Individueller Einkommenszuschlag

Was ist das?

Der individuelle Einkommenszuschlag ist für Personen gedacht, die über einen längeren Zeitraum ein geringes Einkommen haben. Sie erhalten diese Leistung, wenn Sie keine Aussicht auf eine Verbesserung Ihres Einkommens haben.

Die Gemeinde legt die Höhe des individuellen Einkommenszuschlags jedes Jahr auf der Grundlage des offiziellen Verbraucherpreisindex des CBS neu fest. 

Die (Netto-)Beträge im Jahr 2025 belaufen sich für eine Einzelperson auf 459 €, für einen alleinerziehenden Elternteil auf 529 € und für eine Familie auf 648

* Diese Beträge sind in ganzen Euro aufgerundet.

Auszahlung

Die Gemeinde legt die Höhe des individuellen Einkommenszuschlags fest und zahlt den Zuschlag einmal im Jahr aus. Sie können den Zuschlag frei ausgeben.

Wie funktioniert das?

Sie haben Anspruch auf den individuellen Einkommenszuschlag, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind zwischen dem 21. Lebensjahr und dem Rentenalter.
  • Sie haben seit langem ein niedriges Einkommen. Die Gemeinde bestimmt, was "dauerhaft niedrig" ist.
  • Ihr Vermögen übersteigt nicht den geltenden Sozialhilfestandard.
  • Sie haben keine Aussicht auf eine Einkommensverbesserung.
  • Sie haben in den letzten 12 Monaten keine individuelle Einkommensergänzung erhalten.

Die Gemeinde kann zusätzliche Bedingungen auferlegen.

Was sollte ich tun?

Sie beantragen den individuellen Einkommenszuschlag bei der Gemeinde.

Sie können das Antragsformular Individuelle Einkommensergänzung und das Informationsformular Individuelle Einkommensergänzung herunterladen, ausfüllen und bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder einsenden.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Unterstützungsleistung von der Gemeinde erhalten, müssen Sie nur das Antragsformular ausfüllen. Wenn Sie eine Einkommensleistung vom UWV oder aus einer Beschäftigung erhalten, müssen Sie zusätzlich zum Antragsformular das Informationsformular ausfüllen.

Was benötige ich?

  • das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular
  • die darin angeforderten Dokumente

Zusätzliche Informationen

Was sind die Unterstützungsstandards?

Die nachstehenden (Netto-)Beträge entsprechen den Assistenznormen vom 1. Januar 2025 und beinhalten das Urlaubsgeld.

Lebendige FormMaximales Monatseinkommen mit Urlaubsgeld
Sie sind von 21 Jahren bis zum Rentenalter alleinstehend€ 1.346
Sie sind alleinerziehend, 21 Jahre alt und im Rentenalter€ 1.346
Sie sind verheiratet oder leben in einer Lebensgemeinschaft von 21 Jahren bis zum Rentenalter€ 1.922
Sie sind alleinstehend und im Ruhestand€ 1.501
Sie sind verheiratet oder leben in einer Lebensgemeinschaft und sind im Ruhestand€ 2.054

* Diese Beträge sind in ganzen Euro aufgerundet.

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