Persönliches Budget (pgb)
Sie möchten Hilfe oder Unterstützung mit einem pgb kaufen. Das kann Hilfe bei der Hausarbeit, Beratung oder ein kurzfristiger Aufenthalt in einer Einrichtung sein.
Wollen Sie wissen, ob pgb etwas für Sie ist? Dann klicken Sie hierfür den kostenlosen Test.
In sechs Schritten Ihre eigene Hilfe oder Unterstützung einkaufen:
Schritt 1: Die Gemeinde bestimmt, welche Hilfe oder Unterstützung Sie benötigen
Die Hilfe oder Unterstützung nach dem Sozialhilfegesetz (Wmo) richtet sich an Menschen, die Schwierigkeiten haben, selbstständig zu leben oder aus eigener Kraft am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das kann z. B. durch Krankheit, Alter oder Behinderung bedingt sein.
Brauchen Sie Unterstützung durch die Wmo? Dann können Sie dies online melden. Können Sie dies nicht online melden? Dann informieren Sie sich auf der Wmo-Informationsseite über andere Möglichkeiten. Es folgt ein Gespräch, in dem ein Wmo-Berater gemeinsam mit Ihnen Ihre Frage und eine mögliche Lösung prüft. Wir besprechen mit Ihnen, welche Hilfe oder Unterstützung zu Ihnen passt und ob Sie eine maßgeschneiderte Wmo-Einrichtung benötigen. Das ist zum Beispiel eine Hilfe im Haushalt, eine Begleitung zu Hause oder in einer Gruppe.
Schritt 2: Sie wählen zwischen Sachleistungen und pgb
Ergibt das Gespräch mit der Stadtverwaltung, dass eine maßgeschneiderte Einrichtung die beste Lösung für Ihre Situation ist? Dann kann die Hilfe oder Unterstützung organisiert werden. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Pflege in Form von Sachleistungen (Satz)
- Persönliches Budget (pgb)
1. Pflege in Form von Sachleistungen (Satz)
Sie können die Stadtverwaltung bitten, für Sie Unterstützung oder Hilfsmittel zu organisieren. Dies wird als "Sachleistung" bezeichnet.
2. Persönliches Budget (pgb)
Sie erhalten ein Budget, mit dem Sie selbst Hilfe, Beratung oder Pflege einkaufen. Sie suchen selbst nach einem geeigneten Pflegedienst. Das kann eine Pflegeeinrichtung oder ein unabhängiger Pflegedienstleister (Selbstständiger) sein. Sie können auch eine Ihnen nahestehende Person für Hilfe und Pflege bezahlen.
Sie vereinbaren Ihre eigenen Termine mit Ihrem(n) Gesundheitsdienstleister(n). Sie sind auch für die Verwaltung und die Qualität der Pflege, die Sie erhalten, verantwortlich.
Sie sind unsicher, ob ein pgb für Sie geeignet ist? Dann machen Sie hier den kostenlosen Test. Erscheint Ihnen eine pgb schwierig? Dann können Sie sich für eine Sachleistung entscheiden.
Kundenbetreuung: unabhängige Beratung
Die Wahl zwischen einem persönlichen Budget und Sachleistungen kann schwierig sein. Das gilt auch für die Beantragung von Pflegeleistungen. Es gibt viele Parteien und viele Regeln. Ein Kundenbetreuer berät Sie, welche Pflege für Sie geeignet ist, und hilft Ihnen bei der Beantragung dieser Pflege. Klicken Sie hier, um einen Überblick über die Kundenbetreuer zu erhalten.
Eigenbeitrag für die Unterstützung mit einem pgb
Sie zahlen einen persönlichen Beitrag für Hilfe oder Unterstützung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für eine Sachleistung oder ein pgb entscheiden. Der Beitrag wird von der Zentralen Verwaltungsstelle (CAK) festgelegt und eingezogen. Möchten Sie mehr Informationen über Ihren Eigenbeitrag? Dann klicken Sie hier. Auf der Website der CAK gibt es auch ein Berechnungsprogramm, mit dem Sie die Höhe Ihres Eigenbeitrags berechnen können.
