Das Parkstadtgesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft

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Ab dem 1. Juli 2026 führt die Gemeinde Kerkrade das sogenannte „Parkstad-Gesetz“ für eine Reihe von Stadtteilen innerhalb der Gemeinde ein. Doch was genau beinhaltet dieses Gesetz? Und was bedeutet dies für die Einwohner und Wohnungssuchenden?

Was ist das Parkstadtgesetz? 

Das „Parkstad-Gesetz“ ist die Bezeichnung, die in der Region für das landesweite Gesetz über Sondermaßnahmen zur Bewältigung großstädtischer Probleme (Wbmgp) verwendet wird. Dieses Gesetz bietet den Gemeinden zusätzliche Möglichkeiten, die Lebensqualität in benachteiligten Stadtvierteln zu verbessern. Kerkrade darf dieses Gesetz in einer Reihe ausgewiesener Stadtteile anwenden; neue Mieter benötigen dort künftig eine Wohnberechtigung.

In welchen Stadtteilen gilt das Parkstadtgesetz?

In Heilust, Kaalheide, Bleijerheide, Erenstein, Rolduckerveld und Nulland. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Straßen und Wohnsiedlungen. Die vollständige Übersicht der Adressen mit Postleitzahlen finden Sie unter lokaleregelgeving.overheid.nl
Nicht alle Wohnungen in Kerkrade fallen unter dieses Gesetz. Außerhalb der ausgewiesenen Gebiete ändert sich nichts.

Was bedeutet das für Wohnungssuchende? 

Wer ab dem 1. Juli 2026 eine Mietwohnung (von einem privaten Vermieter oder einer Wohnungsbaugesellschaft) in einem Gebiet nach dem Parkstad-Gesetz beziehen möchte, muss zunächst eine Wohnberechtigung beantragen. Eine Wohnberechtigung wird unter anderem erteilt, wenn jemand: 
- seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen in Parkstad Limburg wohnt, oder
- über Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, selbstständiger Tätigkeit, Rente, AOW oder Studienbeihilfe verfügt.
- ein positives Ergebnis bei der polizeilichen Überprüfung erhält  

Was bedeutet das für die derzeitigen Bewohner? 

Für Bewohner, die bereits in den betreffenden Stadtvierteln wohnen, ändert sich derzeit nichts. Die Regelung richtet sich vor allem auf Neuvermietungen ab dem 1. Juli 2026.

Weitere Informationen zum Parkstad-Gesetz und zur Beantragung der Wohnberechtigung finden Sie unter kerkrade.nl/parkstadwet