Ausweisung eines Denkmals

Was ist das?

Manchmal kann ein Grundstück oder ein Bauwerk zu einem Denkmal werden. Sie können die Gemeinde bitten, Ihre Immobilie als kommunales Denkmal auszuweisen.

Als Eigentümer können Sie nicht beantragen, dass Ihr Grundstück als nationales Denkmal ausgewiesen wird.

Wie funktioniert das?

Ob Ihre Immobilie ein Denkmal werden kann, hängt von ihrem "architektonischen Wert im historischen Kontext" ab. Dabei sind die folgenden Punkte wichtig:

  • Ist der architektonische Stil des Objekts für eine bestimmte Zeit erkennbar?
  • Ist der Baustil besonders oder selten?
  • Lebten in der Immobilie berühmte Menschen?
  • Weist die Immobilie besondere Merkmale der Region auf?

Was sollte ich tun?

Sie beantragen bei der Gemeinde, Ihr Grundstück als Denkmal auszuweisen. Bitte machen Sie dabei die folgenden Angaben:

  • der Architekt
  • die Architektur
  • das Jahr der Errichtung
  • archäologische Funde
  • wichtige Vorbesitzer
  • bedeutsame historische Ereignisse, die in oder in der Nähe Ihrer Räumlichkeiten stattgefunden haben

Richten Sie Ihren Antrag schriftlich an das Kollegium van burgemeester en beigeordnete van Kerkrade, Postbus 600, 6460 AP Kerkrade.

Zusätzliche Informationen

Hinweis! Möchten Sie nicht, dass Ihr Grundstück als kommunales Schutzobjekt ausgewiesen wird? Dann reichen Sie einen Einspruch bei der Gemeinde ein. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Ausweisung.