Partizipation und das Omgevingswet

Das Omgevingswet fördert die Beteiligung. Das bedeutet, dass Sie aktiver und früher angesprochen werden, um über neue Pläne In Ihrem Bezirk mitzudenken. Nicht erst, wenn alles schon fertig ist, sondern von Anfang an. Aber auch, dass Sie, wenn Sie selbst einen Plan oder eine Idee haben, andere aktiv einbeziehen. Wenn Sie zum Beispiel eine Umweltgenehmigung beantragen, muss nachgewiesen werden, ob eine Beteiligung stattgefunden hat. Wie dies geschieht, kann unterschiedlich sein.
 

Beteiligung nach dem Omgevingswet

Wann und für wen ist die Teilnahme verpflichtend?

Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Ausarbeitung eines Umweltkonzepts, eines Umweltplans, einer Umweltgenehmigung und eines Durchführungsprogramms eine Beteiligung vorzunehmen.

Auf unserer Seite Bürgerbeteiligung erklären wir, wie wir in der Gemeinde Kerkrade vorgehen. 

Ein Initiator (derjenige, der einen Plan oder eine Idee hat) wird ermutigt, sich zu beteiligen. Sie stellt sicher, dass die Beteiligten von Ihrem Plan wissen. Sie kann auch die Unterstützung für Ihren Plan sicherstellen. Wenn Sie eine Umweltgenehmigung beantragen, wird die Stadtverwaltung prüfen, ob und wie Sie die Beteiligung der Bevölkerung in Angriff genommen haben.

In einigen Fällen ist die Teilnahme jedoch obligatorisch. In welchen Fällen dies der Fall ist, hat der Stadtrat entschieden.

Schrittweiser Beteiligungsplan für ProjektträgerInnen

Sie sind ein Initiator und möchten mehr über die Beteiligung am Umweltgenehmigungsverfahren erfahren? Werfen Sie einen Blick auf unseren Schritt-für-Schritt-Plan für die Beteiligung. In diesem Plan helfen wir Ihnen auf Ihrem Weg und geben Ihnen Hinweise, wie Sie Ihr Umfeld in Ihr Vorhaben einbeziehen können. 

Sie können den Fahrplan auch unten auf dieser Seite als druckbare Version herunterladen. 

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