Reisen mit Kindern

Was ist das?

Ihr Kind muss im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. Auch wenn Ihr Kind unter 14 Jahre alt ist.

Reisen Sie mit Ihren Kindern ins Ausland und haben diese einen anderen Nachnamen? Dann könnte dies bei der Passkontrolle am Flughafen zu Problemen führen. Die Eltern, der Vormund oder die Person, die das Sorgerecht für das Kind hat, müssen Ihnen diese Erlaubnis erteilen. 

Wenn ein alleinreisendes Elternteil eine Genehmigung benötigt

Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Elternteil allein mit einem minderjährigen Kind reist. Zum Beispiel:

  • Ein Elternteil mit gemeinsamer elterlicher Sorge reist allein mit dem Kind. Dafür brauchen Sie eine Genehmigung
  • Ein Elternteil mit alleiniger elterlicher Sorge (alleiniges Sorgerecht) reist allein mit dem Kind. Dafür brauchen Sie keine Erlaubnis, aber Sie benötigen zusätzliche Dokumente
  • Ein Elternteil ohne Erziehungsberechtigung reist allein mit seinem Kind. Dafür brauchen Sie eine Genehmigung
  • Ein Elternteil ist gestorben. Dann brauchen Sie einen Auszug aus dem Sorgerechtsregister. Sie können einen Auszug aus dem Sorgerechtsregister schriftlich bei beantragen. Sie können dies auch bei einem Gericht in Ihrer Nähe tun.

Was sollte ich tun?

  • Besuchen Sie die Website der Rijksoverheid ob Sie z. B. die Erlaubnis des anderen Elternteils benötigen.
  • Wenn Sie eine Genehmigung benötigen, füllen Sie das Formular "Erlaubnis für Auslandsreisen mit Minderjährigen" aus . 
  • Unterschreiben Sie das Formular gemeinsam mit dem anderen Elternteil.
  • Wenn Sie mit mehreren Kindern reisen, füllen Sie für jedes Kind eine Einverständniserklärung aus.
  • Falls erforderlich: ein Auszug aus dem Sorgerechtsregister

Ihr Kind reist mit einem anderen Erwachsenen

Wenn Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist und mit einem anderen Erwachsenen ins Ausland reist, ist die Erlaubnis des/der sorgeberechtigten Elternteils/Elternteile erforderlich. Zum Beispiel bei einem Urlaub mit dem Großvater, der Großmutter oder den Eltern eines Freundes. Sie können dies mit dem Formular "Erlaubnis zur Auslandsreise mit einem Minderjährigen" regeln.

Mögliche Situationen:

Ich habe die alleinige elterliche Gewalt

Ich habe die alleinige elterliche Gewalt 

Haben Sie die alleinige elterliche Sorge? Dann brauchen Sie keine Erlaubnis des anderen Elternteils, um mit Ihrem Kind ins Ausland zu reisen. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass Sie ohne Erlaubnis mit Ihrem Kind reisen dürfen.

Proof

Sie bringen dafür:

  • ein aktueller (empfohlen: nicht älter als 3 Monate) internationaler Auszug aus der Grundregistrierung des KindesBRP) mit Angaben zu den Eltern und dem Sorgerecht. Sie können dieses Dokument bei der Gemeinde Ihres Wohnorts anfordern.

Manchmal können Sie diesen Auszug nicht erhalten. Dann können Sie diese 3 Ersatzdokumente mitbringen:

  • (internationale) Geburtsurkunde oder (internationaler) Auszug aus BRP des Kindes mit Angaben zu den Eltern;
  • Aktueller (empfohlen: nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem BRP des sorgeberechtigten Elternteils, aus dem sein Familienstand hervorgeht;
  • aktueller (Hinweis: nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Sorgerechtsregister. Daraus geht hervor, dass das Kind nicht im Sorgerechtsregister eingetragen ist.

