Ein Sexgeschäft eröffnen

Was ist das?

Wenn Sie ein Sexgewerbe eröffnen wollen, fragen Sie zunächst bei der Gemeinde nach, ob dies möglich ist und ob Sie eine Genehmigung benötigen. Auch wenn Ihr Sexgewerbe übernommen oder eingestellt wird, melden Sie dies der Gemeinde.

Zu den Sexfirmen gehören:

  • Sexkinos
  • Bordelle
  • Begleitservice-Agenturen
  • erotische Massagesalons

Wie funktioniert das?

Wenn Sie ein Sexgeschäft eröffnen wollen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Der Eigentümer und der/die Geschäftsführer sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Die dort arbeitenden Prostituierten sind 21 Jahre alt oder älter.
  • Das Sexgewerbe passt in den Umweltplan der Gemeinde.
  • Das Sexgewerbe erfüllt die Anforderungen in Bezug auf Einrichtung, Brandschutz und Betrieb (einschließlich Hygiene).
  • Der Betreiber und etwaige Verwalter dürfen nicht unter Zwangsverwaltung stehen.
  • Dem Betreiber und dem/den Geschäftsführer(n) darf die elterliche Sorge nicht entzogen worden sein.
  • Der Betreiber und etwaige Manager sind von einwandfreiem Verhalten.

Was sollte ich tun?

Sprechen Sie sich im Vorfeld mit der Gemeinde ab. Geben Sie dabei an:

  • eine Beschreibung des Unternehmens
  • den Namen und die Anschrift des Unternehmens
  • Name und Kontaktangaben des Eigentümers und des/der Verwalter(s)

Was benötige ich?

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