Leistung für ältere und teilweise behinderte Selbstständige (IOAZ)

Was ist das?

Sind Sie selbständig und geben Ihr Unternehmen auf? Mit der IOAZ-Leistung können Sie Ihr Einkommen ergänzen. Stellen Sie bei der Gemeinde einen Antrag auf IOAZ-Leistung. Das tun Sie, bevor Sie Ihr Geschäft aufgeben.

Wie funktioniert das?

Sie können die IOAZ-Leistung beantragen, wenn Ihr Unternehmen nicht genug zum Leben erwirtschaftet. Darüber hinaus gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Sie sind 55 Jahre oder älter, haben aber noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht.
  2. Sie haben eine Beschäftigungsgeschichte. Das bedeutet, dass Sie seit mindestens 10 Jahren selbständig sind oder in den letzten 3 Jahren in Ihrem eigenen Unternehmen selbständig waren und davor 7 Jahre lang als Arbeitnehmer gearbeitet haben.
  3. Sie haben 1.225 Stunden oder mehr pro Jahr in Ihrem eigenen Unternehmen gearbeitet. Das sind durchschnittlich etwa 24 Stunden pro Woche. Wenn Ihr Partner ebenfalls im Unternehmen mitgearbeitet hat, müssen Sie mindestens 875 Stunden pro Jahr gearbeitet haben und Ihr Partner mindestens 525 Stunden.
  4. Das Einkommen (Gewinn) aus Ihrem Unternehmen lag in den letzten 3 Jahren im Durchschnitt unter 23.444,00 € brutto pro Jahr. Zum Einkommen gehören auch alle anderen Einkünfte. Auch das Einkommen Ihres Partners wird zum Einkommen gezählt. Dies gilt nur, wenn Ihr Partner im Unternehmen mitarbeitet und eine Vergütung für die Mitarbeit oder eine Gewinnbeteiligung erhält. Das sonstige Einkommen Ihres Partners, z. B. Lohn oder Arbeitslosengeld, wird nicht berücksichtigt.
  5. Sie erwarten für die Zukunft ein Einkommen von weniger als 24.326 € brutto pro Jahr. Die Gemeinde wird dies prüfen.
  6. Der Antrag muss vor der Beendigung Ihres Berufs oder Unternehmens gestellt worden sein. Die Beendigung muss innerhalb von 1½ Jahren nach Antragstellung erfolgen. Auf diese Bestimmung kann nicht verzichtet werden. Ein Antrag, der erst nach der Beendigung des Betriebs gestellt wird, muss abgelehnt werden.

Wenn Sie eine IOAZ-Leistung erhalten, müssen Sie (und gegebenenfalls Ihr Partner) Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben. Sie oder Ihr Partner dürfen das Unternehmen oder den Beruf nicht wieder aufnehmen oder ein neues Unternehmen gründen.

Wichtig: Der Antrag muss vor der Beendigung Ihres Berufs oder Unternehmens gestellt werden. Ein Antrag, der erst nach Beendigung der Tätigkeit gestellt wird, muss abgelehnt werden.

Was sollte ich tun?

Die Beantragung von IOAZ-Leistungen erfolgt über das Büro für Sozialunternehmer (SOLO).

Ihr Bescheid wird automatisch bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Sie werden automatisch darüber informiert, ob Sie die Leistung erhalten werden. Reichen Sie Ihren Antrag ein, bevor Sie Ihre selbständige Tätigkeit beenden. Sie müssen Ihre selbständige Tätigkeit innerhalb von 1½ Jahren nach Antragstellung beendet haben.

Was sollte ich mitbringen?

Neben einem gültigen Identitätsnachweis (ggf. auch Ihres Partners) müssen Sie alle Angaben zu Ihrem Unternehmen und zu einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit machen.

Wie lange dauert es?

Nach der Antragstellung erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen einen schriftlichen Bescheid von der Gemeinde.

Weitere Informationen

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kerkrade während der Bürozeiten, Tel. 14 045. Oder senden Sie eine E-Mail: gemeentehuis@kerkrade.nl

Weitere Informationen über Inkomensvoorziening oudere en gedeeltelijk arbeidsongeschikte zelfstandigen (IOAZ) finden Sie auf der Website Ondernemersplein

Oder sehen Sie sich das Video unten an:

Unterstützung durch das Ioaz-Programm (youtube.com)