Elterliche Gewalt durch das Gericht

Haben Sie die elterliche Sorge durch einen Gerichtsbeschluss erhalten? Wenn ja, bitte angeben:

  • aktueller (empfohlen: nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Register des Sorgerechts.

Verstorbener Elternteil

Sind Sie nicht in der Lage, einen aktuellen (empfohlen: nicht älter als 3 Monate) internationalen Auszug aus dem BRP des Kindes mit den Daten der Eltern und des Sorgerechts zu beantragen? Dann bringen Sie mit:

  • Internationale Geburtsurkunde Ihres Kindes mit einer Kopie der Sterbeurkunde des anderen Elternteils.

 

Ich habe die gemeinsame elterliche Sorge

Möchten Sie mit Ihrem Kind ohne den anderen Elternteil ins Ausland reisen? Und haben Sie die gemeinsame elterliche Sorge? Dann brauchen Sie die Erlaubnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils.

Proof

Sie bringen dafür:

  • von dem nicht mitreisenden Elternteil unterzeichnete Einverständniserklärung;
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des nicht mitreisenden Elternteils;
  • ein aktueller (empfohlen: nicht älter als 3 Monate) internationaler Auszug aus der Grundregistrierung des KindesBRP) mit Angaben zu den Eltern und dem Sorgerecht. Sie können dieses Dokument bei der Gemeinde Ihres Wohnorts anfordern.

Keine Zustimmung des anderen Elternteils

Verweigert der andere sorgeberechtigte Elternteil seine Zustimmung? Dann können Sie beim Gericht eine Ersatzzustimmung beantragen . Hierfür ist ein Rechtsanwalt erforderlich.

Ich habe keine Autorität

Ich habe keine Autorität

Möchten Sie mit einem Kind ins Ausland reisen? Und Sie haben kein elterliches Sorgerecht ? Dann brauchen Sie die Erlaubnis beider Elternteile, die nicht mit Ihnen reisen.

Proof

Sie bringen dafür:

  • eine von beiden Elternteilen unterzeichnete Einverständniserklärung;
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises beider Elternteile;
  • ein aktueller (empfohlen: nicht älter als 3 Monate) internationaler Auszug aus der Grundregistrierung des KindesBRP) mit Angaben zu den Eltern und dem Sorgerecht. Sie können dieses Dokument bei der Gemeinde Ihres Wohnorts anfordern.

Anstelle eines BRP können Sie auch eine (internationale) Geburtsurkunde des Kindes mitbringen.

Keine Zustimmung der anderen Eltern

Sie erhalten keine elterliche Zustimmung? Dann können Sie beim Gericht eine Ersatzerlaubnis beantragen . Hierfür ist ein Anwalt erforderlich.

Persönliche Beratung

Fällt Ihre Situation nicht unter die oben genannten Optionen? Dann wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an, das Zentrum für internationale Kindesentführung.

Internationale Kindesentführung

Haben Sie den Verdacht, dass der andere Elternteil Ihr Kind ins Ausland bringen will? Sie können Maßnahmen ergreifen, um die Wahrscheinlichkeit einer internationalen Kindesentführung zu verringern. Wenden Sie sich telefonisch an das International Child Abduction Centre , um Ihre Situation zu besprechen. Dort erhalten Sie Ratschläge und Informationen darüber, welche Schritte in Ihrer Situation angemessen sind.

Was benötige ich?

  • Ihr Kind benötigt einen eigenen Reisepass oder Personalausweis.
  • Falls erforderlich: die ausgefüllte und unterzeichnete Einverständniserklärung.
  • Falls erforderlich: ein Auszug aus dem Sorgerechtsregister. 

Wie funktioniert das?

Beachten Sie die zusätzlichen Vorschriften und die umfangreichen Kontrollen durch die Königliche Militärpolizei an den Grenzen. Die Königliche Militärpolizei kontrolliert Eltern, die allein mit einem Kind in den oder aus dem Schengen-Raum reisen . Dies geschieht, um internationale Kindesentführungen zu verhindern.

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