Unterstützung bei der Arbeitssuche
Was ist das?
Wenn Sie arbeitslos sind und eine Weiterbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten, können Sie eine Beihilfe für eine Ausbildung oder einen Kurs beantragen, der Ihre Berufsaussichten verbessert. Sie können einen Zuschuss beantragen für:
- Kursgebühren und Studiengebühren
- Kosten für Studienmaterial (z. B. Bücher)
- Prüfungsgebühren
- Reisekosten
- Kinderbetreuungskosten
Die Gemeinde arbeitet mit dem UWV zusammen, um Menschen bei der Arbeitssuche zu helfen. Wenn Sie arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können Sie sich beim UWV melden. Das UWV prüft gemeinsam mit Ihnen, für welche Art von Arbeit Sie geeignet sind.
Was sollte ich tun?
Wenden Sie sich zunächst an Ihren Fahrdienstleiter, den Kundenbetreuer oder die Stadtverwaltung.
Die Gemeinde kann die Kosten direkt an die Schule zahlen. Manchmal zahlen Sie die Kosten aber auch zuerst selbst und bekommen sie dann erstattet. Bewahren Sie daher alle Belege, Rechnungen und Erklärungen auf.
Anmeldung bei UWV
Sie melden sich dann beim UWV an. Manchmal müssen Sie dafür einen Termin vereinbaren und manchmal können Sie sich nur online anmelden. Füllen Sie das Online-Formular mit Ihrem DigiD aus.
Erstellung eines Arbeitsplans
Das UWV kann mit Ihnen einen Arbeitsplan aufstellen. Darin wird festgelegt, was Sie tun werden, um Ihre Chancen auf einen bezahlten Arbeitsplatz zu erhöhen. Denken Sie dabei an Bewerbungstraining, Ausbildung oder Berufserfahrung. Der Plan gibt auch die Zeitspanne an, in der Sie dies tun werden.
Sie, Ihr UWV-Arbeitsbetreuer und eventuell die Gemeinde unterschreiben diesen Arbeitsplan ebenfalls.
Freistellung von der Arbeitssuche
Wenn Sie Leistungen erhalten, müssen Sie diese beantragen. Manchmal müssen Sie keinen Antrag stellen, z. B. wenn Sie ein Praktikum oder einen Freiwilligendienst absolvieren. Besprechen Sie dies immer zuerst mit Ihrem Arbeitscoach.
Wenn Sie dem nicht nachkommen, kann die Gemeinde Sie erneut auffordern, sich um eine Stelle zu bewerben. Die Gemeinde kann auch Ihre Leistungen kürzen oder einstellen.
Was sollte ich mitbringen?
- die Rechnung für die Ausbildung oder den Kurs
- Erklärungen
- eine Übersicht über Ihre Ausbildungsgänge (mit Ihren Diplomen)
- einen Überblick über Ihren beruflichen Werdegang
- eventuell ein ärztliches Attest, aus dem Ihre Einschränkungen und die angepassten Bedingungen, unter denen Sie arbeiten können, hervorgehen
- Nachweis der Anmeldung bei der UWV