Umbau, Reparatur oder Wartung von Denkmälern
Was ist das?
Für Veränderungen oder die Instandhaltung eines Denkmals benötigen Sie oft eine Genehmigung. Sie müssen dann strenge Regeln befolgen. Normale Wartungsarbeiten können Sie ohne Genehmigung durchführen.
Ob und bei wem Sie eine Genehmigung beantragen müssen, hängt von der Art des Denkmals ab. In der Regel müssen Sie eine Umweltgenehmigung beantragen.
Wie funktioniert das?
Für Änderungen oder Instandhaltungsarbeiten an archäologischen Denkmälern und Baudenkmälern benötigen Sie häufig eine Genehmigung. Baudenkmäler sind Gebäude, Parks oder Statuen, die vom Staat, der Provinz oder der Gemeinde als Denkmäler ausgewiesen sind.
Möchten Sie Arbeiten an einem archäologischen Nationaldenkmal durchführen? Dann brauchen Sie eine Genehmigung für ein archäologisches Denkmal.
Möchten Sie Arbeiten an nationalen Denkmälern (Baudenkmälern) und kommunalen oder provinziellen Denkmälern (Bau- und archäologischen Denkmälern) durchführen? Wenn ja, benötigen Sie eine Umweltgenehmigung für die folgenden Arbeiten:
- Abriss, Störung, Verlegung oder Veränderung (eines Teils) des Denkmals
- das Denkmal in einer Weise zu reparieren oder zu benutzen (oder benutzen zu lassen), die es beschädigt oder gefährdet
Keine Genehmigung erforderlich
Für normale Instandhaltungsarbeiten im Außenbereich von Nationalmonumenten benötigen Sie keine Genehmigung. Dies betrifft Arbeiten zur Erhaltung des Denkmals.
Sie brauchen auch keine Genehmigung, wenn der Denkmalwert durch die Arbeiten nicht gemindert wird. Zum Beispiel beim Abschleifen und Streichen in derselben Farbe, beim Auswechseln zerbrochener Fenster, beim Ausbessern von Reetdächern oder beim Auswechseln von Dachziegeln. Dies gilt für nationale, provinziale oder kommunale Denkmäler.
Was sollte ich tun?
Vor der Konsultation
Bevor Sie die Genehmigung beantragen, sollten Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen. In einem Vorgespräch können Sie erklären, was Sie tun möchten. Die Gemeinde kann Ihnen dann sofort sagen, ob dies möglich ist. So verhindern Sie, dass Sie einen Antrag stellen, der später abgelehnt wird.
Antrag auf Zulassung
Über Omgevingsloket online können Sie prüfen, ob Sie eine Genehmigung beantragen müssen. Sie können den Antrag sofort online stellen. Verwenden Sie Ihr DigiD. Sie können das Formular auch herunterladen und ausdrucken. Unternehmen können den Antrag nur online einreichen. Verwenden Sie eHerkenning.
Beantragung einer Umweltgenehmigung für ein kommunales oder provinzielles Denkmal
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Senden Sie das Antragsformular mit den geforderten Unterlagen an die Gemeinde.
- Sie werden eine Empfangsbestätigung erhalten.
- Sie werden automatisch benachrichtigt, ob Sie die Genehmigung erhalten.
Antrag auf Umweltgenehmigung für ein nationales Denkmal
- Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
- Senden Sie das Formular mit den geforderten Unterlagen an die Gemeinde.
- Sie werden eine Empfangsbestätigung erhalten.
- Die Gemeinde erstellt einen Entscheidungsentwurf über Ihren Antrag. Jeder kann innerhalb von 6 Wochen seine Meinung dazu äußern.
- Sind Sie mit dem Entscheidungsentwurf nicht einverstanden? Bitte geben Sie in Ihrer Stellungnahme an, warum.
- Sie werden automatisch benachrichtigt, ob Sie die Genehmigung erhalten.
Antrag auf Genehmigung eines archäologischen Denkmals
- Sie beantragen die Genehmigung bei der Gemeinde.
- Die National Heritage Agency erstellt einen Entscheidungsentwurf zu Ihrem Antrag. Jeder kann innerhalb von 6 Wochen seine Meinung dazu äußern.
- Sind Sie mit dem Entscheidungsentwurf nicht einverstanden? Bitte geben Sie in Ihrer Stellungnahme an, warum.
- Sie werden automatisch benachrichtigt, ob Sie die Genehmigung erhalten.
- Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie - sofern Sie eine Stellungnahme abgegeben haben - das Gericht anrufen.
Was sollte ich mitbringen?
Sie benötigen (mindestens) die folgenden Unterlagen:
- Antragsformular
- Lagepläne (Maßstab 1:1000)
- einen Grundriss jedes Stockwerks mit Abmessungen und Raumaufteilung (Maßstab 1:100)
- alle Fassadenansichten und relevanten Schnitte (Maßstab 1:100)
- Arbeitsbeschreibung der bestehenden und neuen Situation
- detaillierte Beschreibung des Denkmals, an dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen
Wie lange dauert es?
Antrag auf eine kommunale oder provinziale Denkmalgenehmigung
Innerhalb von 8 Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Genehmigung erhalten werden. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne um 6 Wochen verlängern. Wenn die Gemeinde nicht innerhalb der Zeitspanne entscheidet, wird die Genehmigung automatisch (von Rechts wegen) erteilt.
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch bei der Gemeinde einlegen.
Genehmigungsantrag für nationale Denkmäler
Innerhalb von 8 Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Genehmigung erhalten werden. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne um 6 Wochen verlängern.
Beantragt die Gemeinde eine Beratung durch das Amt für Kulturerbe? Dann wird Ihnen innerhalb von 26 Wochen mitgeteilt, ob Sie die Genehmigung erhalten werden. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne um 6 Wochen verlängern.
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie innerhalb von sechs Wochen Widerspruch bei Gericht einlegen. Dies ist nur möglich, wenn Sie auch eine Stellungnahme zum Entscheidungsentwurf abgegeben haben.
Antrag auf Genehmigung eines archäologischen Denkmals
Innerhalb weniger Wochen wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Genehmigung erhalten werden.
Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht eine Beschwerde einreichen. Dies ist nur möglich, wenn Sie auch eine Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf abgegeben haben.
Zusätzliche Informationen
Geschützte Stadt- und Dorfgebiete
Der Schutz von Stadt- und Dorfansichten ist im Flächennutzungsplan und im Gesetz über das Umweltrecht (allgemeine Bestimmungen) (Wabo) geregelt. Dieser Plan berücksichtigt die festgestellten kulturgeschichtlichen Werte der Sehenswürdigkeit. Für Gebäude innerhalb des geschützten Stadt- oder Dorfbildes gelten andere Regeln für das genehmigungsfreie Bauen. Dies gilt sowohl für Denkmäler als auch für Nicht-Denkmäler.
Achtung!
Denken Sie daran, dass Sie als Eigentümer nicht einfach alles an Ihrem Denkmal ändern können.
Informationen über den Erwerb, die Restaurierung und den Erhalt von nationalen Denkmälern finden Sie auf der Denkmal-Website des Nationalen Restaurierungsfonds und der Agentur für das kulturelle Erbe.