Umwandlung von ehemaligen Laden-, Büro- oder Gaststättenräumen in Wohnungen u.a.
In Kerkrade ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, eine gewerbliche Fläche (z.B. Laden, Gastronomie, Büro, Dienstleistungen) in eine Wohnung umzuwandeln. Wir nennen dies "Umnutzung zu Wohnraum".
Definition "Nutzungsänderung zu Wohnzwecken": Die Ingebrauchnahme eines bestehenden Gebäudes oder eines Teils davon zu Wohnzwecken, das zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Flächennutzungsplans zur Einsichtnahme nicht zu Wohnzwecken genutzt wurde. Die Ingebrauchnahme zu Wohnzwecken umfasst auch das Bewohnen von Räumen oder das Wohnen in einem (Geschäfts-)Haus.
Der Antrag auf Umwandlung in Wohnraum sollte sich auf ein Gebäude mit bestehender gewerblicher Nutzung und/oder bestehender gewerblicher rechtlicher Nutzung (z. B. Büro, Einzelhandel und/oder Gastgewerbe) beziehen, das auch bereits eine bestehende rechtmäßige Wohnung enthält.
Die Bedingungen sind in der Policy Rule Residential Division and Change of Use to Dwellings Municipality of Kerkrade 2023 dargelegt
Wenn Sie die Bedingungen der "Policy Rule on Residential Division and Change of Use to Dwellings Municipality of Kerkrade 2023" erfüllen, können Sie einen Antrag im Prinzip einreichen.