Abrissanzeige Gebäude oder Gebäudeteil
Was ist das?
Für einen Abriss benötigen Sie normalerweise keine Genehmigung. Allerdings müssen Sie den Abriss oft bei der Gemeinde anmelden.
In den folgenden Fällen reichen Sie eine Abrissanzeige ein:
- Abbrucharbeiten setzen 10 m3 oder mehr Abfall frei
- Asbestsanierung bei Abbrucharbeiten
Abrissanzeige und Umweltgenehmigung
Auch in den folgenden Fällen benötigen Sie eine Umweltgenehmigung:
- Abbrucharbeiten an einem anerkannten Denkmal
- Abbrucharbeiten an einem Gebäude in einem städtischen oder dörflichen Schutzgebiet
- Abriss unter Verstoß gegen den Flächennutzungsplan
Was sollte ich tun?
Abrissmeldung vornehmen
Sie reichen die Abrissanzeige über das Omgevingsloket online ein. Verwenden Sie Ihr DigiD. Unternehmen machen die Meldung mit eHerkenning.
Wenn Sie auch eine Umweltgenehmigung benötigen, können Sie diese über Omgevingsloket online beantragen. Dies geschieht zur gleichen Zeit wie die Abrissanzeige.
Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Beginn erfolgen. In den folgenden Fällen müssen Sie die Anmeldung spätestens 5 Arbeitstage im Voraus vornehmen:
- Als Anwohner entfernen Sie anhaftenden Asbest bis zu einer Fläche von maximal 35 m2 pro Grundstück.
- Ihr Unternehmen führt Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten an einem asbesthaltigen Teil des Gebäudes durch. Dies gilt nur, wenn das Gebäude während dieser vier Wochen unnötigerweise unbewohnt ist oder seine Nutzung verhindert.
- Der Vermieter führt Instandhaltungsarbeiten durch.
Nach der Abrissanzeige
- Die Gemeinde schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung für die Abrissanzeige.
- Wenn Ihre Meldung nicht vollständig ist, werden Sie benachrichtigt und müssen eine neue Meldung machen.
- Wenn Ihr Bericht vollständig ist, kann die Gemeinde die Abbrucharbeiten an Bedingungen knüpfen. Sie müssen diese Bedingungen erfüllen.
Beginn und Ende der Arbeit melden
- Bevor Sie mit den Abbrucharbeiten beginnen, müssen Sie die Gemeinde benachrichtigen. Tun Sie dies mindestens 2 Arbeitstage im Voraus.
- Wenn Sie die Arbeit beendet haben, melden Sie dies auch der Gemeinde. Tun Sie dies spätestens am ersten Arbeitstag nach Abschluss der Arbeiten.
Was sollte ich mitbringen?
Informationen zur Abrissanzeige
- Name und Anschrift des Eigentümers des abzureißenden Bauwerks
- Name und Anschrift der Person, die die Arbeiten ausführt
- Adresse, Katasternummer und Art der Struktur
- die Daten und Zeiten, zu denen Sie abreißen werden
- wie Sie abreißen werden
- Angaben zu den Abfällen und der Art ihrer Entsorgung
Legen Sie der Abrissanzeige Berichte bei
Der Abrissanzeige müssen Sie eventuell auch einen oder mehrere Berichte beifügen. Zum Beispiel:
- (wenn Sie mit der Freisetzung von Asbest rechnen) ein Asbestinventarbericht eines zertifizierten Asbestinventarunternehmens
- einen Sicherheitsplan für Abbrucharbeiten: für die Sicherheit auf der Abbruchbaustelle
- ein Bericht über eine akustische Untersuchung: Verringerung der Lärmbelästigung
- ein Bericht über eine Vibrationsstudie: Verringerung der Belästigung durch Vibrationen
Hinweis: Wenn es sich um ein Gebäude handelt, das vor 1994 gebaut wurde, müssen Sie dem Antrag immer einen Asbestinventarbericht beifügen.
Was kostet das?
Bezieht sich der Antrag auf eine Omgevingsvergunning auf den Abriss eines Bauwerks, gilt der Tarif Tarife 2023):
Wenn die Gebäudemasse weniger als 500 m3 beträgt | € 297,00 |
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Wenn die Gebäudemasse 500 m3 oder mehr, aber weniger als 750 m3 beträgt | € 423,00 |
Wenn die Gebäudemasse 750 m3 oder mehr beträgt | € 615,00 |
Wenn sich der Antrag ausschließlich auf die Asbestsanierung bezieht | € 297,00 |
Wie lange dauert es?
Wenn Sie Ihre Abrissanzeige eingereicht haben, können Sie nach 4 Wochen mit dem Abriss beginnen. Dies ist nur zulässig, wenn Sie keine Mitteilung erhalten haben, dass Ihre Anmeldung nicht in Ordnung ist.
Wenn Sie eine Abrissanzeige für Arbeiten eingereicht haben, die Sie spätestens 5 Arbeitstage im Voraus anmelden mussten, können Sie nach 5 Arbeitstagen mit dem Abriss beginnen. Es sei denn, Sie wurden darüber informiert, dass Ihre Anmeldung unvollständig ist. In diesem Fall müssen Sie eine neue Anmeldung einreichen. Die Zeitspanne beginnt dann von neuem.
Wenn Sie auch eine Umweltgenehmigung beantragt haben, gilt Folgendes:
- Sie werden innerhalb von 8 Wochen benachrichtigt, ob Sie die Genehmigung erhalten werden. Diese Zeitspanne kann um 6 Wochen verlängert werden.
- Wenn die Gemeinde nicht innerhalb dieser Zeitspanne entscheidet, erhalten Sie die Genehmigung automatisch (von Rechts wegen).
- Bei komplizierten Anträgen werden Sie innerhalb von 26 Wochen benachrichtigt. Diese Zeitspanne kann einmalig um 6 Wochen verlängert werden. Sie werden die Genehmigung nicht automatisch erhalten.
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Material Asbest enthält, sehen Sie sich den Asbest-Fahrplan an, um eine Vorstellung davon zu bekommen, welche Materialien Asbest enthalten können. Nur ein zertifiziertes Unternehmen darf untersuchen, ob Asbest vorhanden ist. Eine Liste der zertifizierten Unternehmen finden Sie unter Ascert.
Wenn Sie ein asbesthaltiges Dach ausbauen wollen, können Sie dafür möglicherweise einen Zuschuss beantragen .