Umbau, Reparatur oder Wartung von Denkmälern

Was ist das?

Wenn Sie Ihr Denkmal renovieren oder reparieren wollen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Umweltgenehmigung von der Gemeinde. Prüfen Sie über Omgevingsloket , ob Sie eine Genehmigung beantragen müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Nationalen Agentur für Kulturerbe oder in der Broschüre.

Was sollte ich tun?

  • Prüfen Sie über Omgevingsloket, ob Sie eine Genehmigung beantragen müssen.
  • Bevor Sie die Genehmigung beantragen, erklären Sie der Gemeinde, was Sie tun wollen. Die Gemeinde kann Ihnen dann sofort sagen, ob dies möglich und erlaubt ist. So verhindern Sie, dass Sie einen Antrag stellen, der später abgelehnt wird.
  • Beantragen Sie die Genehmigung über Omgevingsloket online.
  • Wenn es sich nicht um eine größere Renovierung handelt, beantragen Sie die Genehmigung mindestens 8 Wochen im Voraus.
  • Wenn es sich um eine größere Renovierung handelt, sollten Sie dies mindestens 6 Monate im Voraus tun.
  • Bei einer größeren Renovierung erstellt die Gemeinde zunächst einen Entscheidungsentwurf für Ihren Antrag.
  • Wenn Sie mit dem Entscheidungsentwurf nicht einverstanden sind, können Sie sich innerhalb von 6 Wochen dazu äußern. Bitte geben Sie in Ihrer Stellungnahme an, warum.
  • Sie werden automatisch benachrichtigt, ob Sie die Genehmigung erhalten.

Was benötige ich?

  • Ihr DigiD, wenn Sie ein privater Eigentümer sind.
  • Ihre eRecognition, wenn Sie Geschäftsinhaber sind.
  • Lagepläne (Maßstab 1:1.000).
  • Grundriss jedes Stockwerks mit Abmessungen und Aufteilung der Räume (Maßstab 1:100).
  • Alle Fassadenansichten und relevanten Querschnitte (Maßstab 1:100).
  • Beschreibung der bestehenden und neuen Situation.
  • Ausführliche Beschreibung des Denkmals.

Wie lange wird es dauern?

Sie erhalten von uns innerhalb von 8 Wochen einen Bescheid. Die Gemeinde kann diese Frist um 6 Wochen verlängern. Manchmal benötigen wir eine Beratung und Genehmigung von einer anderen Organisation (zuständige Behörde). Dann kommen weitere 4 Wochen hinzu.

Einspruch erheben

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden?
Dann legen Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch ein.

Zusätzliche Informationen

Geschützte Stadt- und Dorfgebiete

Der Schutz von Stadt- und Dorfansichten ist im Umweltplan und im Gesetz über das Umweltrecht (allgemeine Bestimmungen) geregelt(Wabo). Für Grundstücke innerhalb des geschützten Stadt- oder Dorfbildes gelten unterschiedliche Regeln für genehmigungsfreies Bauen. Dies gilt sowohl für Denkmäler als auch für Nicht-Denkmäler.

Genehmigung eines archäologischen Denkmals

Ein archäologisches Denkmal ist eine Stätte, die zu unserem kulturellen Erbe gehört, weil sich auf oder im Boden Überreste, Gegenstände oder andere historische Spuren erhalten haben. Sie beantragen die Genehmigung für ein archäologisches Denkmal bei der Gemeinde.

Der Schnappschuss

Das Omgevingswet trennt das Bauen in einen technischen und einen räumlichen Teil. Daraus ergeben sich 2 Aktivitäten:

  • die technische Konstruktionstätigkeit und
  • die Aktivität Umweltplan für eine Struktur. 

Wir nennen dies den "Schnappschuss".

Technische Konstruktionstätigkeit

Bei der bautechnischen Tätigkeit geht es um die Prüfung eines Antrags anhand der Regeln zur bautechnischen Qualität aus der Bauverordnung (Bbl). Zum Beispiel die statische Sicherheit eines Bauwerks. Mit der Kürzung sind mehr technische Bautätigkeiten genehmigungsfrei, weil die räumlichen Voraussetzungen keine Rolle mehr spielen.

Umweltplan Aktivität für Struktur

Die Prüfung eines Bauwerks für die räumliche Errichtung, Erhaltung und Nutzung eines Bauwerks anhand des Umweltplans wird als Umweltplantätigkeit für ein Bauwerk bezeichnet. Beispiele hierfür sind die Gebäudehöhe und der Gebäudeanteil. Aber auch Regelungen zum Erscheinungsbild eines Bauwerks (Wohlbefinden) und die Zuordnung von Funktionen im Umweltplan.

Sie haben nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wir bemühen uns, unsere Informationen so übersichtlich und umfassend wie möglich zu gestalten. Haben Sie etwas nicht gefunden oder ist Ihnen etwas unklar? Bitte teilen Sie uns dies über das Feedback-Formular mit. Auf diese Weise können wir unsere Website weiter verbessern.

Feedback geben 

Kontakt aufnehmen