Bau eines neuen Hauses oder neuer Häuser

Alle südlimburgischen Gemeinden haben die gleichen Regeln für den Bau eines Hauses angenommen. Diese Regeln sind in der Policy Rule 'Make Way for Good Housing Plans 2021' niedergelegt. Das Grundprinzip ist, dass neue Wohnungen nur dort gebaut werden, wo wir sie wirklich brauchen: die richtige Wohnung am richtigen Ort.

Weitere Informationen über die Wohnungspolitik in Südlimburg finden Sie auf der Website South Limburg Structural Vision for Housing

Die Gemeinde Kerkrade setzt auf Qualität

Die Gemeinde entscheidet sich für Qualität. Das bedeutet unter anderem, dass die Häuser einen guten Ausbaustandard haben, dass die Haustypen dem Wohnungsbedarf entsprechen, dass die Häuser erschwinglich sind und dass die Häuser zu einer Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfelds und der Lebensqualität beitragen.

Einreichung eines Verfahrensplans für ein neues Haus (neue Häuser)

Wenn Sie planen, ein oder mehrere Häuser zu bauen, gibt es zwei Möglichkeiten, dies zu tun.

Grundsätzliche Anwendung

Wenn Sie eine Idee für ein Wohnbauprojekt haben, empfehlen wir Ihnen, diese zunächst von der Gemeinde prüfen zu lassen: Wir nennen dies einen Grundsatzantrag. Die Gemeinde prüft dann Ihren Plan und berät sich mit Ihnen über die Möglichkeiten, Unmöglichkeiten und möglichen Anpassungen. 

Dies ist noch kein offizieller Weg, um eine Genehmigung zu erhalten. Sie benötigen noch keine endgültigen Zeichnungen und Gutachten. Wir bitten Sie jedoch, die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Wir bitten Sie jedoch, zumindest die folgenden Punkte zu beachten:

  • Vollständig ausgefülltes Aufnahmeformular mit beigefügter Skizze
  • Situationsskizze bestehende Situation mit Abmessungen
  • Skizze der gewünschten Situation mit Abmessungen
  • Abmessungen des Bauwerks (anhand einer Draufsicht) und seine derzeitige und gewünschte Funktion
  • Grundriss mit Raumaufteilung
  • Alle Informationen über die Aktivitäten, die Sie durchführen möchten.

Je mehr Informationen Sie uns zur Verfügung stellen, desto besser können wir testen.

Auf diese Weise entstehen Ihnen nur geringe Kosten und Sie erhalten von der Gemeinde alle Informationen darüber, ob Ihr Vorhaben umgesetzt werden kann oder nicht. Und wenn ja, was alles im weiteren Prozess passieren muss, um eine Genehmigung zu erhalten.

Eingehende Dokumente werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei 6-8 Wochen.

Antrag auf Umweltgenehmigung

Über das Umweltreferat können Sie Ihren endgültigen Plan für eine Umweltgenehmigung einreichen.

Der Unterschied zum "Grundsatzantrag" besteht darin, dass es sich um einen offiziellen Genehmigungsantrag handelt.  

Das bedeutet, dass Sie alle erforderlichen Informationen vollständig einreichen müssen, d. h. der Plan muss vollständig ausgearbeitet sein, alle erforderlichen Studien müssen vorgelegt werden, technische Konstruktionszeichnungen usw. Kurz gesagt, alles, was für die Prüfung einer Umweltgenehmigung erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen, zu diesem Zweck einen Berater (z. B. einen Architekten) zu beauftragen.

Die Einreichung dieses Antrags bedeutet auch die Zahlung von Baugebühren.

Wenn Sie sich über Ihr Vorhaben noch nicht im Klaren sind, raten wir Ihnen, zunächst einen Grundsatzantrag einzureichen.