Antrag auf einen Stellplatz
Was ist das?
Möchten Sie Waren oder Lebensmittel an einem Stand oder Wagen verkaufen, z. B. an einem Fischstand, Blumenstand oder Eisstand? Dann beantragen Sie bei der Gemeinde eine Standgenehmigung. Sie dürfen dann Ihren Stand an einem öffentlichen Ort im Freien aufstellen. Zum Beispiel auf oder neben einer öffentlichen Straße.
Was sollte ich tun?
Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die folgenden Informationen bei:
- welche Waren oder Dienstleistungen Sie verkaufen
- an welchem Ort Sie das Spielfeld haben möchten (mit Standortzeichnung)
- an welchem Tag oder zu welcher Tageszeit Sie den Platz nutzen möchten
Wie lange dauert es?
Sie werden innerhalb von 8 Wochen benachrichtigt, ob Sie die Genehmigung erhalten werden. Gibt es eine Warteliste oder hat die Gemeinde eine Höchstzahl festgelegt? Dann kann es länger dauern, bis Sie die Genehmigung erhalten.
Einspruch erheben
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.
Zusätzliche Informationen
Ist die Gemeinde nicht der Eigentümer des Grundstücks, auf dem Sie Ihren Stellplatz errichten wollen? Dann brauchen Sie auch die Genehmigung des Grundstückseigentümers.
Eine Standgenehmigung unterscheidet sich von einer Marktplatzgenehmigung oder einer Verkaufsgenehmigung. Eine Marktplatzgenehmigung benötigen Sie, wenn Sie einen Platz auf einem Tages-, Wochen- oder Jahresmarkt suchen. Eine Hausiererlaubnis ist erforderlich, wenn Sie Waren auf der Straße oder von Tür zu Tür verkaufen. Hausieren bedeutet, dass Sie Ihre Waren jedes Mal an einem anderen Ort verkaufen.