Jugendhilfe

Was ist das?

Die Gemeinde muss Kindern und Eltern, die Hilfe benötigen, Jugendhilfe anbieten. Denken Sie an Probleme beim Aufwachsen oder bei der Erziehung. 

In jeder Phase des Heranwachsens Ihres Kindes wird es Zeiten geben, in denen Sie eine Frage haben.

Beispiele für Erziehungsfragen:

  • Sollte ich mir Sorgen machen, wenn mein Kleinkind wenig spricht?
  • Was kann ich tun, wenn mein Kind nachts immer wieder aus dem Bett aufsteht?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass mein Jugendlicher sich gesund ernährt?

Viele Antworten auf Erziehungsfragen finden sich auf der speziellen Website growing up in Parkstad

Krisenhilfe für junge Menschen in Südlimburg

Wann liegt eine Krise vor?

In der Einschätzung "wenn wir heute nichts tun, entsteht eine Notsituation für einen jungen Menschen und sein Umfeld", liegt eine Krise:

  • Ist die Situation für den jungen Menschen und sein Umfeld unsicher?
  • Besteht die Gefahr, dass wir den Betroffenen dauerhaften Schaden zufügen?
  • Was ist heute anders als gestern?

Was ist, wenn es eine Krise gibt?

Jeder kann eine Krisensituation Tag und Nacht, 7 Tage die Woche (24/7) beim Meldepunkt der Crisishulp Jeugd Zuid-Limburg melden. Die Mitarbeiter des Meldepunkt stellen per Telefon einige Fragen und sind bei Bedarf innerhalb von 2 Stunden vor Ort.

Kontakt

  • Die Crisishulp Jeugd Zuid-Limburg ist Tag und Nacht, 7 Tage die Woche (24/7) erreichbar unter: Telefon: 043 60 45 777
  • E-Mail: chjzl@xonar.nl

Wie funktioniert das?

Die Gemeinde kann Ihnen oder Ihrem Kind allgemeine Hilfe anbieten. Diese allgemeine Hilfe können Sie direkt in Anspruch nehmen. Die Gemeinde kann Ihnen oder Ihrem Kind auch spezielle Hilfen anbieten. Für spezifische Hilfen müssen Sie einen Antrag auf dem von der Gemeinde bereitgestellten Formular stellen.

Die Gemeinde bietet die folgenden Formen der Jugendhilfe an: 

Körperpflege

Für Kinder bis zu 18 Jahren, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, oder die dies nicht können. Zum Beispiel bei:

  • Waschen, Zähneputzen und Rasieren
  • An- und Auskleiden oder Anpassen von Prothesen
  • Essen und Trinken oder Einnahme von Medikamenten
  • Toilettengang (Anbringen eines Urinals, Wechsel des Inkontinenzmaterials)
  • Wechsel der Liege- oder Sitzposition

Jemand anderes macht das dann für sie. Wann immer möglich, wird Ihr Kind lernen, dies selbst zu tun.

Leitfaden

Für Kinder bis zu 18 Jahren, die mit ihrer Behinderung oder Krankheit nicht oder nicht gut genug zurechtkommen. Ziel ist es, dass Ihr Kind durch Einzel- oder Gruppenberatung so unabhängig wie möglich wird.Die Beratung kann sich auch auf andere Familienmitglieder beziehen. Oder auf die tägliche Fahrt zur Tagesstätte. Die Beratung ist oft Teil eines Jugendhilfepakets.

Aufenthalt in einer Einrichtung

Für Kinder bis zu 18 Jahren mit einer Behinderung, einem Leiden oder einer Störung. Die Gemeinde sorgt für eine vorübergehende Hilfe und Betreuung in einer Einrichtung. Die Einrichtung ist ein geschützter Lebensraum, in dem es immer eine Aufsicht gibt. 

Bedingungen für Beratung oder Aufenthalt in einer Einrichtung

Ihr Kind hat möglicherweise Anspruch auf Beratung oder stationäre Betreuung, wenn dies der Fall ist:

  • Probleme beim Aufwachsen oder bei der Erziehung
  • eine (leichte) geistige Behinderung
  • Eine Sinnesbehinderung (wie Taubheit oder Blindheit)
  • eine körperliche Behinderung
  • ein somatisches Leiden (z. B. eine chronische Krankheit)
  • eine psychische Krankheit oder Störung

Pflegefamilien: freiwillig oder durch die Gerichte

Für Kinder bis zu 18 Jahren, die nicht mehr zu Hause leben können. Die Gemeinde stellt Pflegeeltern zur Verfügung, bei denen Ihr Kind wohnen wird. Das kann auch nur an Wochenenden, in den Ferien oder tagsüber sein. Die Pflegeeltern kümmern sich dann um Ihr Kind und erziehen Ihren Sohn oder Ihre Tochter.Ihr Kind bleibt so lange wie nötig bei den Pflegeeltern. 

