Antrag auf Lohnkostenzuschuss

Was ist das?

Der Lohnkostenzuschuss ist eine Entschädigung des Arbeitgebers für den Produktivitätsverlust des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält den Lohn vom Arbeitgeber und baut so eine Rente aus dem gesamten Einkommen auf. Der Lohnkostenzuschuss kann bei Bedarf bis zum Rentenalter verwendet werden. Der Arbeitgeber erhält den Lohnkostenzuschuss von der Gemeinde.

Die Gemeinde kann Lohnzuschüsse für Personen gewähren, die weniger produktiv sind als andere, zum Beispiel aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit. Das heißt, sie haben einen Lohnwert von weniger als 100 % des gesetzlichen Mindestlohns (WML). Der Lohnwert ist der Prozentsatz, den jemand pro Arbeitsstunde im Vergleich zu einem durchschnittlichen Arbeitnehmer mit ähnlicher Ausbildung und Erfahrung verdienen kann, der nicht zur Zielgruppe des Lohnzuschusses gehört. Es handelt sich also um eine Begrenzung der Produktivität (was kann pro Arbeitsstunde verdient werden?).

Der Lohnkostenzuschuss kann auch für Absolventen der Sonderschule, der praktischen Ausbildung oder des MBO-Aufnahmekurses in Anspruch genommen werden, die bereits eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber aufgenommen haben. Es handelt sich um junge Menschen, die vor kurzem (innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Verlassen der oben genannten Ausbildung) den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt vollzogen haben, d. h. die über Möglichkeiten zur Teilnahme am Erwerbsleben verfügen, aber nicht in der Lage sind, den gesetzlichen Mindestlohn durch Vollzeitarbeit zu verdienen. Zur Zielgruppe gehören nicht nur Sozialhilfeempfänger, sondern auch Bezieher von Leistungen nach dem Anw, IOAW oder IOAZ sowie Nichtleistungsempfänger, die Anspruch auf Beschäftigungsförderung haben. Für wen sie genau eingesetzt wird, hängt von der kommunalen Regelung ab.

Wie funktioniert das?

Der Lohnkostenzuschuss kann auf folgende Weise verwendet werden:

UWV-Bewertung

Aufnahme in die Zielgruppe - Eine Person kann selbst einen Antrag auf Aufnahme in die Zielgruppe Lohnzuschuss stellen. Dieser Antrag kann nur einmal alle 12 Monate gestellt werden und wird schriftlich entschieden. Die Gemeinde kann auch von Amts wegen über die Aufnahme einer Person in die Zielgruppe entscheiden.

- Die Suche nach einem Arbeitgeber, der bereit ist, einen Arbeitsvertrag mit der betreffenden Person abzuschließen, kann von der Person selbst oder von der Gemeinde durchgeführt werden.

- Gegebenenfalls kann die Kommune mit einem pauschalen Lohnkostenzuschuss für die ersten sechs Monate beginnen. Vor dem Lohnkostenzuschuss ist es auch möglich, die betreffende Person zunächst unbezahlte Arbeit verrichten zu lassen (Schnupperpraktikum). Diese Möglichkeit ist ideal geeignet, um sich aneinander zu gewöhnen, Arbeitserfahrung zu sammeln, aber auch, um durch Jobcarving herauszufinden, was der betreffenden Person am besten liegt. Aufgrund der Möglichkeit, einen festen Lohnzuschuss für einen bestimmten Zeitraum festzulegen, hat ein Probepraktikum jedoch keine Funktion bei der Ermittlung des tatsächlichen Lohnwertes. Hierfür ist kein gesonderter Antrag mehr erforderlich, dies geschieht automatisch.

- Neufestsetzung des Lohnwertes (nicht formell): Nach Beginn der Lohnsubventionierung legt die Gemeinde in Absprache mit dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber fest, wann der Lohnwert neu festgesetzt wird.

Übungsstrecke

- Die betreffende Person hat (selbst) einen Arbeitsplatz gefunden und ist bereits beschäftigt.

- Der Arbeitgeber ersucht die Gemeinde, den Lohnwert der Person zu ermitteln.

- Die Gemeinde lässt den Lohnwert der Person am Arbeitsplatz nach einer validierten Lohnwertmethode ermitteln.

- Liegt der Lohnwert unter dem gesetzlichen Mindestlohn? Dann kann die betreffende Person ohne Prüfung durch das UWV in das Zielgruppenregister aufgenommen werden. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf einen Lohnkostenzuschuss für die betreffende Person.

Die Praxisroute stellt daher sicher, dass Personen, die über die Praxisroute einsteigen, nicht mehr zweimal beurteilt werden müssen (einmal für die Angabe des Beschäftigungsvertrags und einmal für den Lohnwert), wenn sie bereits einen Arbeitsplatz gefunden haben.

Lohnkostenzuschuss am geschützten Arbeitsplatz

Die Gemeinde kann auch Lohnkostenzuschüsse für einen Arbeitnehmer an einem geschützten Arbeitsplatz verwenden.

Sie können einen Lohnkostenzuschuss bei der Gemeinde Kerkrade beantragen. Sie können sich an das Team der Wiedereingliederungsberater bei Activerium, Marktstraat 6 in Kerkrade, wenden.