Schritt 3: Sie beantragen ein pgb bei der Gemeinde
Für Hilfe oder Unterstützung, die Sie mit einem pgb vereinbaren möchten, füllen Sie den pgb-Budgetplan aus. Hier sehen Sie ein Beispiel für den pgb-Budgetplan (Pdf, 268 kB).
Sie senden den ausgefüllten und unterschriebenen pgb-Budgetplan an die Gemeinde. Dieser Plan wird mit Ihnen zusammen mit dem Wmo-Berater besprochen.
Zusätzliche Erklärung pgb:
Mit welchen Organisationen muss ich mich auseinandersetzen, wenn ich mit einem Pgb Pflegeleistungen beziehe?
- Die Sozialversicherungsanstalt (SVB): Die SVB zahlt die Rechnungen der Betreuer für Sie. Einige Dinge müssen Sie selbst bei der SVB melden:
- Übersendung einer Betreuungsvereinbarung;
- Weitergabe bei Krankheit des Unterstützers;
- Mitteilung von Änderungen in der Betreuungsvereinbarung;
- weitergeben, wenn jemand anderes Ihr Pgb verwalten wird;
- Einreichung von Forderungen.
- CAK: Die CAK berechnet den Eigenanteil, den Sie für Ihr Pgb zu zahlen haben, und schickt Ihnen alle 4 Wochen eine Rechnung darüber.
Um einen Anspruch auf ein Pgb zu haben, müssen Sie in der Lage sein, Ihre eigene Pflege zu leiten (kompetent zu sein), das heißt:
- Sie können einen Plan aufstellen, wie Sie Ihr Pgb ausgeben wollen;
- Sie können angeben, warum Sie ein Pgb wünschen und warum ein Pflegedienst, mit dem die Gemeinde Vereinbarungen getroffen hat, diese Pflege nicht leisten kann;
- Sie sind in der Lage, ein Arbeitgeber zu sein;
- Sie sind in der Lage, die Pgb zu verwalten und Aufgaben wie den Abschluss von Pflegeverträgen, die Einreichung von Anträgen und die Mitteilung von Änderungen zu übernehmen;
- Sie sorgen dafür, dass aktive Arbeit geleistet wird, um das angestrebte Ergebnis zu erreichen.
Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, können Sie dies auch einer anderen Person überlassen, die in der Lage ist, Pgb zu verwalten. Dies kann jemand aus Ihrem Netzwerk (z. B. ein Familienmitglied) oder ein gesetzlicher Vertreter in Form eines Mentors oder Verwalters sein.
Weitere Bedingungen
Kann ich die Verwaltung meiner Pgb auslagern?
Wenn Sie die Verwaltung des Pgb einer anderen Person überlassen, ist diese Person Ihr Budgetverwalter/-halter. Der Leistungserbringer darf Ihr Budget nicht verwalten. Die Kosten für diese Verwaltung dürfen nicht aus der Pgb bezahlt werden. Sie sind selbst verantwortlich und müssen zusammen mit dem Budgetverwalter/-halter für die gesamtschuldnerische Haftung der Pgb unterschreiben.
Wann bin ich ein steuerlicher Arbeitgeber?
Wenn Ihre Pflegeperson Sie an mehr als 3 Tagen pro Woche unterstützt, sind Sie ein steuerlicher Arbeitgeber und Ihre Pflegeperson hat Arbeitnehmerrechte. Als steuerlicher Arbeitgeber zahlen Sie die zusätzlichen Kosten von etwa 20 % aus Ihren eigenen Mitteln.
Wofür kann ich mein Pgb ausgeben?
Sie geben das Pgb für den Kauf von Unterstützung aus. Sie können das Pgb also nicht für Verwaltungs- oder Vermittlungskosten verwenden. Auch Ihre eigenen Ausgaben wie Briefmarken, Telefongebühren und Reisekosten können Sie nicht aus dem Pgb bezahlen. Das PGB hat keinen frei verfügbaren Betrag.
