Exhumierung und Umbettung oder Einäscherung

Was ist das?

Sie möchten eine verstorbene Person an einem anderen Ort erneut bestatten oder einäschern lassen. Dazu müssen Sie den Verstorbenen exhumieren lassen. Das ist nur möglich, wenn Sie:

  • die Erlaubnis des/der Grabnutzungsberechtigten haben
  • eine Genehmigung der Gemeinde haben

Was sollte ich tun?

  • Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde. Sie tun dies entweder innerhalb von 2 Monaten nach der Beerdigung oder mindestens 10 Jahre danach.
  • Sie können dies auch von einem Bestattungsunternehmer erledigen lassen.

Einen Termin vereinbaren

Wenn Sie die Genehmigung persönlich am Schalter beantragen möchten, müssen Sie unter einen Termin mit einem Mitarbeiter des Standesamtes der Gemeinde Kerkrade vereinbaren. Rufen Sie dazu die Gemeinde unter der allgemeinen Nummer 14 045 an.