Kind vor der Geburt anerkennen

Was ist das?

Wenn Sie Ihr Kind anerkennen, werden Sie zu einem rechtlichen Elternteil. Das bedeutet, dass Sie dann der rechtliche Elternteil Ihres Kindes sind. Das muss nicht immer der biologische Elternteil sein. Als rechtlicher Elternteil haben Sie Rechte und Pflichten. Sie haben zum Beispiel das Recht, Ihr Kind zu sehen, und Sie sind verpflichtet, für das Kind zu sorgen.

Die Anerkennung erfolgt beim Standesamt der Gemeinde oder bei einem Notar. Sie können dies bereits vor der Geburt Ihres Kindes tun.

Anerkennung nicht erforderlich

Sie müssen Ihr Kind nicht anerkennen, wenn Sie automatisch ein rechtlicher Elternteil sind. Dies ist der Fall, wenn:

  • Sie sind die biologische Mutter.
  • Sie sind mit der Mutter verheiratet.
  • Sie haben eine eingetragene Partnerschaft mit der Mutter.

Bitte beachten Sie! Als Duo-Mutter müssen Sie die Erklärung "Spender unbekannt" mitbringen, wenn Sie die Geburt anmelden. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie Ihr Kind trotzdem anerkennen und rechtlich Eltern werden.

Wie funktioniert das?

Sie können Ihr Kind anerkennen, wenn Sie ein Mann oder eine Zweifachmutter im Alter von 16 Jahren oder älter sind. 

Darüber hinaus gilt Folgendes:

  • Ihr Kind hat noch keinen rechtlichen Vater.
  • Wenn Ihr Kind zwei Elternteile hat, kann es nie von einem anderen anerkannt werden.
  • Wenn Sie unter Vormundschaft stehen, benötigen Sie die Genehmigung des Gerichts.
  • Wenn die Blutsverwandtschaft Sie daran hindert, die Mutter zu heiraten, können Sie das Kind nicht anerkennen.
  • Sie können ein verstorbenes Kind nicht anerkennen.
  • Wenn Sie der biologische Vater sind, können Sie die Anerkennung später nicht rückgängig machen.

Was sollte ich tun?

  • Gemeinsam mit der werdenden Mutter gehen Sie zur Gemeinde, um Ihr ungeborenes Kind anzuerkennen. Dies kann in jeder Gemeinde in den Niederlanden geschehen.
  • Wenn die werdende Mutter Sie nicht zur Gemeinde begleitet, müssen Sie ihre schriftliche Zustimmung zur Anerkennung einholen.
  • Sobald das Kind geboren ist, wird die Anerkennung rechtskräftig. Sie sind dann der rechtliche Elternteil des Kindes.

Beantragung der elterlichen Gewalt

Seit dem 1. Januar 2023 wird die elterliche Sorge automatisch mit der Anerkennung des Kindes begründet. Auch wenn Sie unverheiratet sind oder keine eingetragene Partnerschaft mit der Mutter haben. Bitte beachten Sie, dass es einige Ausnahmen gibt .

Was benötige ich?

Wenn die Mutter mit in die Kirche geht:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • gültiges Ausweisdokument der Mutter

Wenn die Mutter nicht mit Ihnen zur Gemeinde kommt:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • schriftliche Zustimmung der Mutter
  • Unterschrift der Mutter auf der schriftlichen Zustimmung
  • gültiges Ausweisdokument der Mutter

Leben Sie oder die Mutter im Ausland? Dann bringen Sie auch einen ausländischen Nachweis mit, dass Sie nicht verheiratet sind

Online einen Termin vereinbaren

Sie können telefonisch einen Termin vereinbaren unter 14 045

Wie lange wird es dauern?

Sie erhalten dann umgehend eine Kopie der Anerkennungsurkunde.

Zusätzliche Informationen

Bei der Anerkennung Ihres ersten Kindes können Sie wählen, welchen Nachnamen es erhalten soll: den Namen der Mutter oder Ihren eigenen. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Namen erhält, muss die Mutter mit Ihnen zur Gemeinde kommen. Eine schriftliche Zustimmung der Mutter ist dann nicht ausreichend.

Wenn Sie keine Wahl treffen, erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Alle weiteren Kinder der Familie erhalten automatisch denselben Nachnamen wie Ihr erstes Kind.