Ein Kind nach der Geburt anerkennen

Was ist das?

Wenn Sie Ihr Kind anerkennen, werden Sie zu einem rechtlichen Elternteil. Das bedeutet, dass Sie dann der rechtliche Elternteil Ihres Kindes sind. Das muss nicht immer der biologische Elternteil sein. Als rechtlicher Elternteil haben Sie Rechte und Pflichten. Sie haben zum Beispiel das Recht, Ihr Kind zu sehen, und Sie sind verpflichtet, für das Kind zu sorgen.

Die Anerkennung erfolgt beim Standesamt der Gemeinde oder bei einem Notar.

Anerkennung nicht erforderlich

Sie müssen Ihr Kind nicht anerkennen, wenn Sie automatisch ein rechtlicher Elternteil sind. Dies ist der Fall, wenn:

  • Sie sind die biologische Mutter.
  • Sie sind mit der Mutter verheiratet.
  • Sie haben eine eingetragene Partnerschaft mit der Mutter.

Bitte beachten Sie! Als Duo-Mutter müssen Sie die Erklärung "Spender unbekannt" mitbringen, wenn Sie die Geburt anmelden. Wenn Sie dies nicht tun, können Sie Ihr Kind trotzdem anerkennen und rechtlich Eltern werden.

Wie funktioniert das?

Sie können Ihr Kind anerkennen, wenn Sie männlich sind und mindestens 16 Jahre alt. Sie können Ihr Kind auch anerkennen, wenn Sie eine Zweifachmutter sind.

Darüber hinaus gilt Folgendes:

  • Ihr Kind hat noch keinen rechtlichen Vater.
  • Wenn Ihr Kind zwei Elternteile hat, kann es nie von einem anderen anerkannt werden.
  • Wenn Sie unter Vormundschaft stehen, benötigen Sie die Genehmigung des Gerichts.
  • Wenn die Blutsverwandtschaft Sie daran hindert, die Mutter zu heiraten, können Sie das Kind nicht anerkennen.
  • Sie können ein verstorbenes Kind nicht anerkennen.
  • Wenn Sie der biologische Vater sind, können Sie die Anerkennung später nicht rückgängig machen.

Was sollte ich tun?

Sie können Ihr Kind zu 2 Zeitpunkten nach der Geburt erkennen:

  • bei der Geburtenregistrierung
  • nach der Geburtserklärung

Anerkennungserklärung bei der Geburt

  • Sie melden die Geburt Ihres Kindes innerhalb von 3 Tagen. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen können Sie sich nicht anmelden.
  • Sie tun dies bei der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde.
  • Sie können Ihr Kind dann sofort anerkennen.

Wenn die Mutter nicht mit Ihnen zur Gemeinde kommen kann, benötigen Sie ihre schriftliche Zustimmung, um Ihr Kind anzuerkennen.

Rückmeldung nach der Geburtserklärung

  • Gemeinsam mit der Mutter gehen Sie zur Gemeinde, um Ihr Kind anzuerkennen. Dies kann in jeder Gemeinde in den Niederlanden geschehen.
  • Wenn das Kind, das Sie anerkennen wollen, 12 Jahre alt oder älter ist, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung sowohl der Mutter als auch des Kindes. Wenn Sie nicht von beiden die Zustimmung erhalten, können Sie das Gericht um Erlaubnis bitten. Dies ist nur möglich, wenn Sie der biologische Elternteil Ihres Kindes sind.
  • Wenn das Kind, das Sie anerkennen wollen, 16 Jahre alt oder älter ist, gehen Sie gemeinsam zur Gemeinde. Die Mutter muss dabei nicht anwesend sein.

Beantragung der elterlichen Gewalt

Seit dem 1. Januar 2023 wird die elterliche Sorge automatisch mit der Anerkennung des Kindes begründet. Auch wenn Sie unverheiratet sind oder keine eingetragene Partnerschaft mit der Mutter haben. Bitte beachten Sie, dass es einige Ausnahmen gibt .

Online einen Termin vereinbaren

Sie können telefonisch einen Termin vereinbaren unter 14 045

Was benötige ich?

Wenn das Kind nicht in der Gemeinde geboren wurde, in der Sie die Anerkennung beantragen wollen, bringen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde mit

Wenn die Mutter mit in die Kirche geht:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • gültiges Ausweisdokument der Mutter

Wenn die Mutter nicht mit Ihnen zur Gemeinde kommt:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • schriftliche Zustimmung der Mutter
  • Unterschrift der Mutter auf der schriftlichen Zustimmung
  • Kopie eines gültigen Ausweises der Mutter

Extra erforderlich bei Anerkennung eines Kindes im Alter von 12 bis 16 Jahren

  • schriftliche Zustimmung des Kindes
  • Kopie eines gültigen Ausweises des Kindes

Zusätzliche Voraussetzung für die Anerkennung des Kindes durch die Duomutter

  • Erklärung der Stichting Donorgevens kunstmatige bevruchting (nur erforderlich, wenn der Spender anonym ist)

Wie lange wird es dauern?

Sie erhalten dann umgehend eine Kopie der Anerkennungsurkunde.

Zusätzliche Informationen

Wenn Sie Ihr erstes Kind anerkennen, können Sie wählen, welchen Nachnamen es bei der Geburtseintragung erhalten soll: den Namen der Mutter oder Ihren. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Namen erhält, muss die Mutter mit Ihnen zur Gemeinde kommen. Eine schriftliche Zustimmung der Mutter reicht dann nicht aus.

Wenn Sie keine Wahl treffen, erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Alle weiteren Kinder in der Familie erhalten automatisch denselben Nachnamen wie Ihr erstes Kind.

Ab dem 1. Januar 2024 ist es möglich, Ihrem Kind 2 Nachnamen zu geben