Wie bekomme ich einen Betreuungsvertrag?
Sie müssen die von der SVB erstellten Betreuungsverträge verwenden. Auch wenn Sie bereits einen Betreuungsvertrag von vor dem 1. April 2017 haben, müssen Sie der SVB einen neuen Betreuungsvertrag vorlegen.
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Ja, Sie zahlen einen persönlichen Beitrag für die Unterstützung, die Sie erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gemeinde die Betreuung organisiert oder ob Sie Ihre eigene Betreuung mit einem PGB kaufen. Sie müssen diesen Betrag selbst zahlen. Sie dürfen diesen Betrag nicht selbst aus dem Pgb bezahlen. Die CAK (Zentrale Verwaltungsstelle) berechnet den Eigenanteil, den Sie für Ihr Pgb zahlen müssen, und schickt Ihnen alle 4 Wochen eine Rechnung.
Es ist uns wichtig, dass Sie gut versorgt werden.
Deshalb bitten wir Sie, ein Führungszeugnis (VOG) und die Diplome Ihrer Betreuungsperson beizufügen. Das VOG wird von der Gemeinde ausgestellt, in der Ihr Gesundheitsdienstleister wohnt.
Was melden Sie der Gemeinde?
Sie melden der Gemeinde rechtzeitig Änderungen, die sich auf die Unterstützung und die Pgb auswirken. Sie melden der Gemeinde auch unverzüglich jeden Verdacht auf unsachgemäße Verwendung, Missbrauch oder Betrug.
Schritt 4: Die Gemeinde vergibt das pgb
Haben Sie einen Antrag auf Hilfe oder Unterstützung gestellt? Wenn ja, erhalten Sie ein Schreiben mit der Entscheidung der Gemeinde. Wir nennen das den Bescheid. Darin wird Ihnen mitgeteilt, ob Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, enthält das Schreiben Angaben zum Zweck des PGB, zum maximalen Stundensatz, für den Sie Hilfe beziehen können, zur Höhe des Budgets und zur Dauer des Bezugs von Hilfe oder Unterstützung.
Höhe des persönlichen Budgets
Die Höhe des pgb können Sie in der Entscheidung nachlesen. Dieser Betrag ist ein Gesamtbetrag für die Unterstützung, die Sie für einen bestimmten Zeitraum erhalten. Jedes Jahr legt die Gemeinde die Budgets fest. Auch wir indexieren die persönlichen Budgets jedes Jahr. Wir passen sie dann an die Preisänderungen auf dem markt an.
Wann endet Ihr Recht auf ein pgb?
In der Entscheidung wird das Enddatum Ihres pgb angegeben. Das pgb endet auch, wenn Sie:
- für mehr als zwei Monate in eine Einrichtung oder ein Krankenhaus eingewiesen wird;
- bittet um Sachleistungen anstelle eines pgb;
- keine ständige Wohnanschrift mehr hat;
- das pgb für etwas anderes als die Ihnen gewährte Unterstützung zu verwenden.
- den mit dem pgb verbundenen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Gibt es solche Änderungen? Wenn ja, melden Sie dies unverzüglich der Gemeinde.
Schritt 5: Sie schließen Betreuungsvereinbarungen ab
Bei wem können Sie Pflege kaufen?
Sie können die Pflege bei einem Anbieter kaufen, den Sie selbst auswählen. Das kann eine Pflegeeinrichtung, eine private Organisation oder ein Selbständiger ohne Personal sein. Dies kann auch ein Familienmitglied oder ein Bekannter sein.
Um die Höhe des pgb zu bestimmen, ist es wichtig, dass Sie uns mitteilen, von wem Sie versorgt werden.
Klicken Sie hierfür den maximalen Stundensatz, den wir im Rahmen von pet pbg erstatten.
Vereinbarung von Terminen mit Ihrem Gesundheitsdienstleister
Anhand der Angaben in dem Bescheid können Sie Vereinbarungen mit Ihrem(n) Gesundheitsdienstleister(n) treffen:
- Welche Arbeit wird die Betreuungsperson verrichten?
