Leistungen für ältere und teilweise behinderte Arbeitnehmer (IOAW)

Was ist das?

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1965 geboren sind und nach Ihrem 50. Geburtstag arbeitslos werden, können Sie eine Leistung von der Gemeinde erhalten. Dies ist die sogenannte IOAW-Leistung. Sie erhalten diese Leistung nur, wenn Ihr Einkommen zum Leben nicht ausreicht. Sie erhalten die Leistung, nachdem Ihre WW-Leistung ausgelaufen ist.

Wie funktioniert das?

Sie können eine IOAW-Leistung erhalten, wenn Sie einige Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind vor dem 1. Januar 1965 geboren und ab dem 50. Lebensjahr arbeitslos geworden und haben mehr als 3 Monate lang WW-Leistungen bezogen.
  • Sie können keine Arbeitslosenunterstützung mehr erhalten.
  • Sie sind vor dem 1. Januar 1965 geboren und haben ab dem 50. Lebensjahr eine WGA-Leistung (Wiederaufnahme der Arbeit bei Teilinvalidität) erhalten. Diese Leistung wurde jedoch eingestellt, weil Ihre erneute Untersuchung ergab, dass Sie zu weniger als 35 % arbeitsunfähig sind.
  • Ihr Einkommen reicht nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Sind Sie oder werden Sie zwischen dem 30. September 2006 und dem 1. Januar 2020 arbeitslos sein? Waren oder sind Sie zu diesem Zeitpunkt 60 Jahre alt oder älter? Wenn ja, können Sie keine IOAW-Leistung beantragen. Sie haben jedoch Anspruch auf eine IOW-Leistung. Sie können sie über die Website des UWV beantragen.

Beschäftigungspflicht

Wenn Sie eine IOAW-Leistung erhalten, unterliegen Sie - und gegebenenfalls Ihr Partner - der Arbeitspflicht. Die Arbeitspflicht beinhaltet Folgendes:

  • Sie suchen nach Arbeit und nehmen ein Stellenangebot an.
  • Sie nehmen ein Angebot der Gemeinde in Anspruch, das Ihnen einen Arbeitsplatz verschafft oder es Ihnen ermöglicht, aktiv zu sein.
  • Sie kooperieren bei einer Untersuchung über Ihre Beschäftigungsmöglichkeiten.

Was sollte ich tun?

Ihr Antrag wird an die Gemeinde weitergeleitet. Danach werden Sie automatisch benachrichtigt, ob Sie die Leistung erhalten werden.

Was benötige ich?

  • Identitätsnachweis von Ihnen und Ihrem Partner, falls vorhanden
  • Nachweis der Bürgerdienstnummern von Ihnen und Ihrem Partner, falls vorhanden
  • Nachweis über Ihr Einkommen (einschließlich des Einkommens Ihres Partners, falls vorhanden)
  • Nachweis über Ihre Schulden (einschließlich der Schulden Ihres Partners, falls vorhanden)
  • Bankauszüge der Girokonten für die letzten 3 Monate (einschließlich der Konten Ihres Partners, falls vorhanden)
  • Nachweise über Ihren beruflichen Werdegang (letzter Arbeitgeber sowie Beginn und Ende Ihres Vertrags)

Wie lange wird es dauern?

Innerhalb von 8 Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Leistung erhalten werden.

Einspruch erheben

Wenn Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kerkrade während der Bürozeiten, Tel. 14 045. Oder senden Sie eine E-Mail: gemeentehuis@kerkrade.nl

Weitere Informationen zu Inkomensvoorziening oudere en gedeelthttps://www.ondernemersplein.nl/subsidie/bbz/elijk arbeidsongeschikt zelfstandigen (IOAZ) (Einkommensversorgung für ältere und teilweisehttps://www.ondernemersplein.nl/subsidie/bbz/elijk erwerbsunfähige Selbständige)

 finden Sie auf der Website des Entrepreneurs' Square

https://www.youtube.com/watch?v=Hvv8Jvcc3H8

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