Ein Sexgeschäft eröffnen
Was ist das?
Wenn Sie ein Sexgewerbe eröffnen wollen, fragen Sie zunächst bei der Gemeinde nach, ob dies möglich ist und ob Sie eine Genehmigung benötigen. Auch wenn Ihr Sexgewerbe übernommen oder eingestellt wird, melden Sie dies der Gemeinde.
Zu den Sexfirmen gehören:
- Sexkinos
- Bordelle
- Begleitservice-Agenturen
- erotische Massagesalons
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