Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung

Was ist das?

Sie brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie länger als 3 Monate in den Niederlanden bleiben wollen. Zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrer Familie in den Niederlanden wohnen wollen. Oder wenn Sie in den Niederlanden arbeiten oder studieren wollen.

Einwohner aus EU/EWR-Ländern und Personen aus der Schweiz , die sich in den Niederlanden aufhalten (wollen), benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.

Was sollte ich tun?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND). Sie können sich an einen IND-Schalter in Ihrer Nähe wenden oder anrufen: 088-0430430

Wie funktioniert das?

Zu den Möglichkeiten und Bedingungen gehören:

  • Möchten Sie die Niederlande für weniger als 3 Monate besuchen? Dann benötigen Sie ein gültiges Reisedokument (z. B. einen Reisepass) und in vielen Fällen ein Visum. Einwohner der EU-EWR-Länder und Personen aus der Schweiz brauchen nur ihren Reisepass oder Personalausweis.
  • Möchten Sie sich länger als 3 Monate in den Niederlanden aufhalten und gehören Sie nicht zu der oben genannten Gruppe? Dann brauchen Sie immer eine Aufenthaltsgenehmigung. Außerdem benötigen Sie in den meisten Fällen ein besonderes Visum für die Einreise in die Niederlande. Dieses Visum wird als vorläufige Aufenthaltserlaubnis (MVV) bezeichnet.

Was sollte ich mitbringen?

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, benötigen Sie:

  • Ihr gültiger Identitätsnachweis (Ihr Reisedokument oder ein anderes Dokument, das Ihre Staatsangehörigkeit enthält)
  • wenn Sie im Ausland geboren sind: eine Geburtsurkunde (je nach Geburtsland muss die Urkunde legalisiert sein)
  • wenn Sie verheiratet sind: Ihre Heiratsurkunde
  • wenn Sie verheiratet waren: die Scheidungsurkunde oder die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Partners

Manchmal verlangt das IND auch den Nachweis, dass Sie in den Niederlanden eine Wohnung haben. Dieser Nachweis kann sein:

  • einen Pachtvertrag, oder
  • Besitzurkunde, oder
  • eine Erklärung des Hauptbewohners der Immobilie

Zusätzliche Informationen

Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND)

Postbus

088 043 04 30

Das IND ist an Wochentagen (Montag bis Freitag) geöffnet.

Viele Fragen werden bereits auf der IND-Website beantwortet. Wenn Sie dort keine Antwort finden, können Sie Ihre Frage über Twitter (@IND_NL), das E-Mail-Formular oder per Telefon stellen. Sie können auch in einem der IND-Büros vorbeikommen.

IND-Schreibtisch Eindhoven

Keizersgracht 5

5611 GB Eindhoven

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