Vorübergehende Vermietung leerstehender Immobilien
Was ist das?
Sie können Ihre leer stehende Immobilie vorübergehend vermieten. Zum Beispiel, wenn Ihr Haus oder Bürogebäude seit einiger Zeit zum Verkauf steht oder abgerissen werden soll. Sie beantragen bei der Gemeinde eine entsprechende Genehmigung.
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