Tod, Erklärung
Was ist das?
Wenn jemand gestorben ist, melden Sie dies bei der Gemeinde, in der die Person gestorben ist. Die Gemeinde bearbeitet den Tod dieser Person im Personenstandsregister und im BasisregisterBRP). Die Anmeldung des Todes ist obligatorisch. Dies geschieht in der Regel durch den Bestattungsunternehmer. Als Hinterbliebener können Sie dies auch selbst tun.
Was sollte ich tun?
- Der Bestattungsunternehmer oder Sie reichen die Erklärung bei der Gemeinde ein. Dies muss innerhalb von 6 Tagen nach dem Todesfall geschehen. Denn eine Beerdigung oder Einäscherung muss spätestens am 6. Werktag nach dem Todesfall stattfinden.
Die Gemeinde erstellt dann 2 Dokumente und händigt sie Ihnen aus:
- Ein Dokument, in dem die Zustimmung zur Beerdigung erteilt wird (die "Erlaubnis zur Beerdigung" oder die "Erlaubnis zur Einäscherung"). Hat der Verstorbene angegeben, dass er den Leichnam der Wissenschaft übergeben möchte? Dann erhalten Sie ein Dokument mit der 'Erlaubnis zur Zerstückelung'.
- Eine Kopie der Sterbeurkunde.
Was benötige ich?
- B Umschlag mit ärztlichem Formular über die Todesursache
- gültiger Nachweis der Identität des Anmelders
- wenn eine Verschiebung der Einäscherung oder Beerdigung erforderlich ist: eine entsprechende Genehmigung
- möglicherweise das Ehebuch des Verstorbenen
Wenn der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist, nehmen Sie auch:
- Bescheinigung über den natürlichen Tod (von einem Gerichtsmediziner)
Wenn der Verstorbene nicht auf natürliche Weise gestorben ist, auch mitnehmen:
- Bescheinigung eines nicht natürlichen Todes (von einem Gerichtsmediziner)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Bestattung oder Einäscherung (von der Staatsanwaltschaft)
Ernennung und Erklärung
Rufen Sie 14 045 an, um einen Termin am Schalter zu vereinbaren.
Zusätzliche Informationen
Ist jemand aus den Niederlanden im Ausland gestorben? Dann sollten Sie dies der Gemeinde melden, in der die Person gewohnt hat. Dazu benötigen Sie eine (beglaubigte) Sterbeurkunde von dem Ort, an dem die Person gestorben ist. Sie können sich an die niederländische Botschaft oder das Konsulat wenden . Gibt es in dem Land, in dem Sie sich befinden, keine niederländische diplomatische Vertretung? Dann können Sie sich an die Botschaft eines anderen EU-Landes wenden. Oder wenden Sie sich an Ihre Reiseorganisation oder die örtliche Polizei. Weitere Informationen finden Sie auf der Website derRijksoverheid.
Aufschub der Bestattung oder Einäscherung
Manchmal ist es nicht möglich, jemanden innerhalb von 6 Tagen nach seinem Tod zu bestatten oder einzuäschern. Sie können dann beim Bürgermeister einen Aufschub beantragen. In der Regel arrangiert der Bestattungsunternehmer diesen Aufschub.