Unangemessenes Verhalten von Vermietern melden

Haben Sie Probleme mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermietungsagentur? Oder sehen Sie Probleme mit einem Vermieter in In Ihrem Bezirk oder Umgebung? Dann können Sie dies bei der Gemeinde über das Portal „ Meldepunkt “ für gute Vermietungspraxis melden.

Handelt es sich um eine Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft wie HEEMwonen, Wonen Zuid oder Wonen Limburg? Dann wenden Sie sich bitte zunächst an die Wohnungsbaugesellschaft. Bitte beachten Sie: Handelt es sich um eine zu hohe Miete oder eine Mieterhöhung? Dann können Sie dies über das „ Meldepunkt “ für gute Vermietungspraxis melden.

Was ist das Gesetz über gute Vermietungspraxis?

Das Gesetz über verantwortungsbewusste Vermietung schützt Mieter vor unlauterem Verhalten von Vermietern und Vermietungsvermittlern. Vermieter müssen sich an klare Regeln halten. Tun sie das nicht? Dann kann die Gemeinde eingreifen, beispielsweise mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld. 

Beispiele für unzulässiges Vermieterverhalten sind:

  • Eine zu hohe Miete verlangen
  • Eine zu hohe Kaution verlangen
  • Unfaire Servicegebühren berechnen
  • Bedrohung oder Einschüchterung
  • Unklare oder fehlende Informationen bereitstellen

Wer kann eine Meldung machen?

Sie können eine Meldung machen, wenn: 

  • Mieter
  • Wohnungssuchender
  • Sie bemerken Anzeichen oder Probleme bei „ In Ihrem Bezirk “ oder in der Umgebung
  • Sie auf andere Weise beteiligt sind

Dies gilt auch für Arbeitsmigranten sowie für Personen, die in deren Namen eine Meldung erstatten.

Wann können Sie eine Meldung machen?

In folgenden Situationen können Sie eine Meldung machen:

  • Diskriminierung: Der Mieter wird ungleich behandelt
  • Einschüchterung: Der Vermieter übt Druck auf den Mieter aus
  • Kaution: Der Mieter muss mehr als das Zweifache der Grundmiete zahlen
  • Kein Vertrag: Der Mieter hat keinen schriftlichen Mietvertrag
  • Zu wenige Informationen: Der Vermieter gibt dem Mieter keine klaren Erläuterungen zu seinen Rechten, zur Kaution und zu den Nebenkosten; außerdem wurden weder die Kontaktdaten des Vermieters noch die Angaben auf der Web Meldepunkt mitgeteilt.
  • Unrechtmäßige Nebenkosten: DerMieter zahlt Kosten, die laut Gesetz nicht unter die Nebenkosten fallen
  • Doppelte Kosten: Der Mieter zahlt zu Unrecht Vermittlungsgebühren
  • Falscher Mietpreis: Die Miete wurde nicht gemäß dem Wohnungswertsystem (WWS) festgelegt
  • Unzulässige Mieterhöhung: Die Miete steigt stärker an, als gesetzlich zulässig ist

Darüber hinaus können Arbeitsmigranten auch in den folgenden Situationen eine Meldung erstatten:

  • Verbindung zur Arbeit: Der Mietvertrag und der Arbeitsvertrag sind miteinander verknüpft (sie sind beispielsweise im selben Dokument enthalten)
  • Sprache: Die Informationen wurden nicht in einer Sprache bereitgestellt, die der Mieter versteht.

In welchen Fällen kann ich keine Meldung machen?

Für bestimmte Meldungen wenden Sie sich bitte an eine andere Stelle.

Möchten Sie unzulässiges Vermieterverhalten melden? Besuchen Sie die Web Meldepunkt „Goed verhuurderschap“ der Gemeinde Kerkrade.

Unangemessenes Verhalten bei der Vermietung melden

Sind Sie unsicher? Stellen Sie ruhig eine Frage. Die Gemeinde hilft Ihnen oder leitet Sie an die zuständige Stelle weiter. Rufen Sie das KCC unter der Nummer 14045 an oder senden Sie eine E-Mail an wetgoedverhuurderschap@kerkrade.nl