Einreichung einer Beschwerde
Was ist das?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie von einem Beamten oder Direktor nicht korrekt behandelt wurden, können Sie bei der Gemeinde eine Beschwerde einreichen. Sie können zum Beispiel darüber nachdenken, wie Sie von einem Beamten angesprochen wurden oder wie Ihre Fragen beantwortet wurden.
Was sollte ich tun?
Mündlich eine Beschwerde einreichen
Während der Bürozeiten (Montag bis Donnerstag von 08.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr) können Sie Ihre Beschwerde/Meldung mündlich über die allgemeine Telefonnummer 14 045 an das Kundenkontaktzentrum (KCC) weiterleiten. Ihre Beschwerde wird dann mündlich bearbeitet.
Eine schriftliche Beschwerde einreichen
Sie können Ihre Beschwerde auch schriftlich bei der Gemeinde einreichen. Beschreiben Sie deutlich, worum es in Ihrer Beschwerde geht und warum Sie sie einreichen. Die Stadtverwaltung kann Sie bitten, sie zu besuchen, um Ihre Beschwerde zu besprechen.
Senden Sie Ihre Beschwerde per Post an:
Gemeinde Kerkrade
Postbus 600
6460 AP Kerkrade
Danach werden Sie von der Gemeinde benachrichtigt.
Eine Beschwerde online einreichen
Für diese Anwendung können Sie sich mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse (Privatpersonen) oder mit der E-Anerkennung (Unternehmen/Organisationen) anmelden.
Sind Sie mit der Bearbeitung der Beschwerde durch die Gemeinde nicht einverstanden?
In diesem Fall können Sie eine Stellungnahme beim unabhängigen Ombudsausschuss der Gemeinde Kerkrade, der Beschwerdestelle des Zentralen Beschwerdeausschusses, anfordern. p/a Postbus 6006460 AP Kerkrade
Der nationale Ombudsmann bearbeitet keine Beschwerden über die Gemeinde Kerkrade.
Wie lange dauert es?
Die Stadtverwaltung wird Ihre Beschwerde innerhalb von 6 Wochen bearbeiten.
Wenn Sie die Beschwerde an die Beschwerdestelle weitergeleitet haben, wird diese Sie über den Fortgang der Beschwerde informieren.