Unterstützung, Vorteile

Was ist eine Sozialleistung?

Eine Unterstützungsleistung ermöglicht es Ihnen, die notwendigen Lebenshaltungskosten zu bezahlen. Denken Sie z. B. an Miete, Essen und Trinken. Sie beantragen Leistungen, wenn Ihr Einkommen zu niedrig ist, um diese Kosten selbst zu tragen.

Wann habe ich Anspruch auf Unterstützung?

Die Gemeinde prüft, ob Sie einen Anspruch auf Unterstützung haben. Eine Hilfeleistung wird nicht immer in Geld gezahlt. Manchmal erhalten Sie z. B. Lebensmittel, Kleidung oder eine Wohnung. Die Gemeinde kann Ihnen die Hilfe auch in Form eines Darlehens gewähren. Dieses müssen Sie später zurückzahlen.

Weitere Informationen über die aktuellen Unterstützungsstandards finden Sie unter Antwort auf die Unterstützung durch die Gemeinde Kerkrade.

Beantragung von Unterstützung

Wenn Sie Sozialhilfeleistungen beantragen möchten, können Sie sich werktags zwischen 9 und 12 Uhr an die Gemeinde Kerkrade wenden: 14 045

Achtung!

  • Melden Sie Änderungen Ihres Einkommens oder Ihrer persönlichen Situation immer rechtzeitig. So verhindern Sie, dass Sie versehentlich einen Betrug begehen.
  • Arbeiten Sie bei Ihrer Wiedereingliederung nicht mit, verhalten Sie sich falsch oder begehen Sie Betrug? Dann kann die Gemeinde Ihre Leistung kürzen oder einstellen. Unter Umständen müssen Sie dann die gezahlte Leistung an die Gemeinde zurückzahlen. Sie können auch mit einer Geldstrafe belegt werden.

Was benötige ich?

  • gültige Ausweispapiere von Ihnen und ggf. Ihrem Partner
  • Nachweis über Ihr Einkommen
  • Nachweis über Ihre Schulden
  • Vermögensnachweis (Vermögen, wie Ersparnisse, Auto, Haus, Aktien)
  • Nachweise über Ihren beruflichen Werdegang (letzter Arbeitgeber sowie Beginn und Ende Ihres Vertrags)

Leben Sie mit Ihrem Partner und/oder Ihren Kindern unter 18 Jahren zusammen? Wenn ja, benötigen Sie auch einen Nachweis über deren Einkommen, Schulden und Beschäftigungsgeschichte.

Wie lange wird es dauern?

Sie werden innerhalb von 8 Wochen darüber informiert, ob Sie die Leistung erhalten werden. Wenn die Gemeinde zusätzliche Belege anfordert, kann diese Zeitspanne verlängert werden.

Vorschuss

Sie können innerhalb von höchstens 4 Wochen einen Vorschuss erhalten, wenn Sie nicht genug Geld haben, um auf die Überweisung der Leistung zu warten. Der Vorschuss beträgt mindestens 90 % der Sozialhilfeleistung. Sie erhalten den Vorschuss so lange, bis die Gemeinde eine Entscheidung getroffen hat.

  • Wenn Sie die Sozialhilfe erhalten, verrechnet die Gemeinde den Vorschuss mit Ihrer Leistung.
  • Wird Ihnen die Sozialleistung nicht gewährt, müssen Sie den Vorschuss zurückzahlen.

Keine Vorauszahlung

Sind Sie unter 27 und leben Sie allein? Oder leben Sie mit einem Partner zusammen, der ebenfalls unter 27 ist? Dann erhalten Sie in den ersten 4 Wochen keinen Vorschuss. Denn Sie können die Unterstützung erst nach 4 Wochen beantragen.

Die Gemeinde kann die Gewährung eines Vorschusses verweigern, wenn:

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits klar ist, dass Sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben
  • Sie keine ausreichenden Nachweise vorlegen
  • Sie legen die Belege zu spät vor
  • Sie bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht ausreichend kooperieren

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.

Bedingungen

Sie können die Leistungen beantragen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Sie sind niederländischer Staatsbürger oder einem solchen gleichgestellt. Sie sind einem niederländischen Staatsbürger gleichgestellt, wenn Sie aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz stammen. Sie sind auch gleichgestellt, wenn Sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben oder sich anderweitig rechtmäßig in den Niederlanden aufhalten. Zum Beispiel, wenn Sie gegen die Ablehnung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung klagen.
  • Sie wohnen oder leben in den Niederlanden.
  • Sie haben kein oder nur ein unzureichendes eigenes Einkommen.
  • Sie haben kein Eigenkapital oder ein Eigenkapital unterhalb des Höchstbetrags. Denken Sie an Ersparnisse oder Ihr eigenes Haus.
  • Sie können keine andere Leistung erhalten. Zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Erwerbsunfähigkeitsrente.
  • Sie sind nicht vom Anspruch auf Sozialleistungen ausgeschlossen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie im Gefängnis sind.

Ich bin unter 27 Jahre alt

Sind Sie unter 27 Jahre alt? Dann müssen Sie zunächst einen Antrag auf Unterstützung stellen. Nachdem Sie sich gemeldet haben, suchen Sie 4 Wochen lang nach Arbeit oder Ausbildung. Wenn dies nicht gelingt, können Sie nach dieser Zeit Sozialhilfe beantragen.

Wiedereingliederung

Neben dem Anspruch auf Leistungen können Sie auch Anspruch auf Unterstützung bei der Suche nach einer Erwerbstätigkeit haben. Wir nennen dies Wiedereingliederung. Sie können auch dann Anspruch auf Wiedereingliederung haben, wenn Sie keine Sozialhilfeleistungen erhalten. Benötigen Sie eine Ausbildung, Umschulung oder weitere Beratung? Wenn ja, kann dies für Sie organisiert werden. In der Regel müssen Sie die Ihnen angebotene Arbeit annehmen. Diese Arbeit muss nicht immer Ihren Kenntnissen und Erfahrungen entsprechen.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wir bemühen uns, unsere Informationen so übersichtlich und umfassend wie möglich zu gestalten. Haben Sie etwas nicht gefunden oder ist Ihnen etwas unklar? Bitte teilen Sie uns dies über das Feedback-Formular mit. Auf diese Weise können wir unsere Website weiter verbessern.

Feedback geben 

Kontakt aufnehmen