  • Bei der freiwilligen Pflegeunterbringung besprechen Sie mit Ihrem Kind und den Sozialarbeitern, ob Ihr Kind bei Pflegeeltern leben soll.
  • Wenn der Richter feststellt, dass eine Pflegeunterbringung notwendig ist, ist Ihre Zustimmung nicht immer erforderlich. Der Richter entscheidet, wie lange Ihr Kind bei den Pflegeeltern bleiben wird.

Was sollte ich tun?

  • Wenn Sie ein Kind haben, für das Sie Hilfe benötigen, melden Sie es bei der Gemeinde.
  • Sie geben der Gemeinde alle Informationen, die sie benötigt, um festzustellen, welche Hilfe Ihr Kind braucht.
  • Sie führen ein Gespräch mit der Gemeinde und den Experten über die Situation Ihres Kindes.Während dieses Gesprächs geben Sie an, wofür Sie Hilfe benötigen.
  • Einige Tage nach dem Gespräch erhalten Sie einen Bericht von der Gemeinde. Darin steht, ob Sie Hilfe bekommen können und wenn ja, welche.
  • Wenn Sie spezielle Hilfe bekommen können, beantragen Sie diese. Sie erhalten dafür ein Formular von der Gemeinde.Die Gemeinde entscheidet, ob Sie die besondere Hilfe bekommen.
  • Bei der Antragstellung teilt Ihnen die Gemeinde mit, ob Sie Anspruch auf ein persönliches Budget(pgb) haben. Mit diesem pgb können Sie die spezifische Jugendhilfe selbst kaufen.

Alle Fragen zur Erziehung und zum Erwachsenwerden

Sie können sich mit all Ihren Fragen zur Erziehung und zum Erwachsenwerden an das Team Jugend und Familie wenden:

  • Tel. 045 545 63 51, erreichbar von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr;
  • bitte per E-Mail an teamjeugdengezin@impulskerkrade.nl
  • oder drucken Sie es aus (pdf, 37KB), füllen Sie es aus und geben Sie es ab oder schicken Sie es an die Gemeinde.

Spezialisierte Jugendhilfe

Benötigen Sie Unterstützung in Form einer spezialisierten Jugendhilfe, die eine Überweisung oder Entscheidung erfordert? Dann können Sie sich an das Jugendhilfeteam der Gemeinde Kerkrade wenden. Das Team Jeugdhulp besteht aus Fachleuten, die mit Ihnen und Ihrem Kind zusammenarbeiten, um geeignete Hilfe zu finden.

Sie können team Youth Aid erreichen:

  • telefonisch unter der allgemeinen Nummer 14 045 von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr;
  • E-Mail: jeugdhulp@kerkrade.nl

In Krisensituationen wenden Sie sich bitte direkt an Crisishulp Jeugd Zuid-Limburg: 043 - 60 45 777, rund um die Uhr erreichbar.

Wie lange wird es dauern?

  • Allgemeine Hilfe können Sie in der Regel sofort erhalten.
  • Wenn Sie einen Antrag auf spezifische Hilfe gestellt haben, wird Ihnen so schnell wie möglich mitgeteilt, ob Sie die Hilfe erhalten werden. Dies dauert nie länger als 8 Wochen.

Zusätzliche Informationen

Jugendhilfe durch Ihre Krankenkasse

In den folgenden Fällen erfolgt die Jugendhilfe nicht über die Gemeinde, sondern über Ihre Krankenkasse:

  • Wenn die persönliche Pflege Ihres Kindes mit medizinischer Versorgung oder einem hohen Risiko dafür verbunden ist. Die Kinderkrankenschwester kann dies für Sie veranlassen.Zum Beispiel, persönliche Pflege für Ihr Kind im Zusammenhang mit:
    • medizinische Versorgung
    • Lernen, mit einer Krankheit oder Behinderung umzugehen
    • Verhindern, dass sich ein Zustand oder eine Beeinträchtigung verschlimmert
    • das Auftreten einer Erkrankung oder Behinderung, für die Ihr Kind ein hohes Risiko aufweist
  • Wenn Ihr Kind lebenslange intensive Pflege in einer Einrichtung benötigt.

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