Ein Sexgeschäft eröffnen

Was ist das?

Die Gemeinde hat Vorschriften für die Führung eines Sexgeschäfts. Außerdem müssen Sie der Gemeinde die Aufnahme, Übernahme oder Beendigung der Geschäftsführung melden.

Was sollte ich tun?

Erkundigen Sie sich im Voraus bei der Gemeinde, ob ein Sexgewerbe möglich ist. Geben Sie dabei Auskunft über:

  • Unternehmensbeschreibung
  • den Namen und den Sitz des Unternehmens
  • den Namen des Verwalters oder Geschäftsführers
  • den Namen des Eigentümers

Wie funktioniert das?

Bei der Gestaltung der Räumlichkeiten müssen verschiedene Vorschriften eingehalten werden:

  • die Bedingungen des Flächennutzungsplans
  • Umweltgenehmigung (aufgrund von Brandschutz- oder (Um-)Bauplänen)
  • möglicherweise eine Schank- und Speiselizenz
  • eine Genehmigung im Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung und den Verhaltensanforderungen