Leugnung der Vaterschaft durch die Mutter

Was ist das?

Als Mutter können Sie bestreiten, dass Ihr verstorbener Ehemann der Vater des Kindes ist. Dazu müssen Sie bei der Gemeinde eine Erklärung abgeben. Das können Sie tun, wenn diese beiden Punkte zutreffen:

  • Ihr Ehepartner ist innerhalb von 306 Tagen vor der Geburt des Kindes gestorben.
  • Sie lebten ab dem 306. Tag vor der Geburt von Ihrem Ehepartner getrennt oder Sie lebten ab diesem Tag rechtlich getrennt.

Auch in anderen Situationen können Sie manchmal die Vaterschaft bestreiten. Sie müssen dann einen Antrag bei Gericht stellen.

Was sollte ich tun?

Sie reichen die Erklärung bei der Gemeinde ein. Sie können dies bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes tun.

Hinweis! Waren Sie bereits wieder verheiratet, als Ihr Kind geboren wurde? Wenn ja, wird Ihr neuer Ehepartner durch die Erklärung zum rechtlichen Vater des Kindes.

Was benötige ich?

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes
  • Auszug Sterbeurkunde Vater

Einen Termin vereinbaren

Für die Ablehnung müssen Sie einen Termin mit einem Standesbeamten vereinbaren.

Dies kann nicht über den Terminplaner erfolgen.

Die Rufnummer lautet 14 045

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