Regeln für Unterstützung und Hilfe bei der Arbeit
Die Regeln für Sozialhilfe und Arbeitshilfe sind im Teilhabegesetz festgelegt.
Das Teilhabegesetz soll mehr Menschen in Arbeit bringen, auch Menschen mit einer Behinderung. Es ist Aufgabe der Gemeinde, den Einwohnern dabei zu helfen und sie auf dem Weg zu einer bezahlten Arbeit zu begleiten.
Darüber hinaus hilft die Gemeinde Menschen, die kein oder zu wenig Einkommen haben, weil sie keine Arbeit finden können. Sie können bei der Gemeinde Sozialhilfe beantragen.
Partizipationsgesetz in Balance
Das Teilhabegesetz enthält vor allem viele strenge Vorschriften. Diese Vorschriften passen nicht immer zu den tatsächlichen Situationen. Das macht es für die Gemeinde nicht einfach, Menschen auf persönliche Weise mit einer Lösung zu helfen, die wirklich zu ihnen passt.
Um dies zu verbessern, wird das Gesetz geändert und es werden neue, einfachere Regeln eingeführt. Diese Änderung bezeichnen wir als „Participatiewet in Balans” (Gesetz zur Förderung der Teilhabe). Die neuen Regeln erleichtern es den Einwohnern, Hilfe zu erhalten, die ihren Bedürfnissen entspricht. So wird das Gesetz zur Förderung der Teilhabe klarer, gerechter und menschlicher.
Wir haben am 1. Januar 2026 mit der Umsetzung dieser Änderungen begonnen.
Einige wichtige Änderungen
- Unsere Kollegen erhalten mehr Möglichkeiten, Ihre persönliche Situation zu betrachten. So kann die Gemeinde Ihnen besser bei Fragen zu Einkommen, Arbeit oder Teilhabe an der Gesellschaft helfen.
- Die Beantragung und Beibehaltung von Sozialhilfe wird einfacher. Als Einwohner müssen Sie beispielsweise weniger oft erneut Dokumente einreichen. Außerdem können Sie sich mit einem gültigen europäischen Führerschein ausweisen.
- Die Regeln für Menschen, die Pflegeaufgaben übernehmen, werden gelockert. Helfen Sie jemandem in Ihrem Umfeld? Oder engagieren Sie sich ehrenamtlich?
Ab 2026 wird dies besser berücksichtigt. Sie erhalten mehr Spielraum, um dies zu tun, ohne dass sich dies unmittelbar auf Ihre Sozialleistungen auswirkt. - Die Einwohner erhalten mehr Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie sich in die Gesellschaft einbringen möchten, beispielsweise durch ehrenamtliche Tätigkeiten.
- Ab 2026 dürfen Sie jährlich 1.200 € an Geschenken erhalten, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihre Sozialhilfe hat. Ein Geschenk ist etwas, das Sie kostenlos erhalten, wie beispielsweise Geld, Kleidung oder Einkäufe.
Erhalten Sie mehr als 1.200 € pro Jahr an Geschenken? Dann müssen Sie uns dies mitteilen. - Wir berücksichtigen nicht mehr das Vermögen, über das Sie zum Zeitpunkt Ihres Antrags verfügten, sondern Ihr derzeitiges Vermögen. Geld, das Sie während des Bezugs von Sozialleistungen angespart haben, wird nicht berücksichtigt.
Ab 2026 gelten folgende Höchstbeträge für das Vermögen:- Alleinstehend: 8.000 €
- Alleinerziehende: 16.000 €
- Verheiratet oder zusammenlebend: 16.000 €
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Wir können auf dieser Seite nicht alle Änderungen erläutern. Möchten Sie wissen, was die Änderungen im Teilhabegesetz für Sie bedeuten? Dann rufen Sie bitte die Abteilung Arbeit & Einkommen unter der Telefonnummer 14 045 an. Wir schauen uns gemeinsam Ihre Situation an und besprechen, was die Änderungen für Sie bedeuten. Wir sind werktags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.
