Venten

Was ist das?

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen auf der Straße oder von Tür zu Tür verkaufen wollen, ist dies nur erlaubt, wenn die Gemeinde dies zulässt. Möglicherweise müssen Sie dafür eine Genehmigung beantragen.

Wie funktioniert das?

Eine Hausiererlaubnis erlaubt es Ihnen, Ihre Waren oder Dienstleistungen an öffentlichen Orten zu verkaufen, z. B. auf der öffentlichen Straße, auf öffentlichen Gewässern oder an der Haustür.

Vending bedeutet, dass Sie Ihre Waren jedes Mal an einem anderen Ort verkaufen. Also nicht an einem festen Ort. Beispiele für Hausierer sind der Eisverkäufer oder der Gemüsehändler mit einem mobilen Wagen. In den folgenden Fällen sprechen wir nicht vom Hausieren:

  • Sie verbreiten schriftliches oder gedrucktes Material im Rahmen der freien Meinungsäußerung.
  • Sie sind ein Einzelhändler und liefern Waren in die Wohnung eines Käufers.
  • Sie verkaufen Ihre Waren an einem festen Stand oder auf einem markt. Dann brauchen Sie eine Markt- oder Standgenehmigung.

Was sollte ich tun?

Erkundigen Sie sich bei der Stadtverwaltung, ob Sie mit dem Fahrrad fahren dürfen und wo und wann Sie dies tun können. Sie werden dann sofort erfahren, ob Sie dafür eine Genehmigung beantragen müssen.

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