Übersicht über die gelieferten personenbezogenen Daten anfordern

Was ist das?

(Staatliche) Organisationen können bei der Gemeinde Daten von Ihnen anfordern. Zum Beispiel für:

  • Renten
  • Vorteile
  • Mietzuschlag
  • Steuern
  • Gerichtsverfahren

Wenn Sie wissen möchten, welche Daten die Gemeinde über Sie übermittelt hat, können Sie eine Zusammenfassung anfordern. Dies können Sie bei der Gemeinde tun, in der Sie wohnen.

Wie funktioniert das?

Um Ihnen einen vollständigen Überblick zu geben, konsultiert die Gemeinde nicht nur ihre eigenen Systeme. Sie teilt auch mit, welche nationalen Regierungsorganisationen Ihre Daten eingesehen haben.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen die Erhebung bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.

Was benötige ich?

  • Wenn Sie sich schriftlich bewerben: eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises.
  • Wenn Sie sich online bewerben: Ihr DigiD.

Einen Termin vereinbaren

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Sie beantragen die Erhebung bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.

Wie lange wird es dauern?

Sie erhalten die Zusammenfassung innerhalb von vier Wochen.

Zusätzliche Informationen

Die Übersicht reicht maximal 20 Jahre zurück. So lange muss der Staat die so genannten "Offenlegungen" nach dem Personengrundbuchgesetz aufbewahren. Dieses Gesetz ist allerdings erst am 6. Januar 2014 in Kraft getreten. Bis dahin betrug die gesetzliche Aufbewahrungsfrist ein Jahr. Daher ist es nicht immer möglich, alle Informationen aus den vergangenen 20 Jahren für Sie abzurufen.