Heiraten im Ausland
Heiraten im Ausland: Das müssen Sie regeln
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, ist es wichtig, dass Sie dort nachweisen können, dass Sie nicht bereits verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer anderen Person eingegangen sind.
Dies ist mit einer Ledigkeitsbescheinigung möglich. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus dem „BRP “, in dem der Familienstand angegeben ist. In diesem Fall also, dass Sie nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen. Diese können Sie online unter beantragen.
Manchmal reicht eine Bescheinigung über den Familienstand jedoch nicht aus, und das Land, in dem Sie heiraten möchten, verlangt eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit.
Dies ist ein internationales Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie derzeit nicht verheiratet sind und dass Sie und Ihr Partner nach niederländischem Recht heiraten dürfen.
Eine Ehefähigkeitsbescheinigung können Sie bei der Gemeinde Kerkrade beantragen, wenn Sie in Kerkrade wohnen oder wenn Kerkrade Ihr letzter Wohnort in den Niederlanden war. Sie müssen die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen.
