Ausweisung eines Denkmals

Was ist das?

Ein kommunales Denkmal ist in der Regel ein besonderes Gebäude, es kann aber auch eine besondere Brücke oder ein Park sein. Auch ein Haus oder ein Gebäude kann ein Denkmal werden. Sie können bei der Gemeinde beantragen, dass Ihr Grundstück als kommunales Denkmal ausgewiesen wird.

Wie funktioniert das?

  • Ob Ihr Gebäude ein städtisches Denkmal werden kann, hängt z. B. von seinem Baustil ab und davon, ob besondere Menschen darin gelebt haben.
  • Ein kommunales Denkmal ist etwas anderes als ein nationales Denkmal. Nationale Denkmäler werden von der Rijksoverheid ausgewiesen.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen bei der Gemeinde, Ihr Grundstück als Denkmal auszuweisen. Bitte machen Sie dabei die folgenden Angaben:

  • der Architekt
  • die Architektur
  • das Jahr der Errichtung
  • wichtige Vorbesitzer
  • archäologische Funde, die in oder in der Nähe Ihrer Räumlichkeiten gemacht wurden
  • bedeutsame historische Ereignisse, die in oder in der Nähe Ihrer Räumlichkeiten stattgefunden haben

Richten Sie Ihren Antrag schriftlich an das Kollegium van burgemeester en beigeordnete van Kerkrade, Postbus 600, 6460 AP Kerkrade.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Grundstück als kommunales Denkmal ausgewiesen wird, legen Sie bei der Gemeinde Einspruch ein. Zum Beispiel, wenn Sie auf demselben Grundstück wohnen wie die Person, die den Antrag bei der Gemeinde gestellt hat. Reichen Sie Ihren Einspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Ausweisung ein.

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