Leistungen für ältere und teilweise behinderte Arbeitnehmer (IOAW)
Was ist das?
Die IOAW-Leistung ergänzt das Einkommen älterer, arbeitsloser Arbeitnehmer und ihrer Partner bis zum Niveau der Sozialhilfe. Die Buchstaben IOAW standen ursprünglich für Inkomensvoorziening voor Oudere en gedeeltelijk Arbeidsongeschikte Werknemers (Einkommensversorgung für ältere und teilweise behinderte Arbeitnehmer). Seit der Einführung des WIA gilt das IOAW nicht mehr für teilweise erwerbsunfähige Arbeitslose. Das IOAW verhindert, dass bestimmte Gruppen von Arbeitslosen auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Wenn Sie eine IOAW-Leistung beantragen, wird Ihr Vermögen nicht berücksichtigt. Sie können Vermögenswerte wie Ihr eigenes Haus und Ihre Ersparnisse behalten. Das Einkommen Ihres Partners wird jedoch von der IOAW-Leistung abgezogen. Die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt bestimmt die Höhe Ihrer IOAW-Leistung. Wenn Sie mit mehreren Personen in einem Haushalt leben, können Sie die Lebenshaltungskosten teilen, und Ihre IOAW-Leistung wird niedriger sein.
Wenn Sie vor dem 1. Januar 1965 geboren sind und nach Ihrem 50. Geburtstag arbeitslos werden, können Sie eine Leistung von der Gemeinde erhalten. Dies ist die sogenannte IOAW-Leistung. Sie erhalten diese Leistung nur, wenn Ihr Einkommen zum Leben nicht ausreicht. Sie erhalten die Leistung, nachdem Ihre WW-Leistung ausgelaufen ist.
Wie funktioniert das?
Sie haben Anspruch auf Leistungen des IOAW, wenn:
- Sie wurden nach Vollendung des 50., aber vor Vollendung des 60. Lebensjahres arbeitslos und bezogen mindestens 3 Monate lang Arbeitslosengeld.
- Sie wurden im Alter von 50 Jahren oder später teilweise arbeitsunfähig und hatten Anspruch auf WGA-Leistungen, wurden aber nach einer erneuten Untersuchung für weniger als 35 % arbeitsunfähig erklärt.
- Sie sind teilweise erwerbsunfähig (weniger als 80 %) und erhielten am 28. Dezember 2005 bereits eine IOAW-Leistung, haben aber keinen Anspruch auf einen Zuschlag nach dem Gesetz über Zusatzleistungen, weil Sie einen nach dem 31. Dezember 1971 geborenen Partner haben und kein Kind unter 12 Jahren haben.
- Sie sind bereit, eine Gegenleistung in Form von gesellschaftlich nützlicher Arbeit zu erbringen, z. B. in Form von Freiwilligenarbeit.
- Sie sind der Ehepartner (oder ein gleichwertiger Partner) der oben genannten Personen.
- Wenn Sie verheiratet sind oder zusammenleben, müssen Sie die Leistung gemeinsam mit Ihrem Partner beantragen.
Was sollte ich tun?
Wir fühlen uns für die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter verantwortlich. Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, haben wir uns daher entschieden, soziale Kontakte in Form von Gesprächen einzuschränken.
Dies gilt auch für Gespräche im Zusammenhang mit der IOAW-Leistung. Wenn Sie eine IOAW-Leistung beantragen möchten, können Sie die Gemeinde Kerkrade werktags zwischen 9 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 14-045 erreichen.
Ich habe berichtet, was passiert dann?
Die Stadtverwaltung bestätigt die Anmeldung mit einem Schreiben, in dem sie Sie zu einem Gespräch mit einem Bediensteten einlädt. In dieser Einladung macht die Gemeinde deutlich, wo und wann das Gespräch stattfinden wird und worum es dabei geht. Die Gemeinde informiert auch über die Möglichkeit, kostenlose Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Gemeinde erhebt alle Daten über Ihre Situation, die für das Gespräch erforderlich sind. Wenn es sich um Daten handelt, die die Gemeinde selbst nicht einsehen kann, wird die Gemeinde Sie bitten, diese Daten zur Verfügung zu stellen. In der Einladung zum Gespräch wird deutlich gemacht, um welche Daten es sich handelt.
Nach der Anmeldung und dem Gespräch mit einem Gemeindebediensteten können Sie einen Antrag gemäß den geltenden Vorschriften stellen. Der Antrag kann schriftlich auf einem von der Gemeinde bereitgestellten Antragsformular eingereicht werden. Dieses Antragsformular wird Ihnen am Ende des Gesprächs ausgehändigt.
Was sollte ich mitbringen?
Bringen Sie immer einen Identitätsnachweis mit. Bei Ihrem ersten persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter der Gemeinde wird Ihnen mitgeteilt, welche Informationen Sie der Gemeinde für den Antrag zur Verfügung stellen müssen.
Wie lange dauert es?
Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, erhalten Sie innerhalb von acht Wochen einen Bescheid. Vier Wochen nach der Antragstellung haben Sie Anspruch auf eine Vorschusszahlung.
Weitere Informationen
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kerkrade während der Bürozeiten, Tel. 14 045. Oder senden Sie eine E-Mail: gemeentehuis@kerkrade.nl
Weitere Informationen zu Inkomensvoorziening oudere en gedeelthttps://www.ondernemersplein.nl/subsidie/bbz/elijk arbeidsongeschikte zelfstandigen (IOAZ) (Einkommensversorgung für ältere und teilweisehttps://www.ondernemersplein.nl/subsidie/bbz/elijk erwerbsunfähige Selbständige)
finden Sie auf der Website des Entrepreneurs' Square