Unterstützung bei der Arbeitssuche
Was ist das?
Wenn Sie arbeitslos sind und eine Weiterbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten, können Sie eine Beihilfe für eine Ausbildung oder einen Kurs beantragen, der Ihre Berufsaussichten verbessert. Sie können einen Zuschuss beantragen für:
- Kursgebühren und Studiengebühren
- Kosten für Studienmaterial (z. B. Bücher)
- Prüfungsgebühren
- Reisekosten
- Kinderbetreuungskosten
Die Gemeinde arbeitet mit dem UWV zusammen, um Menschen bei der Arbeitssuche zu helfen. Wenn Sie arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Sie sich beim UWV melden. Das UWV prüft gemeinsam mit Ihnen, für welche Art von Arbeit Sie geeignet sind.
Was benötige ich?
- die Rechnung für die Ausbildung oder den Kurs
- Erklärungen
- eine Übersicht über Ihre Ausbildungsgänge (mit Ihren Diplomen)
- einen Überblick über Ihren beruflichen Werdegang
- eventuell ein ärztliches Attest, aus dem Ihre Einschränkungen und die angepassten Bedingungen, unter denen Sie arbeiten können, hervorgehen
- Nachweis der Anmeldung bei der UWV
Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wir bemühen uns, unsere Informationen so übersichtlich und umfassend wie möglich zu gestalten. Haben Sie etwas nicht gefunden oder ist Ihnen etwas unklar? Bitte teilen Sie uns dies über das Feedback-Formular mit. Auf diese Weise können wir unsere Website weiter verbessern.