Neue Vorschriften für den Schülertransport
Am 1. August 2026 sind die neuen Vorschriften für den Schülertransport in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften sind in der Verordnung über den Schülertransport der Gemeinde Kerkrade 2026 beschrieben: .
Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Änderungen kurz zusammen.
Die neuen Vorschriften gelten in diesem Schuljahr nur für neue Anträge.
Das Schuljahr 2026–2027 ist ein Übergangsjahr. Das bedeutet, dass die neuen Regeln in diesem Schuljahr nur für neue Anträge gelten.
- Beantragen Sie für das Schuljahr 2026–2027 zum ersten Mal einen Schultransport für Ihr(e) Kind(er)? Dann prüft die Gemeinde Ihren Antrag nach den neuen Vorschriften.
- Haben Sie bereits den Schultransport für Ihr(e) Kind(er) in Anspruch genommen? Dann ändert sich in diesem Schuljahr für Ihr(e) Kind(er) noch nichts. Die neuen Regeln gelten für Ihr(e) Kind(er) erst ab dem Schuljahr 2027–2028. Sie müssen also nichts unternehmen.
Warum gibt es neue Vorschriften für den Schultransport?
Die neuen Vorschriften in Kerkrade ähneln eher der Art und Weise, wie andere Gemeinden ihren Schulverkehr organisieren. Dadurch kann der Schulverkehr besser mit der Zeit gehen. Außerdem bieten die neuen Vorschriften mehr Spielraum für individuelle Lösungen.
Was ändert sich durch die neuen Vorschriften?
Die Kilometergrenze wird angehoben
Eine wichtige Änderung besteht darin, dass die Kilometergrenze für den Schülertransport angehoben wird.
Nach den alten Vorschriften hatten Schüler Anspruch auf einen Schulbus, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mehr als 2 Kilometer betrug. Nach den neuen Vorschriften haben Schüler nur dann Anspruch auf einen Schulbus, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mehr als 6 Kilometer beträgt.
Für Schüler mit einer Behinderung ändert sich nichts. Für diese Schüler sind weiterhin individuelle Lösungen möglich. Auch wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Schule weniger als 6 Kilometer beträgt.
Individueller Verkehrsplan
Die neuen Regeln bieten mehr Spielraum für individuelle Lösungen. Außerdem legen sie größeren Wert auf die Selbstständigkeit der Schüler.
Deshalb wird für manche Schüler ab 11 Jahren ein individueller Fahrplan erstellt. Mit diesem Plan kann der Schüler lernen, selbstständig zur Schule zu fahren. Die Gemeinde prüft gemeinsam mit den Eltern, welche Verkehrsmittel am besten geeignet sind und wie der Schüler so selbstständig wie möglich zur Schule gelangen kann.
Zusätzliche Erläuterungen und Informationen für Eltern
Haben Sie bereits den Schultransport für Ihr(e) Kind(er) in Anspruch genommen? Nach den Sommerferien erhalten Sie ein persönliches Schreiben, in dem erläutert wird, was die neuen Regelungen für die Situation Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder bedeuten. Die Gemeinde sendet außerdem Informationen zu den neuen Regelungen an alle Schulen.
Nutzen Sie den Schultransport noch nicht oder wünschen Sie weitere Erläuterungen und Informationen? Die Gemeinde organisiert einen Informationsabend für Eltern, die den Schultransport für ihr(e) Kind(er) nutzen (möchten).
Außerdem kannst du dich an die Gemeinde wenden, indem du eine E-Mail an leerlingenvervoer@kerkrade.nl sendest oder unter der Nummer 14 045 anrufst.
