutet, dass das informelle Verfahren (Vorabkonsultation) noch wichtiger wird. 

Als Initiator tun Sie gut daran, sich frühzeitig mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen, vor allem, wenn Sie ein (räumliches) Vorhaben haben, das die Umgebung (erheblich) beeinflussen wird. Als Gemeinde sind wir gerne bereit, bei Fragen und Initiativen zu helfen. Die Möglichkeiten dazu sind im Folgenden aufgeführt.

Genehmigung prüfen

Als Initiator können Sie eine Genehmigungsprüfung im Omgevingsloket durchführen. Sie prüfen dann, ob Sie Ihr Vorhaben durchführen dürfen oder ob Sie eine Genehmigung oder einen Bescheid benötigen. Dazu müssen Sie eine Reihe von Fragen beantworten. 

Wenn die Genehmigungsprüfung keine eindeutige Antwort ergibt oder wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Vorhaben in den Umweltplan passt, können Sie eine Informationsanfrage über unsere allgemeine Mailadresse stellen: gemeentehuis@kerkrade.nl

Prüfen Sie Ihre Idee (Grundsatzantrag)

Haben Sie eine Idee für ein Projekt, das Sie untersuchen möchten? Oder haben Sie einen Plan, möchten aber die Möglichkeiten besprechen, bevor Sie ihn weiterverfolgen? 

In jedem Fall empfehlen wir dringend, für Vorhaben, von denen Sie wissen oder vermuten, dass sie nicht in den Umweltplan (ehemals Flächennutzungsplan) passen, einen Grundsatzantrag einzureichen. Beispiele hierfür sind die Änderung einer Funktion (z. B. von einem Café zu Wohnzwecken oder umgekehrt), die Teilung von Häusern und/oder die Realisierung großer Anbauten oder Gebäude außerhalb des Bebauungsplans oder der maximalen Gebäudehöhe. 

Ein Grundsatzantrag ist noch kein offizieller Genehmigungsantrag. Es handelt sich um eine Vorstufe, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob Ihr Vorhaben umgesetzt werden kann. Die Gemeinde prüft dann Ihren Plan oder Ihre Idee, zeigt die Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten auf oder welche Anpassungen notwendig sind. Einen Grundsatzantrag können Sie über die Option explore your idea im Environment Desk stellen. 

Nach Abschluss des Grundsatzantrags können Sie (im Falle eines positiven Ergebnisses) Ihren Plan weiterentwickeln und die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung vorbereiten.  

Grundsätzliche Anwendung

In der Gemeinde Kerkrade nennen wir diese Vorabberatung einen Grundsatzantrag. Sie können einen Grundsatzantrag über das Umweltreferat stellen. 

Ein Grundsatzantrag ist ein Entwurf für einen Genehmigungsantrag. Sie teilen der Gemeinde in groben Zügen mit, was Sie tun möchten. Wir bewerten dann Ihren Plan oder Ihre Idee und zeigen die Möglichkeiten oder Unmöglichkeiten auf. Oder wir sagen Ihnen, welche Anpassungen erforderlich sind.  

Ansaugtabelle

Für komplexere Initiativen können Sie als Initiant die Eingabetabelle verwenden. Das sind Initiativen, für die z. B. der Flächennutzungsplan geändert werden muss oder für die wir als Gemeinde ein umfangreiches Verfahren durchführen müssen, um die Initiative zu ermöglichen. Denken Sie an die Gründung oder Erweiterung eines Unternehmens oder an den Bau mehrerer Häuser. 

Am "Intake Table" diskutieren mehrere städtische Mitarbeiter, ob die Initiative machbar und wünschenswert ist. Auf diese Weise wissen Sie schnell, ob es sinnvoll ist, Ihr Vorhaben weiterzuentwickeln.

Bei der Konsultation am "Intake Table" handelt es sich um eine informelle Vorbesprechung. Nach der Einigung am "Intake Table" reichen Sie den endgültigen Genehmigungsantrag ein. Ihr Antrag wird dann förmlich geprüft.

Tabelle Umwelt

Für sehr große und komplexe Initiativen gibt es schließlich den Umwelttisch. Am Umwelttisch treten Sie als Initiator in eine Diskussion mit allen wichtigen Gesprächspartnern der Gemeinde ein, wie z. B. dem Wasserwirtschaftsamt, der Provinz, dem Staat, dem Umweltamt, dem Ausschuss für Ästhetik, der Sicherheitsregion und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Gemeinsam prüfen Sie die Machbarkeit und Zweckmäßigkeit Ihrer Pläne. Anschließend erhalten Sie ein Gutachten, anhand dessen Sie den Genehmigungsantrag ausarbeiten und einreichen können.  

Genehmigungsfreies Bauen

Nach dem Omgevingswet kann das Bauen die technische Bautätigkeit und die Umweltplantätigkeit in Bezug auf Bauwerke umfassen.

Die Zentralregierung hat einige Tätigkeiten von der Genehmigungspflicht für beide Bereiche ausgenommen. Darüber hinaus kann die Gemeinde im Umweltplan weitere Tätigkeiten von der Genehmigungspflicht befreien.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Informationspunkts Lebensraum

Wir helfen gerne bei Fragen und Initiativen

Die Bearbeitungszeit eines offiziellen Genehmigungsantrags wird insgesamt verkürzt. Das bedeutet, dass das informelle Verfahren (Vorkonsultation) noch wichtiger wird. Als Gemeinde sind wir gerne bereit, bei Fragen und Initiativen zu helfen.

Wir empfehlen, vor der Einreichung eines Genehmigungsantrags stets Rücksprache mit uns zu halten.