Kind vor der Geburt anerkennen
Was ist das?
Wenn Sie Ihr Kind anerkennen, werden Sie zu einem rechtlichen Elternteil. Das bedeutet, dass Sie dann der rechtliche Elternteil Ihres Kindes sind. Das muss nicht immer der biologische Elternteil sein. Als rechtlicher Elternteil haben Sie Rechte und Pflichten. Sie haben zum Beispiel das Recht, Ihr Kind zu sehen, und Sie sind verpflichtet, für das Kind zu sorgen.
Die Anerkennung erfolgt im Standesamt der Gemeinde oder bei einem Notar. Sie können dies bereits vor der Geburt Ihres Kindes tun.
Anerkennung nicht erforderlich
Sie müssen Ihr Kind nicht anerkennen, wenn Sie automatisch ein rechtlicher Elternteil sind. Dies ist der Fall, wenn:
- Sie sind die biologische Mutter.
- Sie sind mit der Mutter verheiratet.
- Sie haben eine eingetragene Partnerschaft mit der Mutter.
Bitte beachten Sie! Als Duo-Mutter müssen Sie die Erklärung "Spender unbekannt" mitbringen, wenn Sie die Geburt anmelden. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie Ihr Kind trotzdem anerkennen und rechtlich Eltern werden.
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