Abrissanzeige Gebäude oder Gebäudeteil
Was ist das?
Für einen Abriss benötigen Sie normalerweise keine Genehmigung. Allerdings müssen Sie den Abriss oft melden.
Machen Sie also den Permit Check auf der Omgevingsloket. Dort finden Sie alle Abbruchvorschriften zusammen.
Nach diesem Check können Sie die Meldung einreichen oder die Genehmigung beantragen. Verwenden Sie dazu DigiD oder eRecognition.
Was sollte ich tun?
Abrissmeldung vornehmen
In den folgenden Fällen reichen Sie eine Abrissanzeige ein:
- Abbrucharbeiten setzen 10m3 oder mehr Abfall frei
- Asbestsanierung bei Abbrucharbeiten
Sie reichen die Abrissanzeige über das Omgevingsloket online ein. Verwenden Sie Ihr DigiD. Unternehmen machen die Meldung mit eHerkenning.
Wenn Sie auch eine Umweltgenehmigung benötigen, können Sie diese über Omgevingsloket online beantragen. Dies geschieht zur gleichen Zeit wie die Abrissanzeige.
Abrissanzeige und -genehmigung
Auch in den folgenden Fällen benötigen Sie eine Genehmigung:
- Abbrucharbeiten an einem anerkannten Denkmal
- Abbrucharbeiten an einem Gebäude in einem städtischen oder dörflichen Naturschutzgebiet
- Abriss unter Verstoß gegen den Umweltplan
Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Beginn erfolgen. In den folgenden Fällen müssen Sie die Anmeldung spätestens 5 Arbeitstage im Voraus vornehmen:
- Ihr Unternehmen führt Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten an einem asbesthaltigen Teil des Gebäudes durch. Dies gilt nur, wenn das Gebäude während dieser vier Wochen unnötigerweise unbewohnt ist oder seine Nutzung verhindert.
- Der Vermieter führt Instandhaltungsarbeiten durch.
- Der Bewohner, der Asbest bis zu einer Höhe von maximal 35 m angebracht hat2 pro Grundstück entfernt. Bedenken Sie:
- verschraubte Wellplatten mit anhaftenden Asbestfasern (keine Dachschiefer)
- Bodenfliesen
- nicht verklebter Bodenbelag
Nach der Abrissanzeige
- Die Gemeinde schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung für die Abrissanzeige.
- Wenn Ihre Meldung nicht vollständig ist, werden Sie benachrichtigt und müssen eine neue Meldung machen.
- Wenn Ihr Bericht vollständig ist, kann die Gemeinde die Abbrucharbeiten an Bedingungen knüpfen. Sie müssen diese Bedingungen erfüllen.
Beginn und Ende der Arbeit melden
- Bevor Sie mit den Abbrucharbeiten beginnen, müssen Sie die Gemeinde benachrichtigen. Tun Sie dies mindestens 2 Arbeitstage im Voraus.
- Wenn Sie die Arbeit beendet haben, melden Sie dies auch der Gemeinde. Tun Sie dies spätestens am ersten Arbeitstag nach Abschluss der Arbeiten.
Was benötige ich?
Informationen zur Abrissanzeige
- Name und Anschrift des Eigentümers des abzureißenden Bauwerks
- Name und Anschrift der Person, die die Arbeiten ausführt
- Adresse, Katasternummer und Art der Struktur
- die Daten und Zeiten, zu denen Sie abreißen werden
- wie Sie abreißen werden
- Angaben zu den Abfällen und der Art ihrer Entsorgung
Legen Sie der Abrissanzeige Berichte bei
Möglicherweise müssen Sie der Abrissanzeige auch einen oder mehrere Berichte beifügen. Zum Beispiel:
- (wenn Sie erwarten, dass Asbest freigesetzt wird) ein Asbestinventarbericht von einem zertifizierten Asbestinventarunternehmen
- einen Sicherheitsplan für Abbrucharbeiten: für die Sicherheit auf der Abbruchbaustelle
- ein Bericht über eine akustische Untersuchung: Verringerung der Lärmbelästigung
- ein Bericht über eine Vibrationsstudie: Verringerung der Belästigung durch Vibrationen
Hinweis: Wenn es sich um ein Gebäude handelt, das vor 1994 gebaut wurde, müssen Sie dem Antrag immer einen Asbestinventarbericht beifügen.
Was es kostet
Bezieht sich der Antrag auf eine Omgevingsvergunning auf den Abriss eines Bauwerks, gilt der Tarif Tarife 2023):
Wenn die Gebäudemasse weniger als 500m3 beträgt | € 297,00 |
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Wenn die Gebäudemasse 500m3 oder mehr, aber weniger als 750m3 beträgt | € 423,00 |
Wenn die Gebäudemasse 750m3 oder mehr beträgt | € 615,00 |
Wenn sich der Antrag ausschließlich auf die Asbestsanierung bezieht | € 297,00 |
Wie lange wird es dauern?
Wenn Sie Ihre Abrissanzeige eingereicht haben, können Sie nach 4 Wochen mit dem Abriss beginnen. Dies ist nur zulässig, wenn Sie keine Mitteilung erhalten haben, dass Ihre Anmeldung nicht in Ordnung ist.
Wenn Sie eine Abrissanzeige für Arbeiten eingereicht haben, die Sie spätestens 5 Arbeitstage im Voraus anmelden mussten, können Sie nach 5 Arbeitstagen mit dem Abriss beginnen. Es sei denn, Sie wurden darüber informiert, dass Ihre Anmeldung unvollständig ist. In diesem Fall müssen Sie eine neue Anmeldung einreichen. Die Zeitspanne beginnt dann von neuem.
Wenn Sie auch eine Genehmigung beantragt haben, erhalten Sie innerhalb von 8 Wochen einen Bescheid. Die Gemeinde kann diese Frist um 6 Wochen verlängern. Manchmal benötigen wir Ratschläge und Genehmigungen von einer anderen Organisation (zuständige Behörde). In diesem Fall wird die Frist verlängert.
Achtung!
Die Informationen auf dieser Seite können aufgrund des Übergangs zum Omgevingswet am 1. Januar 2024 veraltet sein. Möchten Sie etwas an Ihrem Haus, Ihrem Garten, Ihrem Geschäft oder Ihrer Umgebung ändern? Dann können Sie im Omgevingsloket online nachsehen, ob Sie dafür eine Genehmigung, eine Meldung oder Informationen an die Regierung benötigen. Wenn ja, können Sie diese über den Umweltschalter einreichen.
Einspruch erheben
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden?
Dann legen Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch ein.
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Material Asbest enthält, können Sie den Asbest-Fahrplan einsehen, um eine Vorstellung davon zu bekommen, welche Materialien Asbest enthalten können. Nur ein zertifiziertes Unternehmen darf untersuchen, ob Asbest vorhanden ist. Eine Liste der zertifizierten Unternehmen finden Sie unter Ascert.
Gesetzgebung
Verordnung über die Asbestsanierung 2005
Dekret über die Meldung von Industrieabfällen und gefährlichen Abfällen
Gesetz über das Umweltrecht (allgemeine Bestimmungen) (Wabo)
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