- Zu welchen Zeiten werden Sie Hilfe oder Unterstützung erhalten?
- Was zahlen Sie dafür?
Diese Vereinbarungen halten Sie gemeinsam mit Ihrem(n) Betreuer(n) auf Papier fest. Verwenden Sie dazu eine Musterpflegevereinbarung der SVB. Sie finden ihn auf der Website der SVB. Sie können eine Musterpflegevereinbarung auch telefonisch unter 030-264 82 00 anfordern.
Es gibt verschiedene Betreuungsvereinbarungen für verschiedene Situationen. Es ist wichtig, dass Sie den richtigen Betreuungsvertrag verwenden. Sie unterschreiben beide den Betreuungsvertrag und schicken ihn an die SVB.
Sie erfahren von der SVB, ob Ihr Betreuungsvertrag genehmigt wurde oder nicht.
Sie wechseln den Gesundheitsdienstleister
Ein Wechsel des Betreuungsanbieters kann sich auf die Höhe Ihres pgb auswirken. Wenden Sie sich daher immer an die Gemeinde, bevor Sie einen Betreuungsvertrag mit einem anderen Anbieter abschließen. Wenden Sie sich dazu an die Gemeinde unter der Telefonnummer 14 0 45. Wenn Sie den Leistungserbringer wechseln, benötigt die Gemeinde eine neue pgb-Budgetvereinbarung von Ihnen. In diesem Fall müssen Sie die SVB darüber informieren, dass Sie den Vertrag mit dem ursprünglichen Pflegedienst kündigen wollen.
Schritt 6: Sie melden Ihre Kosten bei der SVB an
Nach der Genehmigung des Pflegevertrags können Sie die Rechnungen für die geleistete Pflege bei der SVB anmelden. Die SVB prüft die Erklärungen und zahlt sie direkt an den Pflegedienst. Sie erhalten das Geld also nicht erst auf Ihr eigenes Konto.
Ihr pgb verstehen
Sie können Ihre pgb-Angelegenheiten digital regeln und auf Ihrer persönlichen Seite "Mein pgb" verfolgen. Diese Seite finden Sie auf der Website der SVB. Loggen Sie sich mit Ihrem DigiD ein, um sie zu nutzen.
Maximaler Stundenlohn
Unter "Mein pgb" sehen Sie auch einen maximalen Stundenlohn. Dieser Betrag ist um einige Euro höher als der Ihnen zugewiesene Stundenlohn. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser maximale Stundenlohn (bei der SVB) daher nicht mit dem Ihnen zugewiesenen pgb-Stundenlohn identisch ist.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihrem Betreuer einen höheren Stundensatz als den Ihnen zugewiesenen PGB-Stundensatz zu zahlen, liegt dies in Ihrer eigenen Verantwortung. Da das Budget früher ausgeschöpft wird, laufen Sie Gefahr, dass das Budget am Ende Ihrer Indikation nicht mehr ausreicht und Sie selbst eine Nachzahlung leisten müssen. In Absprache mit der SVB ist eine freiwillige Aufstockung immer möglich, wenn Ihr Budget nicht ausreicht. Die SVB gibt Ihnen gerne Auskunft darüber.
Pauschalabfindung bei plötzlicher Kündigung
Endet der Betreuungsvertrag von Rechts wegen und ohne Kündigung (z. B. bei Eintritt oder Tod), kann die von Ihnen aus dem pgb bezahlte Betreuungsperson eine Pauschalzahlung erhalten. Dies ist nur möglich, wenn Ihr Budget dies zulässt. Diese Einmalzahlung beläuft sich auf maximal ein durchschnittliches Monatsgehalt, berechnet über die letzten 3 Arbeitsmonate. Eine Einmalzahlung kann nur im Falle eines Arbeitsvertrags oder eines Entsendungsvertrags mit einem Partner oder einem Familienmitglied gezahlt werden.