Vorübergehende Vermietung leerstehender Immobilien

Was ist das?

Sie können Ihre leer stehende Immobilie vorübergehend vermieten. Zum Beispiel, wenn Ihr Haus oder Bürogebäude seit einiger Zeit zum Verkauf steht oder abgerissen werden soll. Sie beantragen bei der Gemeinde eine entsprechende Genehmigung.

Wie funktioniert das?

Sie können die Genehmigung für die folgenden leerstehenden Immobilien beantragen:

  • eine Immobilie, die zum Verkauf steht und noch nie bewohnt war
  • eine zum Verkauf stehende Immobilie, in der der Eigentümer in den letzten 12 Monaten vor dem Freiwerden gewohnt hat
  • eine Immobilie, die zum Verkauf steht und in den letzten 10 Jahren nicht länger als 3 Jahre vermietet worden ist
  • ein gemietetes Objekt wird abgerissen oder renoviert
  • eine vermietete Immobilie zum Verkauf
  • ein Gebäude, das nicht für Wohnzwecke gebaut wurde (z. B. ein Büro, eine Schule, ein Gruppenwohngebäude)

Bis wann werden Sie die Lizenz erhalten?

  • zum Verkauf stehende Immobilie: 5 Jahre
  • Mietobjekte, die abgerissen oder renoviert werden: 2 Jahre (Verlängerung auf maximal 7 Jahre)
  • Unterbringung in einem Büro, einer Schule oder einer Gruppenunterkunft: 2 Jahre (Verlängerung auf maximal 10 Jahre)
  • Wohneigentum, für das Sie eine Befreiung vom Umweltplan haben: für die Dauer der Befreiung (maximal 10 Jahre)

Was sollte ich tun?

Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde. Verwenden Sie dazu das Formular Antrag auf Genehmigung zur vorübergehenden Vermietung von leerstehendem Wohnraum.

Bitte beachten Sie! Ist Ihre derzeitige Genehmigung für Ihre zum Verkauf stehende Immobilie noch weniger als 5 Jahre gültig? Wenn ja, brauchen Sie sie nicht zu erneuern. Ihre Genehmigung ist noch 5 Jahre lang gültig. Sie können sich dies von der Gemeinde bestätigen lassen.

Was benötige ich?

Bitte geben Sie auf dem Bewerbungsformular Folgendes an:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zu dem Gebäude oder Grundstück, in dem Sie Räume vermieten möchten
  • Daten des Mieters
  • Beschreibung des Raums, den Sie mieten möchten
  • den Grund für Ihr Ersuchen
  • ob Sie eine Genehmigung nach dem Wohnraumgesetz haben, wie z. B. eine Räumungsgenehmigung oder eine Teilungsgenehmigung

Zusätzliche Informationen

Haben Sie eine Genehmigung zur vorübergehenden Vermietung erhalten? Dann gelten die normalen Mietschutzvorschriften in der Regel nicht. Es gelten jedoch die Vorschriften des Gesetzes über leerstehende Wohnungen:

  • Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter keinen Mietschutz.
  • Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.
  • Der Mieter hat eine Mindestkündigungsfrist von 1 Monat.
  • Der Vermieter hat eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten.
  • Der Mietvertrag endet, wenn die Leerstandsgenehmigung ausläuft.

Miete

Bekommen Sie eine Genehmigung für die Vermietung Ihrer zum Verkauf stehenden Immobilie? Dann können Sie den Mietpreis gemeinsam mit dem Mieter vereinbaren. In allen anderen Fällen darf die Miete nicht höher sein als der in der Genehmigung angegebene Preis.

Gesetzgebung

Leegstandwet (Art. 15 und 16)

Regulierungsformen Leerstandsgesetz

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wir bemühen uns, unsere Informationen so übersichtlich und umfassend wie möglich zu gestalten. Haben Sie etwas nicht gefunden oder ist Ihnen etwas unklar? Bitte teilen Sie uns dies über das Feedback-Formular mit. Auf diese Weise können wir unsere Website weiter verbessern.

Feedback geben 

Kontakt aufnehmen