Leistung für ältere und teilweise behinderte Selbstständige (IOAZ)

Was ist das?

Sie können von der Gemeinde eine Leistung erhalten, wenn Sie 55 Jahre oder älter sind und Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben. Diese wird IOAZ-Leistung genannt. Sie erhalten diese Leistung nur, wenn Ihr Einkommen zum Leben nicht ausreicht.

Sie können die Leistung beantragen, wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben oder Ihr Unternehmen verkaufen müssen. Sie beantragen die Leistung bei der Gemeinde.

Wie funktioniert das?

Sie können eine IOAZ-Leistung erhalten, wenn Sie einige Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben Ihre selbständige Tätigkeit aufgegeben oder müssen sie aufgeben.
  • Sie sind zwischen 55 Jahren und dem Rentenalter.
  • Ihr Einkommen reicht nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Sie sind seit mindestens 10 Jahren selbständig tätig. Oder Sie sind seit 3 Jahren selbständig und haben davor 7 Jahre lang als Angestellter gearbeitet.
  • Sie haben 1225 Stunden oder mehr pro Jahr als Selbstständiger gearbeitet. Hat Ihr Partner auch in dem Unternehmen gearbeitet? Dann müssen Sie mindestens 875 Stunden pro Jahr in dem Unternehmen gearbeitet haben und Ihr Partner mindestens 525 Stunden.
  • Der Gewinn aus Ihrem Unternehmen lag in den letzten drei Jahren zusammen mit allen anderen Einkünften im Durchschnitt unter 23.938 € brutto pro Jahr.
  • Sie dürfen in Zukunft nicht mehr als 25.433 € brutto pro Jahr mit Ihrem Unternehmen verdienen. Die Gemeinde prüft dies.

Was ist, wenn ich teilweise behindert bin?

Sind Sie teilweise behindert und haben Ihre selbständige Tätigkeit aufgegeben? Dann können Sie eine IOAZ-Leistung beantragen, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie wurden mit weniger als 80 % abgelehnt.
  • Sie erhielten bereits am 28. Dezember 2005 IOAZ-Leistungen.
  • Sie haben keinen Anspruch auf eine Zulage nach dem Zusatzleistungsgesetz (weil Sie einen Partner haben, der nach dem 31. Dezember 1971 geboren ist).
  • Sie haben kein Kind unter 12 Jahren.
  • Sie haben eine Mindestanzahl von Arbeitsstunden in dem Unternehmen geleistet und das Einkommen des Unternehmens ist nicht zu hoch (siehe Bedingungen in der ersten Liste).

Was sollte ich tun?

Die Beantragung von IOAZ-Leistungen erfolgt über das Büro für Sozialunternehmer (SOLO).

Ihr Bescheid wird automatisch bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Sie werden automatisch darüber informiert, ob Sie die Leistung erhalten werden. 

Reichen Sie Ihren Antrag ein, bevor Sie Ihre selbständige Tätigkeit beenden. Innerhalb von 1½ Jahren nach Antragstellung müssen Sie Ihre selbständige Tätigkeit beendet haben.

Was benötige ich?

  • Identitätsnachweis von Ihnen und Ihrem Partner, falls vorhanden
  • Nachweis der Bürgerdienstnummern von Ihnen und Ihrem Partner, falls vorhanden
  • Einkommensnachweis für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder, falls vorhanden
  • Nachweis der Schulden von Ihnen, Ihrem Partner und Ihren Kindern, falls vorhanden
  • Kontoauszüge der Girokonten der letzten 3 Monate von Ihnen, Ihrem Partner und Ihren Kindern (falls vorhanden)
  • Nachweis über Ihren beruflichen Werdegang
  • alle Belege für die Beendigung früherer Leistungen
  • möglicherweise ein Scheidungsurteil
  • Jahresabschlüsse für die letzten 3 Jahre
  • berechnete Leistung (falls bekannt)
  • berechnete Schuld
  • sonstige Angaben zu Ihrem Vermögen

Wie lange wird es dauern?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen eine Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten.

Einspruch erheben

Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kerkrade während der Bürozeiten, Tel. 14 045. Oder senden Sie eine E-Mail: gemeentehuis@kerkrade.nl

Weitere Informationen über Inkomensvoorziening oudere en gedeeltelijk arbeidsongeschikte zelfstandigen (IOAZ) finden Sie auf der Website Ondernemersplein

Oder sehen Sie sich das Video unten an:

Unterstützung durch das Ioaz-Programm (youtube.com)

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