Verlegung von Kabeln und Rohren auf öffentlichem Grund

Was ist das?

Jeder, der mechanische Aushubarbeiten durchführt oder durchführen lässt, ist gesetzlich verpflichtet, dies dem Grundbuchamt im Voraus zu melden. Dabei spielt es keine Rolle, wie tief Sie graben. Nach der Grabungsmeldung erhalten Sie digitale Informationen über die Lage von unterirdischen Kabeln und Rohrleitungen. Anhand dieser Informationen können Sie vorsichtig graben. Die Informationen über Kabel und Rohrleitungen müssen vor Ort verfügbar sein, wenn die Grabungsarbeiten stattfinden.

Möchten Sie Kabel und Rohre oberirdisch verlegen? Dann brauchen Sie eine Umweltgenehmigung.

Was sollte ich tun?

Sie machen Ihre Mitteilung an das Grundbuchamt. Geben Sie dabei bitte die folgenden Informationen an:

  • eine Beschreibung der Arbeit
  • einen Zeitplan für alle Arbeiten
  • den geplanten Starttermin und die Dauer der Arbeiten
  • die Art der zu verlegenden Kabel oder Rohre
  • die Anzahl der zu verlegenden Kabel oder Rohre
  • Angaben über den Ort, an dem das Kabel oder die Rohrleitung verlegt werden soll (Trasse)

In bestimmten Situationen reicht eine Meldung nicht aus:

  • Verlegen Sie neue Gefahrgutleitungen auf einer neuen Trasse? Wenn ja, beantragen Sie eine Änderung des Flächennutzungsplans.
  • Verlegen Sie neue Gefahrstoffleitungen auf einer bestehenden Trasse? Wenn ja, beantragen Sie eine Umweltgenehmigung.
  • Verlegen Sie Kabel oder Rohre oberirdisch? Wenn ja, benötigen Sie eine Umweltgenehmigung. Diese können Sie über das Omgevingsloket online beantragen.