Überführung des Verstorbenen ins Ausland

Was ist das?

Sie können eine verstorbene Person ins Ausland transportieren. Beim Zoll müssen Sie einige Dokumente vorlegen. Die meisten dieser Dokumente können Sie bei der Gemeinde anfordern.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen die Unterlagen bei der Gemeinde, in der die Person verstorben ist.

Was benötige ich?

  • Nachweis der Todesursache (ärztliche Bescheinigung, Bescheinigung des Gerichtsmediziners oder Bescheinigung des Staatsanwalts)

Sie erhalten dann die folgenden Dokumente für die Überführung des Verstorbenen:

  • Sterbeurkunde
  • Genehmigung zum Vergraben oder Verbrennen (für den Transport innerhalb der Benelux-Länder)
  • Laissez-passer (für Transporte außerhalb der Benelux-Staaten)

Was sollte ich mitbringen?

  • Nachweis der Todesursache (ärztliche Bescheinigung, Bescheinigung des Gerichtsmediziners oder Bescheinigung des Staatsanwalts)

Sie erhalten dann die folgenden Dokumente für die Überführung des Verstorbenen:

  • Sterbeurkunde
  • Genehmigung zum Vergraben oder Verbrennen (für den Transport innerhalb der Benelux-Länder)
  • Laissez-passer (für Transporte außerhalb der Benelux-Staaten)

Zusätzliche Informationen

Sie können auch eine verstorbene Person aus dem Ausland in die Niederlande überführen. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Landes. Die niederländische Botschaft oder das Konsulat in diesem Land kann Ihnen dabei helfen.