Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Plänen

Was ist das?

Ein Planungsschaden entsteht, wenn ein Haus oder ein Grundstück aufgrund eines Flächennutzungs- oder Umweltplans an Wert verliert. Zum Beispiel, wenn die Gemeinde den Bau einer Autobahn in der Nähe eines Wohngebiets genehmigt. Sie können dann eine finanzielle Entschädigung bei der Gemeinde beantragen.

Für neue Entscheidungen, die ab dem 1. Januar 2024 im Rahmen des Omgevingswet getroffen werden, wird der Planungsschaden durch einen Verlustausgleich ersetzt. 

Wie funktioniert das?

Planschäden können auf 2 Arten auftreten:

  • Ihr Haus oder Grundstück hat durch den Plan an Wert verloren. Dies wird als Wertminderung des Eigentums bezeichnet.
  • Ihr Unternehmen hat aufgrund des Plans weniger Einnahmen. Wir nennen das Einkommensverluste.

Intervention

Um in den Genuss der Befreiung zu kommen, sind 2 Dinge wichtig:

  • Sie konnten nicht mit dem Schaden rechnen, als Sie das Haus oder Grundstück kauften.
  • Auf andere Weise haben Sie noch keine Erleichterung erhalten.

Sie erhalten eine Entschädigung, wenn es nicht gerechtfertigt ist, dass Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen oder der Schaden nicht versichert ist.

Es gilt eine Selbstbeteiligung von (mindestens) 2 Prozent:

  • Abschreibung der Immobilie
  • Einkommensverluste

Was sollte ich tun?

Sie beantragen einen Zuschuss bei der Gemeinde. Geben Sie in Ihrem Antrag Folgendes an:

  • warum Sie eine Entschädigung beantragen
  • wie viel Zulage Sie wünschen
  • welcher Raumordnungsplan den Schaden verursacht hat (z. B. Flächennutzungsplan)
  • eine Beschreibung des Schadens
  • die Schadenshöhe
  • bei Schäden an einer Immobilie: Katasternummer
  • Ihre Bankkontonummer

Hinweis: Sie müssen den Zuschuss innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Raumordnungsplans beantragen.

Um einen Entschädigungsantrag zu stellen, zahlen Sie eine Gebühr. Sie erhalten den Betrag nur dann zurück, wenn die Entschädigung tatsächlich gewährt wird.

Sie können den Antrag auf Planungsschaden schriftlich einreichen bei: Kollegium van burgemeester en beigeordnete, Postbus 600, 6460 AP Kerkrade.

Bedingungen

Zu den Bedingungen für die Entschädigung von Planungsschäden gehören:

  • Sie haben einen Schaden an Ihrem Eigentum erlitten (Sie sind Eigentümer, nicht Mieter)
  • Schäden durch Planungsmaßnahmen (Raumordnungspläne wie Flächennutzungspläne) entstehen
  • des Antragstellers erheben der Bürgermeister und der beigeordnete eine Gebühr von 300 €.

Wie lange wird es dauern?

  • Das Verfahren zur Entlastung dauert im Durchschnitt 1 bis 1,5 Jahre.
  • Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben.

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