Heiraten im Ausland

Heiraten im Ausland: Das müssen Sie regeln

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, ist es wichtig, dass Sie dort nachweisen können, dass Sie nicht bereits verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer anderen Person eingegangen sind. 

Dies ist mit einer Ledigkeitsbescheinigung möglich. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus dem „BRP “, in dem der Familienstand angegeben ist. In diesem Fall also, dass Sie nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen. Diese können Sie online unter beantragen. 

Manchmal reicht eine Bescheinigung über den Familienstand jedoch nicht aus, und das Land, in dem Sie heiraten möchten, verlangt eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit. 

Dies ist ein internationales Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie derzeit nicht verheiratet sind und dass Sie und Ihr Partner nach niederländischem Recht heiraten dürfen.

Eine Ehefähigkeitsbescheinigung können Sie bei der Gemeinde Kerkrade beantragen, wenn Sie in Kerkrade wohnen oder wenn Kerkrade Ihr letzter Wohnort in den Niederlanden war. Sie müssen die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen. 

DigiDBeantragung einer Ehefähigkeitsbescheinigung

Wie funktioniert das?

Möchten Sie im Ausland heiraten? Dann benötigen Sie in einigen Ländern eine „Bescheinigung über die Ehefähigkeit“. 

Über diese Seite können Sie eine Ehefähigkeitsbescheinigung nur beantragen, wenn Sie:

  • ist derzeit in Kerkrade gemeldet;
  • Sie waren in Kerkrade gemeldet, als Sie ins Ausland gezogen sind.

Was benötige ich?

Von Ihnen selbst

  • Ein gültiger niederländischer Reisepass oder ein gültiger niederländischer Personalausweis (ID-Karte), 

Von Ihrem Partner

  • Ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis.

Von euch beiden

  • Eine aktuelle Meldebescheinigung der Gemeinde, in der Sie wohnen, mit Angabe Ihrer Anschrift.
  • Eine Geburtsurkunde oder eine amtliche Abschrift davon.
  • Eine amtliche Bescheinigung über den Familienstand („ledig“) einer niederländischen oder ausländischen Behörde.

Bitte beachten Sie: Eine eigene Erklärung oder eine notariell beglaubigte Erklärung wird nicht akzeptiert.

Waren Sie bereits verheiratet oder hatten Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft?

Fügen Sie daher bitte eines der folgenden Dokumente bei:

  • Eine Scheidungsurkunde oder ein gerichtlicher Scheidungsbeschluss;
  • Eine Bescheinigung über die Beendigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft;
  • Eine Sterbeurkunde Ihres ehemaligen Partners.

Ausländische Dokumente

Die Unterlagen müssen auf Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Andernfalls müssen Sie die Unterlagen von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. 

Manchmal müssen Sie die Dokumente beglaubigen lassen. Auf der Website des „ Rijksoverheid “ finden Sie weitere Informationen zurBeglaubigung ausländischer Dokumente für die Verwendung in den Niederlanden.

Was sollte ich tun?

Bevor Sie den Antrag einreichen, müssen Sie die Originaldokumente in unserem Stadtamt auf ihre Echtheit prüfen lassen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin unter der Telefonnummer 14 045.

Erst wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen in digitaler Form vorliegen haben, können Sie die Ehefähigkeitsbescheinigung online mit DigiD beantragen.

DigiDBeantragung einer Ehefähigkeitsbescheinigung

Was kostet das?

Die Beantragung einer Ehefähigkeitsbescheinigung kostet 31,10 €.

Wie lange dauert es?

Wir bearbeiten Ihren Antrag, sobald alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind. Die Bearbeitung des Antrags dauert anschließend noch 5 Werktage.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen zum Antrag oder zu den erforderlichen Unterlagen? Dann wenden Sie sich bitte an das Standesamt unter gemeentehuis@kerkrade.nl oder rufen Sie die Nummer 14 045 an. 

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Ehefähigkeitsbescheinigung ist ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate lang gültig. Das ist das Datum, an dem die Gemeinde die Bescheinigung ausgestellt hat.