Verlegung von Kabeln und Rohren auf öffentlichem Grund

Was ist das?

Die Verlegung von Kabeln und Rohren in der Erde ist nur in öffentlichen Bereichen erlaubt. Sie müssen dies zunächst dem Grundbuchamt melden.

Wenn Sie Kabel und Rohre oberirdisch verlegen wollen, benötigen Sie eine Umweltgenehmigung.

Was sollte ich tun?

Sie machen Ihre Mitteilung an das Grundbuchamt. Geben Sie dabei bitte die folgenden Informationen an:

  • eine Beschreibung der Arbeit
  • einen Zeitplan für alle Arbeiten
  • den geplanten Starttermin und die Dauer der Arbeiten
  • die Art der zu verlegenden Kabel oder Rohre
  • die Anzahl der zu verlegenden Kabel oder Rohre
  • Angaben zum Verlegungsort des Kabels oder der Rohrleitung (Trasse)

In bestimmten Situationen reicht eine Meldung nicht aus:

  • Wenn Sie neue Gefahrstoffleitungen auf einer neuen Trasse verlegen, beantragen Sie eine Änderung des Umweltplans.
  • Wenn Sie neue Gefahrstoffleitungen auf einer bestehenden Trasse verlegen, müssen Sie eine Umweltgenehmigung beantragen.
  • Wenn Sie Kabel oder Rohre oberirdisch verlegen, benötigen Sie eine Umweltgenehmigung. Diese können Sie über das Umweltreferat beantragen .

Zusätzliche Informationen

Weitere Informationen finden Sie beim Kabels en Leidingen Informatie Centrum(KLIC). Das KLIC ist Teil des Grundbuchamtes.

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